Rechtsprechung
   OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15 (Asylmagazin 4-5/2016, S. 143 f.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7421
OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15 (Asylmagazin 4-5/2016, S. 143 f.) (https://dejure.org/2016,7421)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.02.2016 - 1 B 303/15 (Asylmagazin 4-5/2016, S. 143 f.) (https://dejure.org/2016,7421)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 1 B 303/15 (Asylmagazin 4-5/2016, S. 143 f.) (https://dejure.org/2016,7421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Jugendamt auf Inobhutnahme; Gesetzliche Nominierung des Verfahrens zur Feststellung der Minderjährigkeit; Feststellung der Minderjährigkeit durch Einsichtnahme in die Ausweispapiere; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB VIII § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, SGB VIII § 42f Abs. 1, SGB VIII § 42f Abs. 2
    Altersfeststellung, unbegleitete Minderjährige, Inobhutnahme, minderjährig, Inaugenscheinnahme, Qualifikation, Erscheinungsbild, Entwicklungsstand, Vier-Augen-Prinzip, Volljährigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 42f
    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Inobhutnahme; Altersfeststellung; Minderjährigkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Jugendamt auf Inobhutnahme; Gesetzliche Nominierung des Verfahrens zur Feststellung der Minderjährigkeit; Feststellung der Minderjährigkeit durch Einsichtnahme in die Ausweispapiere; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgeschichtetes Verfahren zur Feststellung von Minderjährigkeit entspricht maßgeblichem fachlichen Standard

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 12 B 1280/14

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Bewertung von

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15
    Der beruflichen Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen kommt in diesem Zusammenhang eine nicht unerhebliche Bedeutung zu (vgl. OVG Münster, B. v. 13.11.2014 - 12 B 1280/14 - [...]).
  • OVG Bremen, 18.11.2015 - 2 B 221/15

    Vorläufige Inobhutnahme einer unbegleiteten ausländischen Person zur

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15
    Pauschale Behauptungen und Ungereimtheiten können in Verbindung mit dem äußeren Erscheinungsbild dazu führen, dass dem Betreffenden die Altersangabe nicht abgenommen werden kann (vgl. OVG Bremen, B. v. 18.11.2015 - 2 B 221/15 - AuAS 2016, 6).
  • VGH Bayern, 23.09.2014 - 12 CE 14.1833

    Einstweilige Anordnung; Inobhutnahme unbegleitet eingereister (asylsuchender)

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15
    Die qualifizierte Inaugenscheinnahme, die mehr als ein bloßes Abstellen auf die äußerlichen körperlichen Merkmale ist (vgl. dazu VGH München, B. v. 23.09.2014 - 12 CE 14.1833 - NVwZ-RR 2014, 959), kann danach ein durchaus geeignetes Mittel zur Alterseinschätzung und -feststellung sein.
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 12 BV 17.185

    Feststellung der Minderjährigkeit bedarf einer qualifizierten Inaugenscheinnahme

    Darüber hinaus schließt sie - unter Hinzuziehung eines Sprachmittlers - in jedem Fall eine Befragung des Betroffenen ein, in der dieser mit den Zweifeln an seiner Eigenangabe zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (so zutreffend OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13; siehe auch BayVGH, B.v. 16.8.2016 - 12 CS 16.1550 -, BayVBl. 2017, 21 [22] Rn. 17; B.v. 18.8.2016 - 12 CE 16.1570 - juris, Rn. 13; B.v. 13.12.2016 - 12 CE 2333 - juris, Rn. 25).

    Das Verfahren ist stets nach dem Vier-Augen-Prinzip von mindestens zwei beruflich erfahrenen Mitarbeitern des Jugendamts durchzuführen (vgl. OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13 unter Bezugnahme auf BT-Drs.

    Das Ergebnis dieses Verfahrens ist in nachvollziehbarer und überprüfbarer ::0::zu dokumentieren, insbesondere muss die Gesamtwürdigung in ihren einzelnen Begründungsschritten transparent sein (so zutreffend OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 16; siehe auch BayVGH, B.v. 16.8.2016 - 12 CS 16.1550 -, BayVBl. 2017, 21 [22] Rn. 17; B.v. 18.8.2016 - 12 CE 16.1570 - juris, Rn. 13; B.v. 13.12.2016 - 12 CE 16.2333 - juris, Rn. 25).

