Rechtsprechung
OVG Bremen, 20.11.2020 - 2 B 249/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 15a; BGB § 1592; BGB § 1594; BGB § 1598; BGB § 1599; EGBGB Art 14 Abs 2; EGBGB Art 19; Ghana Evidence Act Sec 32; StAG § 4 Abs 1;
Verteilung nach § 15a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanerkennung, Beschluss vom 20.11.2020 - Abstammung; gewöhnlicher Aufenthalt; Ghana; Scheidung; Staatsangehörigkeit; Vaterschaftsanerkennung; Verteilung; Vorspracheverpflichtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 335/20
Umverteilung nach § 15a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörig-keit durch …
Die Haushaltsgemeinschaft mit einem minderjährigen Kind, das deutscher Staatsangehöriger ist, steht der Verteilung der unerlaubt eingereisten ausländischen Mutter als "zwingender Grund" im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG entgegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.2020 - 2 B 249/20, juris Rn. 10;… Beschl. v. 08.03.2013 - 1 B 13/13, juris Rn. 3 f.;… a.A. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.08.2015 - 1 Bs 159/15, juris Rn. 10;… OVG NW, Beschl. v. 17.03.2017 - 18 B 267/17, juris Rn. 5 ff.).Soweit dem Senat solche Fälle bekannt sind, gab es dort stets deutliche einzelfallbezogene Indizien für eine Ehe, etwa weil sich die Betroffene im Visumsantrag selbst als verheiratet bezeichnet hatte (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.2020 - 2 B 249/20, juris Rn. 20).
§ 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG bezieht sich nur auf die Geltendmachung von "zwingenden Gründen", die der Verteilung einer grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 15a AufenthG fallenden Person ausnahmsweise entgegenstehen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.2020 - 2 B 249/20, juris Rn. 9).
- OVG Bremen, 23.11.2020 - 2 B 250/20
Verteilung nach § 15 a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch …
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage ist sowohl vor dem Verwaltungsgericht (Beschl. v. 29.07.2020 - 4 V 1186/20) als auch vor dem Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 20.11.2020 - 2 B 249/20) erfolglos geblieben.