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   OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20   

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https://dejure.org/2020,2564
OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20 (https://dejure.org/2020,2564)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.02.2020 - 2 B 23/20 (https://dejure.org/2020,2564)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 2 B 23/20 (https://dejure.org/2020,2564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Betäubungsmitteldelikt; offene Erfolgsaussichten; Ausländerrecht Aufenthalt

  • rechtsportal.de

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausweisung; Ausweisung eines Ausländers aufgrund der Begehung mehrerer Straftaten (hier: Betäubungsmitteldelikte)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Bremen, 22.10.2019 - 2 B 138/19

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines straffälligen Ausländers bei

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Danach haben die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt einer Person im Bundesgebiet deren familiäre Bindungen an im Bundesgebiet berechtigterweise lebende Personen angemessen zu berücksichtigen (vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Beschluss vom 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 23); im Ausweisungsrecht findet dies u. a. in § 55 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG ausdrücklich Ausdruck.

    Dabei ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 31).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (st. Rspr., zuletzt OVG Bremen, Beschluss vom 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 31; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13, juris Rn. 14).

    Dem Kindeswohl kommt weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor den entgegenstehenden Interessen zu (BVerwG, Beschluss vom 21.07.2015 - 1 B 26/15 -, Rn. 5, juris m.w.N.; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 19 CS 17.1784

    Rechtmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Solange die Drogenproblematik des Antragstellers, die wesentliche Ursache seiner Delinquenz ist, nicht therapiert ist und er seine Fähigkeit, drogenfrei zu leben, nicht auch außerhalb des festen Rahmens des Strafvollzugs über längere Zeit unter Beweis gestellt hat, kann nicht von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr ausgegangen werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 17.01.2019 - 1 B 333/18, juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 14.03.2019 - 19 CS 17.1784, juris Rn. 15).

    Diese Erforderlichkeit ist regelmäßig zu bejahen, wenn die Ausweisung spezialpräventiv aufgrund einer Wiederholungsgefahr erfolgt, die nicht nur langfristig, sondern schon während des Klageverfahrens besteht (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14.03.2019 - 19 CS 17.1784, juris Rn. 23; OVG Nds, Beschluss vom 16.12.2011 - 8 ME 76/11, juris Rn. 40).

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Von ihnen geht aber keine (grundsätzliche) Bindungswirkung aus (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (st. Rspr., zuletzt OVG Bremen, Beschluss vom 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 31; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Diese Erforderlichkeit ist regelmäßig zu bejahen, wenn die Ausweisung spezialpräventiv aufgrund einer Wiederholungsgefahr erfolgt, die nicht nur langfristig, sondern schon während des Klageverfahrens besteht (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14.03.2019 - 19 CS 17.1784, juris Rn. 23; OVG Nds, Beschluss vom 16.12.2011 - 8 ME 76/11, juris Rn. 40).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Entscheidungen der Strafgerichte nach § 57 StGB sind zwar von tatsächlichem Gewicht und daher in der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 18ff.); sie stellen bei der ausländerrechtlichen Prognose ein wesentliches Indiz dar.
  • OVG Bremen, 14.08.2019 - 2 B 159/19
    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Die Annahme einer Gefahr setzt keine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit voraus, wenn es um den Handel mit "harten Drogen" (hier Kokain) geht; begründet liegt dies in der hohen Gefährlichkeit, die aus der Begehung solcher Straftaten resultiert (vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Beschluss vom 14.08.2019 - 2 B 159/19, juris Rn. 11).
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Dass der inzwischen 34jährige Antragsteller den ganz überwiegenden Teil seines Lebens in der Bundesrepublik Deutschland verbracht und sich in dieser Zeit hier rechtmäßig aufgehalten hat, ist auch im Hinblick auf das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens ein gewichtiger, gegen eine Aufenthaltsbeendigung sprechender Abwägungsgesichtspunkt (vgl. EGMR , Urteil vom 23.06.2008 - 1638/03, Maslov II -, BeckRS 2009, 70641, Rn. 74 f.).
  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Solange die Drogenproblematik des Antragstellers, die wesentliche Ursache seiner Delinquenz ist, nicht therapiert ist und er seine Fähigkeit, drogenfrei zu leben, nicht auch außerhalb des festen Rahmens des Strafvollzugs über längere Zeit unter Beweis gestellt hat, kann nicht von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr ausgegangen werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 17.01.2019 - 1 B 333/18, juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 14.03.2019 - 19 CS 17.1784, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20
    Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2005 - 2 BvR 485/05, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

