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   OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17   

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https://dejure.org/2018,3034
OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17 (https://dejure.org/2018,3034)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.02.2018 - 2 LC 139/17 (https://dejure.org/2018,3034)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 2 LC 139/17 (https://dejure.org/2018,3034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremGebBeitrG § 4 Abs 4; BremGebBeitrG § 13 Abs 4; GG Art 104a ff.; GG Art 20 Abs 3; InKostV § 1 Anlage
    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 - Bundesligaspiel Werder Bremen - Hamburger SV am 19.04.2015 - Verwaltungsgebühren; Finanzverfassung; Bestimmtheitsgebot; Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte; gewinnorientierte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabensystem des Grundgesetzes ; Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte; Bestimmtheitsgebot; Finanzverfassung; Gebot der Gebührenvorhersehbarkeit; Gesamtschuldner; Gewalthandlungen; gewinnorientierte Veranstaltung; Veranstalter; Verwaltungsgebühren

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung einer Tochtergesellschaft des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. ("DFL e.V.") zur Zahlung der Kosten für einen Polizeieinsatz anlässlich einer Begegnung der Fußball-Bundesliga im Bremer Weser-Stadion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Gebührenbescheid für Polizeieinsatz anlässlich des Fußball-Bundesligaspiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 ist rechtmäßig

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)
  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    DFL muss sich an Kosten für Bundesliga-Polizeieinsätze beteiligen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    DFL muss Kosten für Polizeieinsatz anlässlich des Fußball-Bundesligaspiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV mittragen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    969 Polizeibeamte beim Fußballspiel - und die Kostenerstattung

  • lto.de (Pressebericht, 21.02.2018)

    Urteilt gegen DFL: Bremen gewinnt Rechtsstreit um Polizeigebühren

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Gebührenbescheid für Polizeieinsatz wegen Fußballspiel SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebührenbescheid für Polizeieinsatz anlässlich des Fußball- Bundesligaspiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19.04.2015 ist rechtmäßig

  • spiegel.de (Pressebericht, 21.02.2018)

    DFL muss sich an Kosten für Polizeieinsätze beteiligen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DFL kann an Kosten für Polizeieinsatz bei Fussball-Bundesligaspiel beteiligt werden

  • sportsandlaw.de (Kurzinformation)

    Die Debatte um Polizeikosten geht in die nächste Runde

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit um Polizeikosten: Gebührenbescheid für Polizeieinsatz wegen Bundesligaspiel ist rechtmäßig

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Veranstalter muss Mehrkosten für Polizei zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fußballvereine zahlen für Polizeieinsatz

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Polizeikosten DFL des Bundesligaspiels Werder Bremen - Hamburger SV

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.02.2018)

    Bremen gegen Deutsche Fußball-Liga: DFL streitet ab, Fußball zu veranstalten

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wer soll das bezahlen? Kostentragungspflicht bei Fußballspielen (Hendrik Burbach; ZJS 2018, 155-161)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kostentragung bei Fußballspielen - Veranstalter, Finanzverfassung, Bestimmtheitsgrundsatz, Einzelfallgesetz, Ermessen (Hendrik Burbach; ZJS 2018, 369)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3, 12, 14, 19, 104a, 105 GG; GebG

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 913
  • SpuRt 2018, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Im Übrigen hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies die Klage ab (NVwZ 2018, 913).
  • OVG Bremen, 11.11.2020 - 2 LC 294/19

    Hochrisikospiele: DFL muss im Polizeikostenstreit zahlen

    Dagegen hat die Beklagte die durch das Verwaltungsgericht zugelassene Berufung (2 LC 139/17) erhoben.

    Die Abrechnung des gebührenpflichtigen Mehraufwandes erfolgte gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 BremGebBeitrG i.V.m. Nr. 120.60 der Anl. zu § 1 InkostV nach den tatsächlichen (Personal-)Kosten der Polizei anlässlich des Risikospiels (vgl. im Einzelnen das aufgehobene Berufungsurteil - 2 LC 139/17 -, juris Rn. 101).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

    Die willkürfreie Handhabung eines Gebührentatbestandes ist durch nachträgliche Auslegung nur dann gewährleistet, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (BVerwG, Urt. v. 01.09.2009, a.a.O., und v. 12.07.2006 - 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222; OVG Bremen, Urt. v. 05.02.2018 - 2 LC 139/17 - NordÖR 2018, 157).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 1 S 2712/19

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten

    Die willkürfreie Handhabung eines Gebührentatbestandes ist durch nachträgliche Auslegung nur dann gewährleistet, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (BVerwG, Urt. v. 01.09.2009, a.a.O., und v. 12.07.2006 - 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222; OVG Bremen, Urt. v. 05.02.2018 - 2 LC 139/17 - NordÖR 2018, 157; Senat, Urt. v. 16.08.2018, a.a.O.).
  • BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 6.21

    Veranstaltergebühr bei Hochrisiko-Fußballspiel; Vermeidung einer

    Nachdem die Beklagte im Berufungsverfahren die Gebührenforderung auf 415 000 EUR reduziert hatte, was zur Teilerledigung des Verfahrens führte, wies das Oberverwaltungsgericht die Klage unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Übrigen ab (OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 LC 139/17 -).

    Der zitierte Satz aus dem Revisionsurteil verweist auf die Passagen in Randnummer 66 und am Ende von Randnummer 98 des ersten aufgehobenen Berufungsurteils (OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 LC 139/17 - juris), wonach allein polizeiliche Erfordernisse maßgebend seien, nicht aber ein etwaiges Interesse des Veranstalters an einem möglichst kostengünstigen Einsatz, und wonach die Frage, ob der Einsatz auch mit weniger Beamten zu bewältigen gewesen wäre, eine polizeitaktische Frage sei.

  • BVerfG - 1 BvR 548/22 (anhängig)

    Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erhebung einer Gebühr für den

    Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2021 - BVerwG 9 B 6.21 - sowie die Urteile des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 11. November 2020 - 2 LC 294/19 -, des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2019 - BVerwG 9 C 4.18 - und des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Februar 2018 - 2 LC 139/17 - Betr.: Verwaltungsrecht (Polizeirecht; Kostentragung für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Profifußball) Art. 2 Abs. 1; 3 Abs. 1; 12 Abs. 1; 14 Abs. 1; 19 Abs. 4 GG Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus .
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