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   OVG Bremen, 20.04.2020 - 1 LA 53/20   

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OVG Bremen, 20.04.2020 - 1 LA 53/20 (https://dejure.org/2020,8991)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.04.2020 - 1 LA 53/20 (https://dejure.org/2020,8991)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. April 2020 - 1 LA 53/20 (https://dejure.org/2020,8991)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG München, 21.09.2021 - M 2 K 17.49491

    Zur Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Es bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Auf- bzw. Übergabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes (vgl. OVG Bremen, B.v. 20.4.2020 - 1 LA 53/20 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 - juris Rn. 9; BGH, B.v. 16.4.2019 - VI ZB 33/17 - juris Rn. 11) und der entsprechenden Glaubhaftmachung.

    Selbst wenn es möglich sein sollte, ohne Nachweis einer systematischen Ausgangskontrolle glaubhaft zu machen, dass der Verlust eines Schriftsatzes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. OVG Bremen, B.v. 20.4.2020 - 1 LA 53/20 - juris Rn. 19 m.w.N.), kann vorliegend keine Wiedereinsetzung gewährt werden.

  • OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen

    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Gerichtsbescheids herausgearbeitet und einem Rechtssatz eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO benannten Gerichte unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.04.2017 - 8 B 56/17, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2020 - 1 LA 53/20, juris Rn. 23).
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