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   OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22   

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OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22 (https://dejure.org/2022,14630)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13.06.2022 - 2 B 106/22 (https://dejure.org/2022,14630)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13. Juni 2022 - 2 B 106/22 (https://dejure.org/2022,14630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AEUV Art 20; AufenthG § 53; AufenthG § 53 Abs 3; AufenthG § 9a; BtMG § 29a; EuGrCH Art 24; VwGO § 80 Abs 3; VwGO § 80 Abs 5 S 3; VwGO § 91; ZPO § 264 Nr 3;
    Erstverbüßer; Wiederholungsgefahr; Privat- und Familienleben; Abschiebung; Folgenbeseitigungsanspruch - Abschiebung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Antragsänderung; Ausweisung; Daueraufenthaltsrecht; Drogenhandel; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU; Erstverbüßer; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Antragsänderung; Ausweisung; Daueraufenthaltsrecht; Drogenhandel; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU; Erstverbüßer; Familienleben; Folgenbeseitigung; Folgenbeseitigungsanspruch; Heroinhandel; Kokain; Verhältnismäßigkeit; ...

  • rechtsportal.de

    Abschiebung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Antragsänderung; Ausweisung; Daueraufenthaltsrecht; Drogenhandel; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU; Erstverbüßer; Familienleben; Folgenbeseitigung; Folgenbeseitigungsanspruch; Heroinhandel; Kokain; Verhältnismäßigkeit; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22
    Eine solche Person darf nur ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (BVerwG, Urt. v. 16.02.2022 - 1 C 6.21, Rn. 26 f.).

    Der Begriff der "Unerlässlichkeit" bringt zum Ausdruck, dass der Ausweisungsentscheidung eine sorgfältige und umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit zugrunde liegen muss (BVerwG, Urt. v. 16.02.2022 - 1 C 6.21, Rn. 32).

    Dabei sind die Kriterien einzubeziehen, die nach der ständigen Rechtsprechung des EGMR (vgl. Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. NL, Rn. 57 ff.) im Rahmen von Art. 8 Abs. 2 EMRK zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.02.2022 - 1 C 6.21, Rn. 33).

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22
    Es ist daher durchaus vorstellbar, dass der Strafvollzug seine resozialisierende Wirkung tatsächlich entfaltet hat und dies den Antragsteller künftig von der Begehung von Straftaten abhalten wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.08.2020 - 2 BvR 640/20, juris Rn. 28).

    Der Antragsteller hat die Anlasstat der Ausweisung nicht in einer "Sondersituation" begangen; es hat sich daher nicht um ein außergewöhnliches Singularereignis gehandelt (vgl. zu diesen Aspekten BVerfG, Beschl. v. 25.08.2020 - 2 BvR 640/20, juris Rn. 27).

  • OVG Bremen, 19.05.2017 - 1 B 47/17

    Rechtsschutz nach vollzogener Abschiebung - Abschiebung;

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22
    Da der Antragsteller nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgeschoben wurde, kann er sein Begehren im Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 1 VwGO , § 264 Nr. 3 ZPO dahingehend erweitern, dass er die Anordnung der Rückgängigmachung der Abschiebung (§ 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO ), hilfsweise die Verpflichtung der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung, ihm die Wiedereinreise zu ermöglichen und ihn anschließend zu dulden, erstrebt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 89/22, zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17, juris Rn. 19).

    Dieser würde voraussetzen, dass durch die Abschiebung ein subjektives Recht des Antragstellers verletzt wurde und hierdurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (OVG Bremen, Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17, juris Rn. 20).

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22
    Dies ergibt sich aus dem vom Landgericht angewandten Regelstrafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG (Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 15 Jahren), der konkret verhängten Strafe von sechs Jahren, der ständigen Rechtsprechung des EGMR (z.B. Urt. v. 12.1.2010 - 47486/06 -, Khan ./. UK, Ziff. 40) sowie aus Art. 83 Abs. 1 AEUV .
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22
    Anders als Kleinkinder sind sie aber durchaus schon in der Lage, den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung zu begreifen und diese nicht als endgültigen Verlust zu erfahren (vgl. zu letzterem BVerfG, Beschl. v. 05.06.2013 - 2 BvR 586/13, juris Rn. 14).
  • OVG Bremen, 15.12.2021 - 2 LC 269/21

    Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Ladendiebstahl - Ausweisung;

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22
    Er ist damit gerade kein im Inland geborener oder als Kind eingereister Ausländer, an dessen Ausweisung die Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit besonders hohe Anforderungen stellt (vgl. hierzu OVG Bremen, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LC 269/21, juris Rn. 60 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22
    Anders als der Antragsteller meint, kommt dem Kindeswohl zwar ein ganz erhebliches Gewicht, aber weder nach Völkerrecht noch nach Europäischen Grund- und Menschenrechten oder nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor entgegenstehenden öffentlichen Sicherheitsinteressen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26/15, juris Rn. 5 m.w.N.; zu Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention auch Schmahl, Kinderrechtskonvention, 2. Aufl. 2017, Art. 3 Rn. 7; Committee on the Rights of Children, General Comment No. 14 [2013], Ziff. 39; zu Art. 24 EUGrCh Jarass, EUGrCh, 3. Aufl. 2016, Art. 24 Rn. 22 mit Verweis auf Art. 52 Abs. 1 EUGrCH).
  • OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22
    Ein solches Verhalten ist lediglich ein möglicher Umstand, aus dem sich die glaubhafte Distanzierung von strafbarem Verhalten ergeben kann (so z.B. in OVG Bremen, Beschl. v. 02.12.2020 - 2 B 257/20, juris Rn. 19).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22
    Dabei sind die Kriterien einzubeziehen, die nach der ständigen Rechtsprechung des EGMR (vgl. Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. NL, Rn. 57 ff.) im Rahmen von Art. 8 Abs. 2 EMRK zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.02.2022 - 1 C 6.21, Rn. 33).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22
    Das bedeutet, dass vergleichbare zukünftige Straftaten des Ausländers nicht eine lediglich entfernte Möglichkeit sind, sondern ernsthaft drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, juris Rn. 14; Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/11, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Bremen, 19.05.2022 - 2 B 89/22

    Antragsänderung in Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Übergang

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweisung eines straffälligen

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
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