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OVG Bremen, 13.08.1996 - 1 BA 35/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ölanlieferer; Sicherheitsmängel eines Öltanks; Auslaufschutz; Standsicherheit; Überwachungspflicht; Gewässerverunreinigung
Verfahrensgang
- VG Bremen, 15.03.1995 - 1 A 442/92
- OVG Bremen, 13.08.1996 - 1 BA 35/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.10.1983 - VI ZR 146/82
Sicherungspflichten des Ölanlieferers beim Befüllen eines Heizöltanks
Auszug aus OVG Bremen, 13.08.1996 - 1 BA 35/95
So ist vor dem Befüllen eines Öltanks etwa grundsätzlich zu prüfen, ob die richtige Anlage befüllt wird und mit wieviel Öl die Anlage ohne Gefahr des Überfüllens beschickt werden kann (…Gieseke / Wiedemann / Czychowski, WHG, 6. Aufl., § 19k Rdnr. 4; zur zivilrechtlichen Haftung vgl. BGH, U. v. 18.10.83 - VI ZR 146/82 -NJW 84, 233).