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   OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21   

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OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21 (https://dejure.org/2021,51481)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.12.2021 - 1 B 475/21 (https://dejure.org/2021,51481)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - 1 B 475/21 (https://dejure.org/2021,51481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    Neunundzwanzigste Coronaverordnung § 7a Abs 1 S 1; SprengV § 22;
    Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - Coronaverordnung; Feuerwerkskörper F2; Infektionsschutz; Überlastung des Gesundheitswesens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Coronaverordnung; Feuerwerkskörper F2; Infektionsschutz; Überlastung des Gesundheitswesens

  • rechtsportal.de

    Pandemiebdingtes Verbot des Mitführens und Abbrennens von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen das ,,Feuerwerksverbot" abgelehnt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen das "Feuerwerksverbot" abgelehnt. - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 468/20

    "Feuerwerksverbot", Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie

    Auszug aus OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21
    Dass der Bundesgesetzgeber diese Normen mit den §§ 28a ff. IfSG ergänzt und weiter konkretisiert hat, ändert bei im Normenkontrolleilverfahren gebotener summarischer Prüfung hieran nichts (OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20, juris Rn. 25; NdsOVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 13 MN 547/20, juris Rn. 18).

    Daher kann bei Maßnahmen außerhalb der Aufzählung des § 28a Abs. 1 IfSG auch weiterhin auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG zurückgegriffen werden (OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20, juris Rn. 25 m.w.N.).

    Insoweit hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest (OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Zudem dient auch die Abwendung von Rettungseinsätzen und medizinischen Behandlungen potenziell Verletzter Personen der Kontaktvermeidung und damit unmittelbar dem Infektionsschutz (OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20, juris Rn. 36).

    Durch das Abbrennen von privatem Silvesterfeuerwerk wird nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig die Zusammenkunft von Personen gefördert, die entweder ihre selbst mitgebrachten Feuerwerkskörper abbrennen oder aber als interessierte Zuschauer ihre Wohnung verlassen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20, juris Rn. 38; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20, juris Rn. 36; VG Hamburg, Beschl. v. 23.12.2020 - 15 E 5246/20; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20, juris Rn. 42).

    Eine Beschränkung auf bestimmte Plätze würde nicht in gleichem Maße zu einer Reduzierung der Sozialkontakte und damit des Infektionsgeschehens beitragen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20, juris Rn. 42; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20, juris Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2020 - 1 S 4109/20

    Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag gegen coronabedingtes Feuerwerksverbot im

    Auszug aus OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21
    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass es rechtlich nicht zu beanstanden ist, dass die Verordnungsgeberin in ihre Begründung auch den Zweck, das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten, eingestellt hat (OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 474/20, juris Rn. 31; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20, juris Rn. 42, 50).

    Durch das Abbrennen von privatem Silvesterfeuerwerk wird nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig die Zusammenkunft von Personen gefördert, die entweder ihre selbst mitgebrachten Feuerwerkskörper abbrennen oder aber als interessierte Zuschauer ihre Wohnung verlassen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20, juris Rn. 38; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20, juris Rn. 36; VG Hamburg, Beschl. v. 23.12.2020 - 15 E 5246/20; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20, juris Rn. 42).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass eine durchgängige Einhaltung der übrigen Schutzmaßnahmen - wie etwa des Abstandsgebots - insbesondere am Silvesterabend nicht unterstellt werden kann (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20, juris Rn. 39).

    Eine Beschränkung auf bestimmte Plätze würde nicht in gleichem Maße zu einer Reduzierung der Sozialkontakte und damit des Infektionsgeschehens beitragen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20, juris Rn. 42; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20, juris Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2021 - 13 MN 378/21

    7-Tage-Inzidenz; Betriebsbeschränkung; Club; Corona; Disko; Hospitalisierung;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21
    Da sich die Bandbreite der in Frage kommenden Schutzmaßnahmen nicht im Vorfeld bestimmen lässt, hat der Gesetzgeber § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG als Generalklausel ausgestaltet (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 07.09.2021 - 13 MN 378/21, juris Rn. 29; HmbOVG, Beschl. v. 12.03.2021 - 5 Bs 33/21, juris Rn. 32; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 02.04.2020 - 3 MB 8/20, juris Rn. 35).