    Ungeachtet dessen lässt die anlässlich der qualifizierten Inaugenscheinnahme gefertigte Niederschrift vom 5. September 2016 (vgl. Bl. 11 f. d. Behördenakte) auch in keiner ::0::erkennen, dass der Kläger mit den Zweifeln des Jugendamtes an seiner Selbstauskunft konfrontiert und ihm Gelegenheit gegeben worden wäre, diese auszuräumen (vgl. OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13; siehe auch BayVGH, B.v. 16.8.2016 - 12 CS 16.1550 -, BayVBl. 2017, 21 [22] Rn. 17; B.v. 18.8.2016 - 12 CE 16.1570 - juris, Rn. 13; B.v. 13.12.2016 - 12 CE 2333 - juris, Rn. 25).

  • VGH Bayern, 16.08.2016 - 12 CS 16.1550

    Pflicht zur (vorläufigen) Inobhutnahme minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge

    Darüber hinaus schließt sie - unter Hinzuziehung eines Sprachmittlers - in jedem Fall eine Befragung des Betroffenen ein, in der dieser mit den Zweifeln an seiner Eigenangabe zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (so zutreffend OVG Bremen, B. v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13).

    Das Verfahren ist stets nach dem Vier-Augen-Prinzip von mindestens zwei beruflich erfahrenen Mitarbeitern des Jugendamtes durchzuführen (vgl. OVG Bremen, B. v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13 unter Bezugnahme auf BT-Drs.

    Das Ergebnis dieses Verfahrens ist in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise zu dokumentieren, insbesondere muss die Gesamtwürdigung in ihren einzelnen Begründungsschritten transparent sein (so zutreffend OVG Bremen, B. v. 22.2.2016 -1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 16).

  • OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18

    Inobhutnahme nach dem SGB VIII - Altersfeststellung; ärztliche Untersuchung;

    Die Anforderungen an das behördliche Verfahren der Altersfeststellung im Hinblick auf eine vom Jugendamt vorzunehmende Inobhutnahme hat der Senat im Beschluss vom 22.02.2016 (Az.: 1 B 303/15, Asylmagazin 2016, 143 = InfAuslR 2016, 247 = NordÖR 2016, 215 = KommJur 2016, 223 = NVwZ-RR 2016, 592 = FamRZ 2016, 1614 = ZAR 2016, 237 ) im Einzelnen näher beschrieben.
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 12 CE 16.2333

    Zum behördlichen Verfahren zur Altersfeststellung eines möglicherweise

    Darüber hinaus schließt sie - unter Hinzuziehung eines Sprachmittlers - in jedem Fall eine Befragung des Betroffenen ein, in der dieser mit den Zweifeln an seiner Eigenangabe zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (so zutreffend OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13; siehe auch BayVGH, B.v. 16.8.2016 - 12 CS 16.1550 - juris, Rn. 17; B.v. 18.8.2016 - 12 CE 16.1570 - juris, Rn. 13).

    Das Verfahren ist stets nach dem Vier-Augen-Prinzip von mindestens zwei beruflich erfahrenen Mitarbeitern des Jugendamts durchzuführen (vgl. OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13 unter Bezugnahme auf BT-Drs.

    Das Ergebnis dieses Verfahrens ist in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise zu dokumentieren, insbesondere muss die Gesamtwürdigung in ihren einzelnen Begründungsschritten transparent sein (so zutreffend OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 16; siehe auch BayVGH, B.v. 16.8.2016 - 12 CS 16.1550 - juris, Rn. 17; B.v. 18.8.2016 - 12 CE 16.1570 - juris, Rn. 13).

  • OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 82/18

    Inobhutnahme - Inobhutnahme; medizinische Altersfeststellung;

    Die Anforderungen an das behördliche Verfahren der Altersfeststellung im Hinblick auf eine vom Jugendamt vorzunehmende Inobhutnahme hat der Senat im Beschluss vom 22.02.2016 (Az.: 1 B 303/15, Asylmagazin 2016, 143 = InfAuslR 2016, 247 = NordÖR 2016, 215 = KommJur 2016, 223 = NVwZ-RR 2016, 592 = FamRZ 2016, 1614 = ZAR 2016, 237 ) im Einzelnen näher beschrieben.
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 12 CE 16.1570

    Streit über Verpflichtung zur vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten

    Darüber hinaus schließt sie - unter Hinzuziehung eines Sprachmittlers - in jedem Fall eine Befragung des Betroffenen ein, in der dieser mit den Zweifeln an seiner Eigenangabe zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (so zutreffend OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13).

    Das Verfahren ist stets nach dem Vier-Augen-Prinzip von mindestens zwei beruflich erfahrenen Mitarbeitern des Jugendamts durchzuführen (vgl. OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13 unter Bezugnahme auf BT-Drs.

    Das Ergebnis dieses Verfahrens ist in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise zu dokumentieren, insbesondere muss die Gesamtwürdigung in ihren einzelnen Begründungsschritten transparent sein (so zutreffend OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 16).

