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   OVG Bremen, 16.02.2011 - 2 A 37/09   

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OVG Bremen, 16.02.2011 - 2 A 37/09 (https://dejure.org/2011,13350)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.02.2011 - 2 A 37/09 (https://dejure.org/2011,13350)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 2 A 37/09 (https://dejure.org/2011,13350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung des Ablaufs der Jahresfrist nach §§ 48 Abs. 4, 49 Abs. 4 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Rücknahme oder den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes durch Erlass eines Rücknahmebescheids oder Widerrufsbescheids; Weiterlaufen der Jahresfrist ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung des Ablaufs der Jahresfrist nach §§ 48 Abs. 4 , 49 Abs. 4 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG ) für die Rücknahme oder den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes durch Erlass eines Rücknahmebescheids oder Widerrufsbescheids; Weiterlaufen der Jahresfrist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 416
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2011 - 2 A 37/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zum Sozialverwaltungsverfahren entschieden, dass der Jahresfrist für die Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte, die mit der Kenntnis der die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen zu laufen beginnt (§ 45 Abs. 4 S. 2 SGB X ), auch Rücknahmebescheide unterliegen, welche einen fristgerecht erlassenen (ersten) Rücknahmebescheid ersetzen (vgl. BVerwG, U. v. 19.121995 - 5 C 10/94 - BVerwGE 100, 199 - 206 und U. v. 05.08.1996 - 5 C 6/95 - ZFSH 1997, 162 - 164).

    Wäre der Lauf der Jahresfrist durch den Erlass des (ersten) Rückforderungsbescheides und des anschließenden verwaltungs- und gerichtlichen Verfahrens nicht gehemmt, müsste die Behörde ihre Rücknahmeentscheidung ggf. schon vor Abschluss des Verwaltungsgerichtsstreits korrigieren, um die Frist einzuhalten (so Osterloh, JuS 1997, 379, 380).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99

    Bebauungszusammenhang; Rücknahme eines Bauvorbescheides - Rücknahmefrist

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2011 - 2 A 37/09
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass (auch) dann, wenn eine Rücknahme eines Verwaltungsakts wegen eines Ermessensfehlers aufgehoben worden ist, die Jahresfrist für eine erneute Rücknahme erst mit Rechtskraft des Urteils zu laufen beginnt (z.B. VGH Mannheim, U. v. 17.02.2000 - 8 S 1817/99 - NVwZ-RR 2001, 6 ff.).

    Der VGH Mannheim hat dies im Urteil vom 17.02.2000 (Az. 8 S 1817/99 = NVwZ-RR 2001, 6 ff.) mit beachtlichen Gründen verneint.

  • BVerwG, 05.08.1996 - 5 C 6.95

    Verwaltungsrverfahrensrecht - Rücknahme rechtswidriger begünstigender

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2011 - 2 A 37/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zum Sozialverwaltungsverfahren entschieden, dass der Jahresfrist für die Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte, die mit der Kenntnis der die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen zu laufen beginnt (§ 45 Abs. 4 S. 2 SGB X ), auch Rücknahmebescheide unterliegen, welche einen fristgerecht erlassenen (ersten) Rücknahmebescheid ersetzen (vgl. BVerwG, U. v. 19.121995 - 5 C 10/94 - BVerwGE 100, 199 - 206 und U. v. 05.08.1996 - 5 C 6/95 - ZFSH 1997, 162 - 164).

    Zugleich hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X ausgeführt, dass die den Beginn der Jahresfrist auslösende Kenntnis der die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen sich nicht darauf beziehe, dass der Rücknahmebescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein muss (vgl. U. v. 19.12.1995, a.a.O.) und auch nicht darauf, dass die Rücknahme ausdrückliche Ermessenserwägungen erfordere (U. v. 05.08.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.04.1984 - 9 A 223/81

    Subventionsrecht - Widerruf von Subventionsbescheiden und Rückforderungen der

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2011 - 2 A 37/09
    Nach anderer Auffassung wird in einem solchen Fall der Ablauf der Jahresfrist durch den Zugang eines Rücknahme- oder Widerrufsbescheids gehemmt und läuft die Frist nach Rechtskraft eines Urteils weiter (OVG Lüneburg, U. v. 10.04.1984 - 9 A 223/81 - NVwZ 1985, 120 f.; OVG Münster NWVBl 1994, 390; Kopp/Ramsauer, VwVfG , 11. Auflage, § 48 Rn. 161; vgl. auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG , Kommentar, 7. Auflage, § 48 Rn. 206).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1994 - 24 A 313/92

    Wahrung der Jahresfrist; Rücknahmebscheid; Inhaltliche Bestimmtheit; Unveränderte

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2011 - 2 A 37/09
    Nach anderer Auffassung wird in einem solchen Fall der Ablauf der Jahresfrist durch den Zugang eines Rücknahme- oder Widerrufsbescheids gehemmt und läuft die Frist nach Rechtskraft eines Urteils weiter (OVG Lüneburg, U. v. 10.04.1984 - 9 A 223/81 - NVwZ 1985, 120 f.; OVG Münster NWVBl 1994, 390; Kopp/Ramsauer, VwVfG , 11. Auflage, § 48 Rn. 161; vgl. auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG , Kommentar, 7. Auflage, § 48 Rn. 206).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    OVG der Freien Hansestadt Bremen - 16.02.2011 - AZ: OVG 2 A 37/09.
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