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   OVG Bremen, 19.08.2016 - 1 B 169/16   

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https://dejure.org/2016,28746
OVG Bremen, 19.08.2016 - 1 B 169/16 (https://dejure.org/2016,28746)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19.08.2016 - 1 B 169/16 (https://dejure.org/2016,28746)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19. August 2016 - 1 B 169/16 (https://dejure.org/2016,28746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen einer Verletzung des Vier-Augen-Prinzips i.R.e. qualifizierten Inaugenscheinnahme; Glaubhaftigkeit der Altersangabe des Betroffenen hinsichtlich der Inobhutnahme als Minderjähriger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 42 Abs. 1 Nr. 3; SGB VIII § 42f
    Inobhutnahme; qualifizierte Inaugenscheinnahme; Tazkira; Vier Augen Prinzip; Kinder und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht Inobhutnahme nach dem SGB VIII

  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 42f Abs. 1 S. 1 2. Alt.
    Folgen einer Verletzung des Vier-Augen-Prinzips i.R.e. qualifizierten Inaugenscheinnahme; Glaubhaftigkeit der Altersangabe des Betroffenen hinsichtlich der Inobhutnahme als Minderjähriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15

    Anspruch von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber dem

    Auszug aus OVG Bremen, 19.08.2016 - 1 B 169/16
    Die am 26.10.2015 durchgeführte Inaugenscheinnahme durch das Jugendamt entsprach nicht dem maßgeblichen fachlichen Standard, wie ihn der Gesetzgeber wenig später mit Gesetz vom 28.10.2015 (BGBl. S. 1802) auch § 42f Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB VIII zugrunde gelegt hat (vgl. hierzu ausführlich Beschl. des Senats v. 22.02.2016 - 1 B 303/15, Asylmagazin 2016, 143 = Inf-AuslR 2016, 247 = NordÖR 2016, 215 = KommJur 2016, 233).

    Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass die qualifizierte Inaugenscheinnahme auf dem Vier-Augen-Prinzip aufbaut, d. h. in der Regel zwei sozialpädagogische Fachkräfte des Jugendamts zu beteiligten sind (vgl. hierzu Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, beschlossen auf der 116. Arbeitstagung der BAG der Landesjugendämter vom 14. bis 16. Mai 2014 in Mainz, S. 14, 38; vgl. zu dieser Handlungsempfehlung BT-Drucks. 18/6392, S. 20 sowie Beschl. des Senats v. 22.02.2016, a.a.O.).

    Daneben würdigt sie den Vortrag des Betroffenen, indem er mit entsprechenden Zweifeln an seiner Altersangabe zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 22.02.2016, a.a.O.).

    Da von demjenigen, der seine Inobhutnahme als Minderjähriger begehrt, verlangt werden kann, dass er schlüssige und glaubhafte Angaben zu seinem Alter macht (vgl. näher Beschl. des Senats v. 22.02.2016, a.a.O.), führen Schwächen der behördlichen Altersfeststellung dann nicht zum Erfolg des vorläufigen Rechtsschutzantrages, wenn die Selbstangaben des Antragstellers in einer Weise ungereimt sind, dass ihm die eigene Altersangabe nicht abgenommen werden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2014 - 12 B 923/14

    Rechtmäßigkeit einer Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern

    Auszug aus OVG Bremen, 19.08.2016 - 1 B 169/16
    Hierauf wird Bezug genommen (vgl. zur fehlenden Richtigkeitsgewähr afghanischer Personenstandsdokumente auch OVG Münster, Beschl. v. 29.09.2014 - 12 B 923/14, [...]).
  • LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18

    Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen aufgrund von Eifersucht und des

    Die Ursachen hierfür liegen in einem nach Jahrzehnten des bewaffneten Konflikts lückenhaften Registerwesen, mangelnder administrativer Qualifikation und weitverbreiteter Korruption (vgl. OVG Münster, Beschluss v. 29.09.2014, Az.: 12 B 923/14, zitiert nach juris; OVG Bremen, Beschluss v. 19.08.2016, Az.: 1 B 169/16, zitiert nach juris), wobei Tazkiras in Papierform ohnehin "leicht gefälscht" werden können (OVG Münster a.a.O. unter Hinweis auf die Schweizerische Flüchtlingshilfe, Afghanistan: Tazkira, Auskunft der SFH-Länderanalyse, 12. März 2013, Seite 3 - https://www.fluechtlingshilfe.ch/assets/herkunftslaender/mittlerer-osten-zentralasien/afghanistan/afghanistan-tazkira-geburtsurkunde.pdf m.w.N.).
  • VG Köln, 03.12.2019 - 26 L 2393/19
    OVG Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 1 B 64/17 -, juris Rn. 6; dass., Beschluss vom 19. August 2016 - 1 B 169/16 -, juris Rn. 8; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - 12 B 923/14 -, juris Rn. 11.
  • OVG Bremen, 26.04.2021 - 2 B 62/21

    Benachrichtigung einer Vertrauensperson im Altersfeststellungsverfahren

    Vielmehr führen Lücken und Ungereimtheiten in den Selbstangaben des Betreffenden dazu, dass ihm bereits die eigene Altersangabe nicht abgenommen werden kann (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.08.2016 - 1 B 169/16, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 12 B 1319/19
    vgl. dazu auch OVG Bremen, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 B 169/16 -, juris Rn. 12.
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