    Dem Kindeswohl kommt weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor entgegenstehenden öffentlichen Sicherheitsinteressen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26/15, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 22).
  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Zweitens muss die in Betracht kommende andere Gewichtung Auswirkungen auf das Ergebnis der Abwägung und damit auf die Bewertung der Verhältnismäßigkeit haben können (OVG Bremen, Beschl. v. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 16).
  • OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22

    Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts;

    Der mit einer Ausweisung verbundene Eingriff in das Recht auf Achtung des Familien- bzw. Privatlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK muss auch gemessen an den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellten Anforderungen gerechtfertigt sein (Bergmann/Dienelt, AufenthG § 53 Rn. 79; vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 2 B 138/19 -, und Urteil vom 14. Februar 2020 - 2 B 23/20 -, juris).

    Da dem Kindeswohl aber weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor den entgegenstehenden Interessen zukommt, ist eine Aufenthaltsbeendigung für einen Elternteil aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht generell und unter allen Umständen ausgeschlossen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 1 B 26/15 -, Rn. 5, juris m. w .N.; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 2 B 138/19 -, juris Rn. 31, und Urteil vom 14. Februar 2020 - 2 B 23/20 -, juris Rn. 21 - 22; Bergmann/Dienelt, AufenthG vor § 53 beck-online Rn. 48).

  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030

    Nachholung des Visumverfahrens für abgelehnten Asylsuchenden mit deutschem Kind

    Dies begegnet keinen Einwänden, zumal zu berücksichtigen ist, dass es grundsätzlich möglich ist, mit Kindern der einschlägigen Altersgruppe den Kontakt mit Hilfe traditioneller und auch moderner Kommunikationsmittel - wenngleich auf niedrigem Niveau - aufrechtzuerhalten und diese die vorübergehende Trennung nicht als endgültigen Verlust erfahren müssen (vgl. OVG Bremen, B.v. 14.2.2020 - 2 B 23/20 - juris Rn. 27).
  • OVG Bremen, 23.11.2020 - 2 B 314/20
    Auch wenn der Senat an diese Entscheidung nicht gebunden ist, stellt die strafgerichtliche Einschätzung eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr dar, so dass sie eine erhebliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung besitzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 18 ff; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 16 und Urt. v. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Von ihnen geht aber keine (grundsätzliche) Bindungswirkung aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 18 ff; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 16 und Urt. v. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 25).
  • VG Bremen, 11.09.2020 - 4 V 1829/20

    Ausweisung - Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen;

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 2 B 23/20 -, Rn. 21 m.w.N., juris).
  • OVG Bremen, 15.02.2021 - 2 B 364/20
    Diese Umstände begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats jedenfalls im Regelfall ein starkes Indiz für ein Fortbestehen der Wiederholungsgefahr, solange nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen wurde und der Betroffene seine Fähigkeit, drogenfrei zu leben, nicht außerhalb des festen Rahmens des Strafvollzugs über einen längeren Zeitraum unter Beweis gestellt hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18, juris Rn. 23; Beschl. v. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 14).
  • OVG Bremen, 09.09.2021 - 2 LA 118/21

    Ablehnung des persönliche Erscheinen bei einem Inhaftierten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine nicht therapierte Suchterkrankung ein starkes Indiz für das Fortbestehen der Wiederholungsgefahr, solange nicht eine Suchttherapie erfolgreich abgeschlossen wurde und der Betroffene seine Fähigkeit, abstinent zu leben, nicht außerhalb des festen Rahmens des Strafvollzugs über einen längeren Zeitraum unter Beweis gestellt hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18, juris Rn. 23; Beschl. v. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 14; Beschl. v. 15.02.2021 - 2 B 364/20, juris Rn. 13).
  • VG Bremen, 22.02.2021 - 4 K 2680/18

    Ausweisung, Urteil vom 22.02.2021 - Abstinenz; Abwägung; Ausweisungsinteresse;

    Der Kläger hat eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und seine Fähigkeit, drogenfrei zu leben, außerhalb des festen Rahmens des Strafvollzugs bereits über einen längeren Zeitraum unter Beweis gestellt (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschlüsse vom 17. Januar 2019 - 1 B 333/18, Rn. 23 und vom 14. Februar 2020 - 2 B 23/20, Rn. 14; jeweils juris).
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