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   OVG Bremen, 16.12.2022 - 2 B 219/22   

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https://dejure.org/2022,37814
OVG Bremen, 16.12.2022 - 2 B 219/22 (https://dejure.org/2022,37814)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.12.2022 - 2 B 219/22 (https://dejure.org/2022,37814)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2022 - 2 B 219/22 (https://dejure.org/2022,37814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 15a; VwGO § 146 Abs 4 S 6; VwVfG § 14; VwVfG § 14 Abs 1 Satz 4; VwVfG § 28; VwVfG § 45; VwVfG § 45 Abs 1 Nr 3
    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Beschränkung des Beschwerdegerichts auf die dargelegten Gründe; Bevollmächtigung; Anhörung - Anhörung; Bevollmächtigung; Heilung; Nachholung der Anhörung; Verteilung; Vollmacht

  • IWW

    § 15a AufenthG
    Aufenthaltsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung; Bevollmächtigung; Heilung; Nachholung der Anhörung; Verteilung; Vollmacht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22

    Anspruch auf einstweilige Anordnung im Auswahlverfahren für

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2022 - 2 B 219/22
    Die Beschränkung der Prüfung auf die dargelegten Gründe bezieht sich jedoch nur auf die Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, also auf Fragen, die bereits vom Verwaltungsgericht erörtert worden sind (OVG Bremen, Beschl. v. 24.09.2020 - 2 B 187/20, juris Rn. 10; Beschl. v. 17.11.2022 - 2 B 206/22, juris Rn. 10).
  • OVG Bremen, 22.11.2022 - 2 S 63/22

    Festsetzung des Streitwerts bei der Anfechtung einer Anordnung zur Verteilung

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2022 - 2 B 219/22
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 47 Abs. 1 , § 52 Abs. 1 , § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG (vgl. ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 22.11.2022 - 2 S 63/22, juris).
  • OVG Bremen, 08.06.2020 - 2 B 86/20
    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2022 - 2 B 219/22
    Die Anhörungspflicht schließt vielmehr ein, dass die Behörde ein solches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und ihre Entscheidung nachträglich in seinem Lichte überprüft (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 08.06.2020 - 2 B 86/20, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2022 - 2 B 219/22
    Wie § 15a Abs. 4 Satz 2 AufenthG entnommen werden kann, erfolgt die Anhörung zu einer Verteilung durch die Ausländerbehörde, die der Behörde, die die Verteilung zu veranlassen hat, das Anhörungsergebnis übermittelt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 24.09.2020 - 2 B 187/20

    Anordnung der Herausgabe dienstlicher Arbeitsmittel einer Beamtin; Sofortvollzug;

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2022 - 2 B 219/22
    Die Beschränkung der Prüfung auf die dargelegten Gründe bezieht sich jedoch nur auf die Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, also auf Fragen, die bereits vom Verwaltungsgericht erörtert worden sind (OVG Bremen, Beschl. v. 24.09.2020 - 2 B 187/20, juris Rn. 10; Beschl. v. 17.11.2022 - 2 B 206/22, juris Rn. 10).
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