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   OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18   

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https://dejure.org/2018,29368
OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18 (https://dejure.org/2018,29368)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.09.2018 - 2 B 244/18 (https://dejure.org/2018,29368)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. September 2018 - 2 B 244/18 (https://dejure.org/2018,29368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GewO § 70; GewO § 70 Abs 3; GG Art 3 Abs 1;
    Zulassung zum Bremer Freimarkt 2018 - Ausschlussfrist; Bauweise; Betriebsverantwortlichkeit; Bewerbungsfrist; Marktzulassung; Modulbauweise; Selbstbindung; Verwaltungsvorschrift; Zulassungsrichtlinie

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf unbeschränkte Zulassung eines Festzeltes "Bayernfesthalle" zu dem nach § 69 GewO festgesetzten Bremer Freimarkt 2018; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Neubewerbung mit einem anderen Geschäft; Einhaltung der Bewerbungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 70 ; GewO § 70 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Ausschlussfrist; Bauweise; Betriebsverantwortlichkeit; Bewerbungsfrist; Marktzulassung; Modulbauweise; Selbstbindung; Verwaltungsvorschrift; Zulassungsrichtlinie; Gewerbeordnung Zulassung zum Bremer Freimarkt 2018

  • rechtsportal.de

    GewO § 70 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Anspruch auf unbeschränkte Zulassung eines Festzeltes "Bayernfesthalle" zu dem nach § 69 GewO festgesetzten Bremer Freimarkt 2018; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Neubewerbung mit einem anderen Geschäft; Einhaltung der Bewerbungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Beschwerdeverfahren betreffend die Zulassung von Festzelten zum Bremer Freimarkt 2018

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulassung zu einem Markt bei Bewerberüberhang

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zulassung zu einem Markt bei Bewerberüberhang

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 555
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 24.03.2006 - 8 TG 715/06

    Anspruch auf Zulassung eines Schaustellers mit seinem Imbissbetrieb und Festzelt

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18
    Bestehen für das Auswahlverfahren ermessensbindende Richtlinien, so ist die Verwaltung daran gebunden, soweit die Vorgaben der Richtlinien ihrer tatsächlichen Verwaltungspraxis entsprechen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.07.2011 - 4 CS 11.1200 -, Rn. 14, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.03.2006 - 8 TG 715/06 -, Rn. 32 - 33, juris).

    Die Bewerbungsfrist dient in erster Linie der Sicherung einer möglichst geordneten und umfassenden Auswahlentscheidung (BayVGH, Beschluss vom 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209 -, Rn. 6, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.03.2006 - 8 TG 715/06 -, Rn. 35, juris) und soll die Marktverwaltung bereits im Vorfeld der eigentlichen Auswahlentscheidung in die Lage versetzen, durch eine möglichst frühzeitige Eingrenzung des Bewerberfelds, die Veranstaltung zu sichten und vorzuplanen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 4 B 643/10

    Einstweilige Anordnung im Hinblick auf die Zulassung zu einer Kirmes;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18
    Da zwischen dem Ende der Bewerbungsfrist und der Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin regelmäßig mehrere Monate liegen, ist es sachangemessen, dass die Antragsgegnerin, ggf. auch nach Ende der Bewerbungsfrist, nachgereichte Unterlagen, die der Erläuterung oder Ergänzung einer fristgerecht eingegangenen Bewerbung und der Beseitigung von Unklarheiten dienen, berücksichtigt (vgl. dazu auch OVG NW, Beschluss vom 02.07.2010 - 4 B 643/10 - Rn. 14 ff, juris).
  • VGH Bayern, 12.07.2011 - 4 CS 11.1200

    Zulassung zum Volksfest; öffentliche Einrichtung; Ausgestaltungsbefugnis der

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18
    Bestehen für das Auswahlverfahren ermessensbindende Richtlinien, so ist die Verwaltung daran gebunden, soweit die Vorgaben der Richtlinien ihrer tatsächlichen Verwaltungspraxis entsprechen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.07.2011 - 4 CS 11.1200 -, Rn. 14, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.03.2006 - 8 TG 715/06 -, Rn. 32 - 33, juris).
  • OVG Bremen, 25.06.2014 - 2 B 126/14
    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18
    Es entspricht der Verwaltungspraxis der Antragsgegnerin, außerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungen im weiteren Verfahren nicht zu berücksichtigen (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 B 126/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2016 - 7 ME 81/16

    Auswahlentscheidung; Jugendzelt; Marktzulassung; Vergaberichtlinien;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18
    Dies gebietet es, sowohl die Kriterien, von denen sie sich leiten lässt, als auch das konkrete Auswahlverfahren und die Auswahlentscheidung selbst für alle Bewerber transparent und nachvollziehbar auszugestalten (NdsOVG, Beschluss vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, Rn. 4, juris).
  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209

