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   OVG Bremen, 19.12.2018 - 1 B 234/18   

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https://dejure.org/2018,44397
OVG Bremen, 19.12.2018 - 1 B 234/18 (https://dejure.org/2018,44397)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19.12.2018 - 1 B 234/18 (https://dejure.org/2018,44397)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 1 B 234/18 (https://dejure.org/2018,44397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    SGB 8 § 42f; VwGO § 80 Abs 7
    Inobhutnahme - Altersfeststellung; Identifikationsfunktion; Kamerun; Reisepass; Widerlegung; Widerlegung der Identifikationsfunktion des Reisepasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 42f Abs. 1
    Anspruch eines Asylbewerbers auf vorläufige Inobhutnahme nach Jugendhilferecht; Widerlegbarkeit der Identifikationsfunktion des Reisepasses bei einem Asylbewerber

  • rechtsportal.de

    SGB 8 § 42f; VwGO § 80 Abs. 7
    Altersfeststellung; Identifikationsfunktion; Kamerun; Reisepass; Widerlegung; Widerlegung der Identifikationsfunktion des Reisepasses; Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht Inobhutnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis des Geburtsdatums durch einen kamerunischen Reisepass

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nachweis des Geburtsdatums durch einen kamerunischen Reisepass

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 572
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 21.09.2016 - 1 B 164/16

    Erneute Einleitung das Verfahrens zur Altersfeststellung im Verfahren über die

    Auszug aus OVG Bremen, 19.12.2018 - 1 B 234/18
    Dies kann aber von ihm erwartet werden, da es um die Beurteilung eines Sachverhalts geht, der ganz in seiner Sphäre liegt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2016 - 1 B 164/16 - juris).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Bremen, 19.12.2018 - 1 B 234/18
    Ein derartiger Pass ermöglicht den (widerlegbaren) Nachweis, dass sein Inhaber die in ihm genannte, beschriebene und abgebildete Person ist und die im Pass enthaltenen Angaben (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort) mit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Inhabers übereinstimmen (BVerwG, Urt. v. 17.03.2004 - 1 C 1.03 - BVerwGE 120, 206 = juris Rn. 24; OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2018 - 1 B 139/18).
  • OVG Bremen, 06.11.2018 - 1 B 184/18

    Inobhutnahme (Gambia) - Altersfeststellung; Gambia; Proxy-Pass

    Auszug aus OVG Bremen, 19.12.2018 - 1 B 234/18
    Die Altersbestimmung durch Einsichtnahme in Ausweispapiere setzt vielmehr zum einen voraus, dass diese hinreichend verlässlich die Identität zwischen dem Inhaber des Ausweispapiers und der in dem Ausweis bezeichneten Person nachweisen (vgl. dazu bereits OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2016 - 1 B 33.16 - juris), und zum anderen, dass die Ausweispapiere zumindest ausreichende Gewähr für die Richtigkeit des ausgewiesenen Geburtsdatums bieten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2018 - 1 B 184/18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2024 - 6 B 11162/23

    Altersfeststellung durch qualifizierte Inaugenscheinnahme bzw. durch ärztliche

    Denn die Altersbestimmung allein durch Einsichtnahme in ein Ausweispapier setzt voraus, dass dieses hinreichend verlässlich die Identität zwischen dem Ausweisinhaber und der in dem Ausweis bezeichneten Person nachweisen kann und darüber hinaus das (echte) Ausweispapier auch eine ausreichende Gewähr für die Richtigkeit des ausgewiesenen Geburtsdatums bietet (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 234/18 -, juris Rn. 11; Kirchhoff, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. [Stand: 22. Juni 2023], § 42f Rn. 37; Steinbüchel, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 42f Rn. 4).
  • VG Stuttgart, 24.08.2023 - 7 K 3873/23

    Aufhebung der Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers bei

    Denn die Altersbestimmung durch Einsichtnahme in Ausweispapiere setzt voraus, dass diese hinreichend verlässlich die Identität zwischen dem Ausweisinhaber und der in dem Ausweis bezeichneten Person nachweist und die Ausweispapiere eine ausreichende Gewähr für die Richtigkeit des ausgewiesenen Geburtsdatums bieten (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 234/18 -, juris Rn. 11; Kirchhoff, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Auflage 2022, § 42f SGB VIII Rn. 37).
  • VG München, 07.09.2023 - M 18 S7 23.3329

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt), Interessensabwägung,

    Die von dem Antragsgegner bei seiner Beantragung der vorläufigen Inobhutnahme am 6. Februar 2023 vorgelegte sog. "E-Taskira" stellt (entgegen der afghanischen Taskira in Papierform) zumindest nach vorläufiger Beurteilung durch das Gericht ein Ausweisdokument dar, welches zum einen hinreichend verlässlich die Identität zwischen dem Inhaber des Ausweispapiers und der in dem Ausweis bezeichneten Person nachweist und zum anderen die ausreichende Gewähr für die Richtigkeit des dort ausgewiesenen Geburtsdatums bietet und daher zum Altersnachweis dienen kann (vgl. zu den Anforderungen an ein Ausweisdokument: OVG Bremen, B.v. 19.12.2018 - 1 B 234/18 - juris Rn. 11 m.w.N.).
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