    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" ist umfassend angelegt, um den Infektionsschutzbehörden insbesondere bei einem dynamischen, ein zügiges Eingreifen erfordernden Infektionsgeschehen ein möglichst breites Spektrum geeigneter Maßnahmen an die Hand zu geben (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 07.09.2021 - 13 MN 378/21, juris Rn. 29).

    Aus infektionsschutzrechtlicher Sicht maßgeblich ist insoweit allein der Bezug der durch die konkrete Maßnahme in Anspruch genommenen Person zur Infektionsgefahr (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16.11, juris Rn. 25 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 12.04.2021 - 1 B 123/21, juris Rn. 34 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 07.09.2021 - 13 MN 378/21, juris Rn. 24).

  • OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 474/20

    "Feuerwerksverbot" (Dreiundzwanzigste CoronaVO) Parallelentscheidung zum Beschl.

    Auszug aus OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21
    Es ist indes auch in diesem Jahr nicht erkennbar, dass damit weitergehende infektionsschutzrechtliche Regelungen auf Landesebene ausgeschlossen werden sollten (vgl. zur Vorjahresregelung OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 474/20, juris Rn. 21; in diesem Sinne auch SächsOVG, Beschl. v. 30.12.2020 - 3 B 450/20, juris Rn. 15, a.A. BayVGH, Beschl. v. 29.12.2020 - 20 CS 20.3139, juris Rn. 13 ff.).

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass es rechtlich nicht zu beanstanden ist, dass die Verordnungsgeberin in ihre Begründung auch den Zweck, das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten, eingestellt hat (OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 474/20, juris Rn. 31; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20, juris Rn. 42, 50).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2020 - 13 MN 568/20

    Corona; Corona-Pandemie; Feuerwerk; Verkaufsverbot

    Auszug aus OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21
    Die bundesrechtlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der hierzu erlassenen Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), welche den Umgang mit Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in Bezug auf feuerwerksspezifische Gefahren abschließend und mit Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber regeln (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20, juris Rn. 40 m.w.N.), hindern die Antragsgegnerin als Verordnungsgeberin nicht, das streitgegenständliche Abbrennverbot zu erlassen.

    Durch das Abbrennen von privatem Silvesterfeuerwerk wird nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig die Zusammenkunft von Personen gefördert, die entweder ihre selbst mitgebrachten Feuerwerkskörper abbrennen oder aber als interessierte Zuschauer ihre Wohnung verlassen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20, juris Rn. 38; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20, juris Rn. 36; VG Hamburg, Beschl. v. 23.12.2020 - 15 E 5246/20; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20, juris Rn. 42).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21
    Aus infektionsschutzrechtlicher Sicht maßgeblich ist insoweit allein der Bezug der durch die konkrete Maßnahme in Anspruch genommenen Person zur Infektionsgefahr (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16.11, juris Rn. 25 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 12.04.2021 - 1 B 123/21, juris Rn. 34 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 07.09.2021 - 13 MN 378/21, juris Rn. 24).

    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16.11, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 29.12.2020 - 20 CS 20.3139

    Entscheidung zum Feuerwerksverbot auf privaten Flächen in Augsburg bestätigt

    Auszug aus OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21
    Es ist indes auch in diesem Jahr nicht erkennbar, dass damit weitergehende infektionsschutzrechtliche Regelungen auf Landesebene ausgeschlossen werden sollten (vgl. zur Vorjahresregelung OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 474/20, juris Rn. 21; in diesem Sinne auch SächsOVG, Beschl. v. 30.12.2020 - 3 B 450/20, juris Rn. 15, a.A. BayVGH, Beschl. v. 29.12.2020 - 20 CS 20.3139, juris Rn. 13 ff.).
  • VG Hamburg, 23.12.2020 - 15 E 5246/20

    Eilanträge gegen Feuerwerksverbot ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21
    Durch das Abbrennen von privatem Silvesterfeuerwerk wird nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig die Zusammenkunft von Personen gefördert, die entweder ihre selbst mitgebrachten Feuerwerkskörper abbrennen oder aber als interessierte Zuschauer ihre Wohnung verlassen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20, juris Rn. 38; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20, juris Rn. 36; VG Hamburg, Beschl. v. 23.12.2020 - 15 E 5246/20; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20, juris Rn. 42).
  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