    Zulassung zu einem Volksfest

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18
    Die Bewerbungsfrist dient in erster Linie der Sicherung einer möglichst geordneten und umfassenden Auswahlentscheidung (BayVGH, Beschluss vom 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209 -, Rn. 6, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.03.2006 - 8 TG 715/06 -, Rn. 35, juris) und soll die Marktverwaltung bereits im Vorfeld der eigentlichen Auswahlentscheidung in die Lage versetzen, durch eine möglichst frühzeitige Eingrenzung des Bewerberfelds, die Veranstaltung zu sichten und vorzuplanen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2017 - 4 B 869/17

    Eilverfahren zur Dürener Annakirmes teilweise erfolgreich

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18
    Dieser Anspruch leitet sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ab und wird durch die Regelung des § 70 Abs. 3 GewO modifiziert, wonach der Veranstalter aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen kann (OVG NW, Beschluss vom 24.07.2017 - 4 B 869/17 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2019 - 4 A 2177/18

    Rechtswidrige Versagung der Zulassung eines Schaustellers zur Dürener Annakirmes;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.7.2010 - 4 B 643/10 -, juris, Rn. 11 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 21.9.2018 - 2 B 244/18 -, NordÖR 2018, 564 = juris, Rn. 15 f.
  • OVG Bremen, 15.08.2019 - 2 LA 296/18

    Zulassung zum Bremer Weihnachtsmarkt 2017 - Jahrmarkt; Schaustellerverbände;

    Es ist der Antragsgegnerin als Veranstalterin verwehrt, willkürlich von dem zuvor festgelegten Verfahren und den Auswahlkriterien abzuweichen (OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2018 - 2 B 244/18 -, juris Rn. 11).

    Der Kläger bezieht sich insofern auf einen Rechtssatz aus dem Beschluss des erkennenden Senats vom 21.09.2018 - 2 B 244/18 -, juris Rn. 11, wonach es der Veranstalterin eines Jahrmarkts verwehrt ist, bei der Zulassungsentscheidung von einem zuvor festgelegten Verfahren und den Auswahlkriterien abzuweichen.

  • OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18

    Zulassung zum Bremer Freimarkt - Ermessensreduzierung; Marktzulassung;

    Die Neubescheidung erfolge vorbehaltlich des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens der Antragsgegnerin (2 B 244/18).

    Dies folgt bereits aus Ziff. 2.2 der Zulassungsrichtlinie, wonach auf Anforderung der Marktverwaltung weitere Nachweise vorzulegen sind (vgl. ausführlich hierzu auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in Sachen 2 B 244/18).

  • OVG Bremen, 02.10.2023 - 1 B 270/23

    Zulassung zum Bremer Freimarkt - Freimarkt; Gestaltungsermessen; Rutsche;

    Es ist der Antragsgegnerin als Veranstalterin verwehrt, willkürlich von dem zuvor festgelegten Verfahren und den Auswahlkriterien abzuweichen (OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2018 - 2 B 244/18, juris Rn. 11).

    Eine Reduzierung des Streitwerts nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs kommt wegen der mit dem Erlass der begehrten Anordnung verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2018 - 2 B 244/18, juris Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2019 - 4 A 2176/18

    Vergabe der Standplätze auf der Dürener Annakirmes war rechtswidrig

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.7.2010 - 4 B 643/10 -, juris, Rn. 11 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 21.9.2018 - 2 B 244/18 -, NordÖR 2018, 564 = juris, Rn. 15 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2019 - 4 A 2129/18

    Zulassung eines Bewerbers zur Annakirmes 2017 mit dem Geschäft

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.7.2010 - 4 B 643/10 -, juris, Rn. 11 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 21.9.2018 - 2 B 244/18 -, NordÖR 2018, 564 = juris, Rn. 15 f.
  • VG Regensburg, 20.04.2020 - RN 5 K 18.484

    Gewerbeuntersagung im Immobilien- und Finanzierungsbereich

    Nur ausnahmsweise und zwar dann, wenn sämtliche oder die Mehrzahl der Gesellschaftsanteile an zuverlässige Dritte übertragen sind, wäre dies wohl anders (vgl. OVG Bremen vom 21.9.2018, 2 B 244/18, in NVwZ-RR 2019, 557 f.).
  • VG Bremen, 30.08.2018 - 5 K 3495/17

    Zulassung zum Bremer Weihnachtsmarkt 2017 - Durchführungspflicht;

    Es ist der Beklagten als Veranstalterin verwehrt, bei der Ausübung ihres Gestaltungsermessens willkürlich von dem zuvor festgelegten Verfahren und den Auswahlkriterien abzuweichen (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.09.2018 - 2 B 244/18 -, S. 6).
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