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   OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18   

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https://dejure.org/2018,30593
OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18 (https://dejure.org/2018,30593)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.09.2018 - 2 B 245/18 (https://dejure.org/2018,30593)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. September 2018 - 2 B 245/18 (https://dejure.org/2018,30593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GewO § 70; GewO § 70 Abs 3; GG Art 3; GG Art 3 Abs 1; VwGO § 154 Abs 3; VwGO § 162 Abs 3
    Zulassung zum Bremer Freimarkt - Ermessensreduzierung; Marktzulassung; Selbstbindung; Verwaltungsvorschrift; Zulassungsrichtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensreduzierung; Marktzulassung; Selbstbindung; Verwaltungsvorschrift; Zulassungsrichtlinie; Gewerbeordnung Zulassung zum Bremer Freimarkt 2018

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Festzeltbetreibers auf unbeschränkte Zulassung ihres Festzeltes "Bayernfesthalle" zu dem nach § 69 GewO festgesetzten Bremer Freimarkt 2018; Bestehen eines im Wege einer einstweiligen Anordnung durchsetzbaren Anspruchs auf Zulassung zu einer nach § 69 GewO ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Beschwerdeverfahren betreffend die Zulassung von Festzelten zum Bremer Freimarkt 2018

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18

    Zulassung zum Bremer Freimarkt 2018 - Ausschlussfrist; Bauweise;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18
    Die Neubescheidung erfolge vorbehaltlich des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens der Antragsgegnerin (2 B 244/18).

    Dies folgt bereits aus Ziff. 2.2 der Zulassungsrichtlinie, wonach auf Anforderung der Marktverwaltung weitere Nachweise vorzulegen sind (vgl. ausführlich hierzu auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in Sachen 2 B 244/18).

  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18
    Die Antragsgegnerin hätte gleichwohl die Möglichkeiten eines Widerrufs bzw. einer Rücknahme dieses Bescheides zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, 3691 (3692)).
  • VGH Hessen, 28.04.1978 - V TH 4/78
    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18
    Dies entspricht zwar in der Regel der Billigkeit, wenn die Beiladung zu Unrecht erfolgt ist (vgl. Schmidt, in: Eyermann, VwGO , 14. Aufl. 2014, § 162 VwGO , Rn. 18; Hess. VGH , Beschluss vom 28.04.1978 - V TH 4/78 -, NJW 1979, 178 (181)).
  • VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923

    Nichtzulassung eines Schaustellers zu einem Jahrmarkt

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18
    Soweit teilweise auch in den Fällen, in denen das Auswahlermessen des Veranstalters aus § 70 Abs. 3 VwGO nicht reduziert ist, aus Gründen der effektiven Rechtsschutzgewährung ein im Eilverfahren durchsetzbarer Anspruch auf Zulassung gewährt wird, wenn dem Bewerber andernfalls nicht nur eine schwere, sondern darüber hinaus eine irreversible Grundrechtsverletzung droht und davon auszugehen ist, dass die geschuldete Neuverbescheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zugunsten des Rechtsschutzsuchenden ausfallen wird (vgl. Bay. VGH , Beschluss vom 06.05.2013 - 22 CE 13.923 -, Rn. 20, juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 211 ff.), kann der Senat offen lassen, ob dem zu folgen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 B 455/17

    Erfordernis einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage für die Feststellung der

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18
    Sachdienlichkeit ist gegeben, wenn die Antragsänderung geeignet wäre, den - unveränderten - Streitstoff zwischen den Beteiligten auszuräumen, und der Rechtsstreit nicht auf eine neue Grundlage gestellt würde (OVG NW, Beschluss vom 01.06.2017 - 6 B 455/17 - Rn. 25, juris).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18
    Eine Berücksichtigung des erweiterten Streitgegenstandes war hier auch nicht ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten (Art. 19 Abs. 4 GG ; vgl. dazu Bay. VGH , Beschluss vom 07.05.2018 - 10 CE 18.464 -, juris).
  • OVG Bremen, 24.10.2019 - 2 B 282/19

    Zulassung zu einem Jahrmarkt - Autoscooter; Freimarkt; Jahrmarkt; sexistisch;

    aa) Die vorläufige Zulassung des Geschäfts bedeutet die Vorwegnahme der Hauptsache, so dass der Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung neben den hier glaubhaft gemachten unzumutbaren Nachteilen grundsätzlich auch eine hohe Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines zu sichernden Anordnungsanspruchs voraussetzt (Beschluss des Senats vom 21. September 2018 - 2 B 245/18 -, juris Rn. 14).

    In Fällen, in denen nach Erlass der einstweiligen Anordnung bis zum Veranstaltungsbeginn noch genügend Zeit für eine ermessensfehlerfreie Neubescheidung verbleibt, kommt eine Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung des Geschäfts nur in Betracht, wenn sich das Auswahlermessen der Antragsgegnerin dahingehend verdichtet hat, dass jede andere Entscheidung als die, ihr Geschäft zuzulassen, als rechts- und ermessensfehlerhaft angesehen werden muss, mithin bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 21. September 2018 - 2 B 245/18 -, juris Rn. 14, wo zwischen der Entscheidung und dem Beginn des Freimarkts am 19. Oktober 2018 noch eine Zeitspanne von fast einem Monat lag).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - 1 M 63/20

    Verwirkung eines Anspruchs auf Nichtumsetzung einer

    Ungeachtet dessen ist die Antragsänderung jedenfalls auch nicht sachdienlich ( vgl. zu diesem Ansatz: OVG Hamburg, Beschluss vom 2. August 2019 - 4 Bs 219/18 -, OVG Bremen, Beschluss vom 21. September 2018 - 2 B 245/18 -, jeweils juris ).
  • OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Eine Antragserweiterung vor dem Oberverwaltungsgericht ist jedenfalls unzulässig, wenn sie in analoger Anwendung des § 91 VwGO nicht sachdienlich ist (vgl. zur Antragserweiterung bei Beschwerden gegen Beschlüsse in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2018 - 2 B 245/18, juris Rn. 10).
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