    Auszug aus OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21
    Die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen sind für die Infektionsschutzbehörde weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.04.2020 - OVG 11 S 22/20, juris Rn. 25) und die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit kann nicht eingefordert werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 Bs 48/20, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20

    Corona; Feuerwerksverbot; Allgemeinverfügung; Ermächtigungsgrundlage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

  • OVG Hamburg, 12.03.2021 - 5 Bs 33/21

    Eilantrag gegen flächendeckendes Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum in

  • OVG Bremen, 15.04.2021 - 1 B 127/21

    Beherbergungsverbot für touristische Zwecke - Beherbergungsverbot;

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 MN 547/20

    Coronavirus; Fitnessstudio; Schließung; Verlängerung

  • OVG Bremen, 12.04.2021 - 1 B 123/21

    Die Beschränkungen für Gastronomiebetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben

  • OVG Bremen, 10.11.2020 - 1 B 354/20

    Schließung von Prostitutionsstätten (19. CoronaVO) - Coronavirus; Covid-19;

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

  • OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 B 111/20

    Coronaverordnung: Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter ist

  • VG Berlin, 27.12.2021 - 1 L 564.21

    Einstweiliger Rechtschutz zur Überlassung von Pyrotechnik

    Während es in der Silvesternacht 2019/2020 166 Rettungsdiensteinsätze gegeben habe, seien es im letzten Jahr 102 Rettungsdiensteinsätze gewesen (zitiert nach OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47).

    Im Übrigen ist durch das oben Gesagte zur Belastung der Notaufnahmen und der Rettungsdienste anlässlich des Jahreswechsels 2020/2021 widerlegt, dass es zu einer gleichbleibenden, wenn nicht gar höheren Zahl von Verletzungen durch ein wie auch immer geartetes Ausweich- und Umgehungsverhalten - in erster Linie durch Erwerb von nicht im Bundesgebiet zugelassenem Silvesterfeuerwerk - kommt (siehe auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47, zumal anzunehmen ist, dass das Überlassungsverbot es der Polizei und den Ordnungsbehörden erleichtern wird, den Verkauf, vor allem aber die Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks effektiv zu unterbinden (vgl. BR-Drs. 839/21, S. 2).

    Die angegriffene Regelung greift in die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragstellers ein, der Eingriff ist allerdings nicht übermäßig hart (vgl. OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 53).

    Denn eine medizinische Versorgung von niedergelassenen Ärzten ist in der Zeit des Jahreswechsels, in der das Silvester-Feuerwerk abgebrannt wird, in der Regel nicht zu erlangen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - OVG 11 S 135/20, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47).

  • VG Berlin, 16.12.2022 - 1 K 452.20

    Corona-Pandemie: Feuerwerksverbot 2020 und 2021 war rechtmäßig

    Während es in der Silvesternacht 2019/2020 166 Rettungsdiensteinsätze gegeben habe, seien es im letzten Jahr 102 Rettungsdiensteinsätze gewesen (zitiert nach OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47).

    Im Übrigen ist durch das oben Gesagte zur Belastung der Notaufnahmen und der Rettungsdienste anlässlich des Jahreswechsels 2020/2021 widerlegt, dass es zu einer gleichbleibenden, wenn nicht gar höheren Zahl von Verletzungen durch ein wie auch immer geartetes Ausweich- und Umgehungsverhalten - in erster Linie durch Erwerb von nicht im Bundesgebiet zugelassenem Silvesterfeuerwerk - kommt (siehe auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47, zumal anzunehmen ist, dass das Überlassungsverbot es der Polizei und den Ordnungsbehörden erleichtern wird, den Verkauf, vor allem aber die Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks effektiv zu unterbinden (vgl. BR-Drs. 839/21, S. 2).

    Denn eine medizinische Versorgung von niedergelassenen Ärzten ist in der Zeit des Jahreswechsels, in der das Silvester-Feuerwerk abgebrannt wird, in der Regel nicht zu erlangen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - OVG 11 S 135/20, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47).

  • VG Berlin, 27.12.2021 - 1 L 565.21

    Einstweilige Anordnung zum Überlassen pyrotechnischer Gegenstände an

    Während es in der Silvesternacht 2019/2020 166 Rettungsdiensteinsätze gegeben habe, seien es im letzten Jahr 102 Rettungsdiensteinsätze gewesen (zitiert nach OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47).

