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   OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16   

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https://dejure.org/2017,45510
OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16 (https://dejure.org/2017,45510)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.11.2017 - 2 LA 55/16 (https://dejure.org/2017,45510)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. November 2017 - 2 LA 55/16 (https://dejure.org/2017,45510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 19 Abs 4; GG Art 33 Abs 2; VwGO § 82; VwGO § 86 Abs 1
    Grundsatz der Ämterstabilität im Konkurrentenstreit und Schadensersatz wegen Nichtbeförderung - Ämterstabilität; Bestimmtheit des Eilantrags; Durchbrechung der Ämterstabilität; Fürsorgepflicht; Fürsorgepflichtverletzung; Konkurrentenstreit; Rechtsschutzvereitelung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht im Konkurrentenstreit mit Blick auf das Prozessrechtsverhältnis; Grundsatz der Ämterstabilität im Konkurrentenstreit; Schadensersatzbegehren wegen Nichtbeförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ämterstabilität; Bestimmtheit des Eilantrags; Durchbrechung der Ämterstabilität; Fürsorgepflicht; Fürsorgepflichtverletzung; Konkurrentenstreit; Rechtsschutzvereitelung; Rechtsschutzverhinderung; Schadensersatz wegen Nichtbeförderung; Grundsatz der Ämterstabilität im ...

  • rechtsportal.de

    Reichweite der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht im Konkurrentenstreit mit Blick auf das Prozessrechtsverhältnis; Grundsatz der Ämterstabilität im Konkurrentenstreit; Schadensersatzbegehren wegen Nichtbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16
    Hatte ein unterlegener Bewerber Gelegenheit, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur gerichtlichen Nachprüfung der Auswahlentscheidung vor der Ernennung auszuschöpfen, so sind seine Ansprüche aus Artikel 33 Abs. 2 , Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG erfüllt (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 -122, Rn. 31, 33).

    Ein unterlegener Bewerber kann seinen Bewerbungsverfahrensanspruch nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung dann durch eine Anfechtungsklage gegen die Ernennung weiterverfolgen, wenn er unter Verstoß gegen Artikel 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 -122, Rn. 27).

    Auf die Ämterstabilität kann sich der Dienstherr daher nicht berufen, wenn er die Gewährung wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutzes für den Kläger verhindert und diesen hierdurch in seinen Rechten aus Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 und Artikel 33 Abs. 2 GG verletzt hat (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 -122, Rn. 41).

    Darüber hinaus liegen Fälle der Rechtsschutzverhinderung vor, wenn der Dienstherr die Ernennung ohne vorherige Mitteilungen an die unterlegenen Bewerber oder vor Ablauf der Wartefrist für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (in der Regel zwei Wochen), der gesetzlichen Frist für die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht oder der Wartefrist für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts vornimmt (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 -122, Rn. 36).

    Die Rechtsprechung, dass in den Fällen der Rechtsschutzverhinderung zwar die Ernennung rechtsbeständig sei, jedoch der Bewerbungsverfahrensanspruch des unterlegenen Bewerbers mit verändertem Inhalt fortbestehe, hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich aufgegeben (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 -122, Rn. 40).

  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16
    Neben dem Klageantrag und der Klagebegründung ist auch die Interessenlage des Klägers zu berücksichtigen, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen für das Gericht und den Beklagten als Empfänger der Prozesserklärung erkennbaren Umständen ergibt (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 13.01.2012 - 9 B 56/11 - Rn. 8, [...], NVwZ 2012, 375 ).

    Selbst dann darf die Auslegung jedoch vom Antragswortlaut abweichen, wenn die Klagebegründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Klageziel von der Antragsfassung abweicht (BVerwG, Beschluss vom 13.01.2012 - 9 B 56/11 - Rn. 8, [...], NVwZ 2012, 375 ).

