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   OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21   

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OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21 (https://dejure.org/2021,43214)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.10.2021 - 2 B 326/21 (https://dejure.org/2021,43214)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - 2 B 326/21 (https://dejure.org/2021,43214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AGG § 1; AGG § 16; GG Art 1 Abs 1; GG Art 33 Abs 2
    Ausschluss aus einem Bewerbungsverfahren zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Verwaltung; Versetzung wegen innerdienstlicher Spannungen; rassistische Diskriminierung - Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren; Beförderung; Diskriminierung; ethnische Herkunft; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren; Beförderung; Diskriminierung; ethnische Herkunft; Funktionsfähigkeit der Verwaltung; innerdienstliche Spannungen; Konfliktversetzung; Leistungsgrundsatz; Rassismus; Störung; Versetzung; Versetzung; Recht der Landesbeamten; ...

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung rassistischer Diskriminierung bei der Versetzung eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21
    Sind Unstimmigkeiten, die das Vertrauensverhältnis in einer den Dienstbetrieb beeinträchtigenden Weise gestört haben, von einer Person allein verschuldet worden, so wäre es in aller Regel fehlerhaft, das "Opfer" dieses schuldhaften Verhaltens zu versetzen (BVerfG, Beschl. v. 25.08.2016 - 2 BvR 877/16; juris Rn. 19; BVerwG, Urt. v. 25.01.1967 - 6 C 58.65, juris Rn. 36 f.; Beschl. v. 26.11.2004 - 2 B 72.04, juris Rn. 13; OVG Bremen, Urt. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11, juris Rn. 41).

    Jedoch bedarf es für die Frage, ob innerdienstliche Spannungen die Herausnahme aus bzw. hier das Fernhalten von der Organisationseinheit rechtfertigen, in der der Konflikt besteht, einer Würdigung der Gesamtumstände des jeweiligen Falles (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1967 - 6 C 58.65, juris Rn. 42; Beschl. v. 11.03.2004 - 6 B 71.03, juris Rn. 18).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem grundlegenden Urteil zur "Konfliktversetzung" aus dem Jahr 1967 die Rechtswidrigkeit der Versetzung eines an dem Konflikt offensichtlich unschuldigen Beamten unter anderem mit Hinweis auf die "Respektierung der Menschenwürde" begründet (BVerwG, Urt. v. 25.01.1967 - 6 C 58.65, juris Rn. 38).

  • OVG Bremen, 23.07.2014 - 2 A 324/11
    Auszug aus OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21
    Sind Unstimmigkeiten, die das Vertrauensverhältnis in einer den Dienstbetrieb beeinträchtigenden Weise gestört haben, von einer Person allein verschuldet worden, so wäre es in aller Regel fehlerhaft, das "Opfer" dieses schuldhaften Verhaltens zu versetzen (BVerfG, Beschl. v. 25.08.2016 - 2 BvR 877/16; juris Rn. 19; BVerwG, Urt. v. 25.01.1967 - 6 C 58.65, juris Rn. 36 f.; Beschl. v. 26.11.2004 - 2 B 72.04, juris Rn. 13; OVG Bremen, Urt. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11, juris Rn. 41).

    Auch kommt es nicht darauf an, ob sich alle zum Beleg dieses Spannungsverhältnisses herangezogenen Vorfälle in genau der Art und Weise zugetragen haben, wie sie der Dienstherr zugrunde gelegt hat (OVG Bremen, Urt. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11, juris Rn. 41).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21
    Daher können sachliche Gründe, die von solchem Gewicht sind, dass ihre Nichtbeachtung die Funktionsfähigkeit der Verwaltung erheblich beeinträchtigen würde, es rechtfertigen, einen Bewerber unabhängig von seiner Eignung, Befähigung und Leistung aus dem Bewerbungsverfahren auszuschließen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2009 - 2 B 77/09, juris Rn. 19, 20, 24 f.; s.a. BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - 2 C 17/03, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21
    Sind Unstimmigkeiten, die das Vertrauensverhältnis in einer den Dienstbetrieb beeinträchtigenden Weise gestört haben, von einer Person allein verschuldet worden, so wäre es in aller Regel fehlerhaft, das "Opfer" dieses schuldhaften Verhaltens zu versetzen (BVerfG, Beschl. v. 25.08.2016 - 2 BvR 877/16; juris Rn. 19; BVerwG, Urt. v. 25.01.1967 - 6 C 58.65, juris Rn. 36 f.; Beschl. v. 26.11.2004 - 2 B 72.04, juris Rn. 13; OVG Bremen, Urt. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11, juris Rn. 41).
  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des

    Auszug aus OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21
    Sind Unstimmigkeiten, die das Vertrauensverhältnis in einer den Dienstbetrieb beeinträchtigenden Weise gestört haben, von einer Person allein verschuldet worden, so wäre es in aller Regel fehlerhaft, das "Opfer" dieses schuldhaften Verhaltens zu versetzen (BVerfG, Beschl. v. 25.08.2016 - 2 BvR 877/16; juris Rn. 19; BVerwG, Urt. v. 25.01.1967 - 6 C 58.65, juris Rn. 36 f.; Beschl. v. 26.11.2004 - 2 B 72.04, juris Rn. 13; OVG Bremen, Urt. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11, juris Rn. 41).
  • EGMR, 04.06.2020 - 2727/19

    IVANOV AND OTHERS v. BULGARIA

    Auszug aus OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21
    Rassistische Diskriminierungen und Herabwürdigungen im Arbeitsleben durch Äußerungen und Verhaltensweisen von Kollegen tasten die Menschenwürde an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.11.2020 - 2 BvR 2727/19, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 12.10.2009 - 2 B 77/09

    Beförderung; Leistungsgrundsatz

    Auszug aus OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21
    Daher können sachliche Gründe, die von solchem Gewicht sind, dass ihre Nichtbeachtung die Funktionsfähigkeit der Verwaltung erheblich beeinträchtigen würde, es rechtfertigen, einen Bewerber unabhängig von seiner Eignung, Befähigung und Leistung aus dem Bewerbungsverfahren auszuschließen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2009 - 2 B 77/09, juris Rn. 19, 20, 24 f.; s.a. BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - 2 C 17/03, juris Rn. 13).
  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 40, 47 Abs. 1, 2, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 , Satz 2 und 4 GKG (OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.2014 - 2 B 198/13, juris Rn. 51 ff.).
  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 2.21

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens im Geschäftsbereich des

    Auszug aus OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21
    Eine Auswahlentscheidung kann grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (BVerwG, Beschl. v. 28.05.2021 - 2 VR 2/21, juris Rn. 15; OVG Bremen, Beschl. v. 14.05.2019 - 2 B 73/19, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1636/01

    Ausgliederung einer Professorenstelle; Berufung - Entscheidung durch Beschluss

    Auszug aus OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21
    Hat der Konflikt ein gewisses Ausmaß erreicht, ist es regelmäßig auch gar nicht mehr möglich, das alleinige oder überwiegende Verschulden eines oder mehrerer der am Streit Beteiligten zu ermitteln ( VGH B-W, Beschl. v. 17.09.2003 - 4 S 1636/01, juris Rn. 37).
  • EGMR, 24.05.2016 - 38590/10

    BIAO c. DANEMARK

  • OVG Bremen, 14.05.2019 - 2 B 73/19

    Stellenbesetzung - Landesinstitut für Schule, Referat Zentrale Dienste -

  • BVerwG, 11.03.2004 - 6 B 71.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Anfechtbarkeit der

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