    Im Übrigen ist durch das oben Gesagte zur Belastung der Notaufnahmen und der Rettungsdienste anlässlich des Jahreswechsels 2020/2021 widerlegt, dass es zu einer gleichbleibenden, wenn nicht gar höheren Zahl von Verletzungen durch ein wie auch immer geartetes Ausweich- und Umgehungsverhalten - in erster Linie durch Erwerb von nicht im Bundesgebiet zugelassenem Silvesterfeuerwerk - kommt (siehe auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47, zumal anzunehmen ist, dass das Überlassungsverbot es der Polizei und den Ordnungsbehörden erleichtern wird, den Verkauf, vor allem aber die Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks effektiv zu unterbinden (vgl. BR-Drs. 839/21, S. 2).

    Denn eine medizinische Versorgung von niedergelassenen Ärzten ist in der Zeit des Jahreswechsels, in der das Silvester-Feuerwerk abgebrannt wird, in der Regel nicht zu erlangen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - OVG 11 S 135/20, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47).

  • VG Berlin, 27.12.2021 - 1 L 558.21
    Während es in der Silvesternacht 2019/2020 166 Rettungsdiensteinsätze gegeben habe, seien es im letzten Jahr 102 Rettungsdiensteinsätze gewesen (zitiert nach OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47).

    Im Übrigen ist durch das oben Gesagte zur Belastung der Notaufnahmen und der Rettungsdienste anlässlich des Jahreswechsels 2020/2021 widerlegt, dass es zu einer gleichbleibenden, wenn nicht gar höheren Zahl von Verletzungen durch ein wie auch immer geartetes Ausweich- und Umgehungsverhalten - in erster Linie durch Erwerb von nicht im Bundesgebiet zugelassenem Silvesterfeuerwerk - kommt (siehe auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47, zumal anzunehmen ist, dass das Überlassungsverbot es der Polizei und den Ordnungsbehörden erleichtern wird, den Verkauf, vor allem aber die Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks effektiv zu unterbinden (vgl. BR-Drs. 839/21, S. 2).

    Denn eine medizinische Versorgung von niedergelassenen Ärzten ist in der Zeit des Jahreswechsels, in der das Silvester-Feuerwerk abgebrannt wird, in der Regel nicht zu erlangen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - OVG 11 S 135/20, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47).

  • VG Berlin, 27.12.2021 - 1 L 562.21

    Einstweilige Anordnung zum Überlassen pyrotechnischer Gegenstände an

    Während es in der Silvesternacht 2019/2020 166 Rettungsdiensteinsätze gegeben habe, seien es im letzten Jahr 102 Rettungsdiensteinsätze gewesen (zitiert nach OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47).

    Im Übrigen ist durch das oben Gesagte zur Belastung der Notaufnahmen und der Rettungsdienste anlässlich des Jahreswechsels 2020/2021 widerlegt, dass es zu einer gleichbleibenden, wenn nicht gar höheren Zahl von Verletzungen durch ein wie auch immer geartetes Ausweich- und Umgehungsverhalten - in erster Linie durch Erwerb von nicht im Bundesgebiet zugelassenem Silvesterfeuerwerk - kommt (siehe auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47, zumal anzunehmen ist, dass das Überlassungsverbot es der Polizei und den Ordnungsbehörden erleichtern wird, den Verkauf, vor allem aber die Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks effektiv zu unterbinden (vgl. BR-Drs. 839/21, S. 2).

    Denn eine medizinische Versorgung von niedergelassenen Ärzten ist in der Zeit des Jahreswechsels, in der das Silvester-Feuerwerk abgebrannt wird, in der Regel nicht zu erlangen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - OVG 11 S 135/20, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 - OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47).

  • OVG Bremen, 04.01.2022 - 1 B 479/21

    Normenkontrolleilantrag - 2-G-Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel -

    Auch § 28 Abs. 1 IfSG selbst ist mit Blick auf die Bestimmtheit der getroffenen Regelungen und deren Vereinbarkeit mit dem Vorbehalt des Gesetzes nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als verfassungsmäßige Ermächtigungsgrundlage anzusehen (vgl. zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 21.12.2021 - 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 30 m.w.N.).

    Die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen sind für die Infektionsschutzbehörde weniger streng und die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit kann nicht eingefordert werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 21.12.2021 - 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 58 m. w. N.).

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