  • OVG Bremen, 17.03.2017 - 2 LA 268/15
    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Beschlüsse vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - [...], und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - [...], unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2016 - A 9 S 908/13

    Bestimmung des Streitgegenstandes durch den in der Klageschrift angekündigten

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16
    Das zum Zeitpunkt der Aushändigung der Ernennungsurkunde beim Verwaltungsgericht anhängige Eilverfahren 6 V 2205/13 bezog sich ausweislich des vom Prozessbevollmächtigten des Klägers formulierten Antrags ausschließlich auf den Beförderungsdienstposten WV 20-21. Die Fassung des Antrags bestimmt zunächst den Streitgegenstand; ihr kommt daher für das weitere Verfahren maßgebliche Bedeutung zu (vgl. nur VGH BW, Urteil vom 26.10.2016 - A 9 S 908/13 - Rn. 31, [...]).
  • OVG Sachsen, 02.08.2013 - A 1 A 74/12

    Rechtliches Gehör, Beweisantrag, Beweisanregung, Gehörsrüge, amtliche Auskunft

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16
    Aus § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO folgt lediglich eine Obliegenheit der Beteiligten zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts (vgl. zu dieser Rechtsnatur BVerwG, Beschluss vom 04.12.2013 - 5 B 42/13 - Rn. 22, [...] sowie Beschluss vom 30.06.2010 - 8 B 37/10 - Rn. 4, [...]; auch SächsOVG, Beschluss vom 02.08.2013 - A 1 A 74/12 - Rn. 13, [...]; OVG NW, Beschluss vom 23.05.2011 - 12 A 149/10 - Rn. 7, [...]), aus deren Nichterfüllung der die Mitwirkung verweigernden Partei prozessuale Nachteile erwachsen können.
  • BVerwG, 04.12.2013 - 5 B 42.13

    Auswahl von Gutachtern durch das Tatsachengericht; Sachkunde; Verletzung des

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16
    Aus § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO folgt lediglich eine Obliegenheit der Beteiligten zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts (vgl. zu dieser Rechtsnatur BVerwG, Beschluss vom 04.12.2013 - 5 B 42/13 - Rn. 22, [...] sowie Beschluss vom 30.06.2010 - 8 B 37/10 - Rn. 4, [...]; auch SächsOVG, Beschluss vom 02.08.2013 - A 1 A 74/12 - Rn. 13, [...]; OVG NW, Beschluss vom 23.05.2011 - 12 A 149/10 - Rn. 7, [...]), aus deren Nichterfüllung der die Mitwirkung verweigernden Partei prozessuale Nachteile erwachsen können.
  • OVG Bremen, 02.03.2012 - 2 A 208/09
    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Beschlüsse vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - [...], und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - [...], unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - 12 A 149/10

    Neutralitätspflicht einer Schiedsstelle i.R.d. Hilfestellung für einen Kläger bei

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16
    Aus § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO folgt lediglich eine Obliegenheit der Beteiligten zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts (vgl. zu dieser Rechtsnatur BVerwG, Beschluss vom 04.12.2013 - 5 B 42/13 - Rn. 22, [...] sowie Beschluss vom 30.06.2010 - 8 B 37/10 - Rn. 4, [...]; auch SächsOVG, Beschluss vom 02.08.2013 - A 1 A 74/12 - Rn. 13, [...]; OVG NW, Beschluss vom 23.05.2011 - 12 A 149/10 - Rn. 7, [...]), aus deren Nichterfüllung der die Mitwirkung verweigernden Partei prozessuale Nachteile erwachsen können.
  • BVerwG, 30.06.2010 - 8 B 37.10

    Obliegenheit bei Sachverhaltsermittlung; Prozessökonomie bei

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16
    Aus § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO folgt lediglich eine Obliegenheit der Beteiligten zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts (vgl. zu dieser Rechtsnatur BVerwG, Beschluss vom 04.12.2013 - 5 B 42/13 - Rn. 22, [...] sowie Beschluss vom 30.06.2010 - 8 B 37/10 - Rn. 4, [...]; auch SächsOVG, Beschluss vom 02.08.2013 - A 1 A 74/12 - Rn. 13, [...]; OVG NW, Beschluss vom 23.05.2011 - 12 A 149/10 - Rn. 7, [...]), aus deren Nichterfüllung der die Mitwirkung verweigernden Partei prozessuale Nachteile erwachsen können.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 15.11.2017 - 2 LA 55/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Beschlüsse vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - [...], und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - [...], unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

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