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   OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16   

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https://dejure.org/2018,11041
OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16 (https://dejure.org/2018,11041)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.04.2018 - 2 LA 308/16 (https://dejure.org/2018,11041)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18. April 2018 - 2 LA 308/16 (https://dejure.org/2018,11041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BGB § 121; GG Art 12 Abs 1; VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; VwGO § 124 Abs 2 Nr 3
    Anfechtung der Prüfungsentscheidung über die Zweite Juristische Staatsprüfung - Besorgnis der Befangenheit; Rügeobliegenheit; unverzüglich; Unverzüglichkeitsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1 ; LÜ § 20 Abs. 2
    Prüfungsrechtliche Rügeobliegenheit bei einer nach Abschluss der mündlichen Prüfung entstehenden Befangenheit eines Prüfers

  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit; Rügeobliegenheit; unverzüglich; Unverzüglichkeitsgebot; Recht der Justizprüfungen einschließlich Rechtspflegerprüfungen Anfechtung der Prüfungsentscheidung über die Zweite Juristische Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - juris, und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dem Interesse der Prüfungsbehörde an einer eigenen, möglichst zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1994, BVerwGE 96, 126 ; SächsOVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 - Rn. 15, juris).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - juris, und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • OVG Bremen, 02.03.2012 - 2 A 208/09
    Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - juris, und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15

    Prüfung; Rügepflicht; Zumutbarkeit; Prüfungsfähigkeit eines Prüfers

    Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dem Interesse der Prüfungsbehörde an einer eigenen, möglichst zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1994, BVerwGE 96, 126 ; SächsOVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 - Rn. 15, juris).
  • OVG Bremen, 17.03.2017 - 2 LA 268/15
    Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - juris, und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 10 B 11.16

    Erstattung; Erstattungsforderung; Erstattungsschuldner; Festsetzung;

    Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
    Eine Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie sich ohne Weiteres anhand der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. zum Revisionsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 08.06.2017 - 10 B 11/16 -, Rn. 17, juris).
  • OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14

    Ruhen von Versorgungsbezügen - Erwerbseinkommen; Ruhen von Versorgungsbezügen;

    Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (vgl. nur Beschluss des Senats vom 04.10.2017 - 2 LA 75/14 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Bremen, 12.02.2018 - 2 PA 293/16

    Anfechtung Prüfungsentscheidung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an

    Auszug aus OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16
    Der Senat hat einen solchen Fall bei einer aus dem Prüfungsprotokoll ersichtlichen und erheblichen Überschreitung der vorgesehenen Prüfungsdauer in Erwägung gezogen (vgl. Beschluss des Senats vom 12.02.2018 - 2 PA 293/16 - juris).
  • VG Berlin, 28.08.2023 - 12 K 392.21
    Verfahrensmängel auch im Hinblick auf die mangelhafte Gestaltung der Ausbildung sind daher unverzüglich geltend zu machen, wenn hieraus rechtliche Konsequenzen seitens des Prüflings gezogen werden sollen, da er ansonsten bei Zuwarten des Weiteren Prüfungsverlaufs und späterer Berufung auf die Mängel widersprüchlich handeln würde (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 18. April 2018 - 2 LA 308/16 - juris Rn. 8 f).
  • VG Köln, 09.08.2022 - 6 K 3246/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1994 - 6 C 37.92 -, juris, Rn. 18 m. w. N.; SächsOVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 -, juris, Rn. 15; OVG Bremen, Beschluss vom 18.04.2018 - 2 LA 308/16, juris, Rn. 9 ff.
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