  • OVG Bremen, 19.08.2016 - 1 B 169/16

    Inobhutnahme; qualifizierte Inaugenscheinnahme; Tazkira; Vier Augen Prinzip;

    Die am 26.10.2015 durchgeführte Inaugenscheinnahme durch das Jugendamt entsprach nicht dem maßgeblichen fachlichen Standard, wie ihn der Gesetzgeber wenig später mit Gesetz vom 28.10.2015 (BGBl. S. 1802) auch § 42f Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB VIII zugrunde gelegt hat (vgl. hierzu ausführlich Beschl. des Senats v. 22.02.2016 - 1 B 303/15, Asylmagazin 2016, 143 = Inf-AuslR 2016, 247 = NordÖR 2016, 215 = KommJur 2016, 233).

    Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass die qualifizierte Inaugenscheinnahme auf dem Vier-Augen-Prinzip aufbaut, d. h. in der Regel zwei sozialpädagogische Fachkräfte des Jugendamts zu beteiligten sind (vgl. hierzu Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, beschlossen auf der 116. Arbeitstagung der BAG der Landesjugendämter vom 14. bis 16. Mai 2014 in Mainz, S. 14, 38; vgl. zu dieser Handlungsempfehlung BT-Drucks. 18/6392, S. 20 sowie Beschl. des Senats v. 22.02.2016, a.a.O.).

    Daneben würdigt sie den Vortrag des Betroffenen, indem er mit entsprechenden Zweifeln an seiner Altersangabe zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 22.02.2016, a.a.O.).

    Da von demjenigen, der seine Inobhutnahme als Minderjähriger begehrt, verlangt werden kann, dass er schlüssige und glaubhafte Angaben zu seinem Alter macht (vgl. näher Beschl. des Senats v. 22.02.2016, a.a.O.), führen Schwächen der behördlichen Altersfeststellung dann nicht zum Erfolg des vorläufigen Rechtsschutzantrages, wenn die Selbstangaben des Antragstellers in einer Weise ungereimt sind, dass ihm die eigene Altersangabe nicht abgenommen werden kann.

  • VG Hannover, 11.11.2016 - 3 B 5176/16

    Beendigung einer Inobhutnahme; Qualifizierte Inaugenscheinnahme; Unbegleiteter

    Darüber hinaus schließt sie - unter Hinzuziehung eines Sprachmittlers - in jedem Fall eine Befragung des Betroffenen ein, in der dieser mit den Zweifeln an seiner Eigenangabe zu seinem Alter zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (OVG Bremen, Beschl. vom 22.02.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13).

    Das Verfahren ist stets nach dem Vier-Augen-Prinzip von mindestens zwei beruflich erfahrenen Mitarbeitern des Jugendamtes durchzuführen (vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 22.02.2016 a.a.O. unter Bezugnahme auf BT-Drs. 18/6392, S. 20 und die dort erwähnten "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom Mai 2014).

    Das Ergebnis dieses Verfahrens ist in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise zu dokumentieren, insbesondere muss die Gesamtwürdigung in ihren einzelnen Begründungsschritten transparent sein (OVG Bremen, - 1 B 303/15 -, a.a.O.; BayVGH, Beschl. vom 16.08.2016, - 12 CS 16.1550 -, juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 16.08.2016 - 12 CE 16.1550

    Kinder- und Jugendhilferecht: Feststellung der Minderjährigkeit unbegleiteter

    Darüber hinaus schließt sie - unter Hinzuziehung eines Sprachmittlers - in jedem Fall eine Befragung des Betroffenen ein, in der dieser mit den Zweifeln an seiner Eigenangabe zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (so zutreffend OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13).

    Das Verfahren ist stets nach dem Vier-Augen- Prinzip von mindestens zwei beruflich erfahrenen Mitarbeitern des Jugendamtes durchzuführen (vgl. OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 13 unter Bezugnahme auf BT-Drs.

    Das Ergebnis dieses Verfahrens ist in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise zu dokumentieren, insbesondere muss die Gesamtwürdigung in ihren einzelnen Begründungsschritten transparent sein (so zutreffend OVG Bremen, B.v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 -, NVwZ-RR 2016, 592 f. Rn. 16).

  • OVG Bremen, 26.04.2021 - 2 B 62/21

    Benachrichtigung einer Vertrauensperson im Altersfeststellungsverfahren

    Das Verfahren ist stets nach dem Vieraugenprinzip von zwei beruflich erfahrenen Mitarbeitern des Jugendamtes durchzuführen (OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2016 - 1 B 303/15, juris Rn. 13).

    Wenn die Jugendamtsmitarbeiter aufgrund eines Gesprächs, vor dessen Beginn der Betroffene nicht über die Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson informiert wurde, zu der Einschätzung gelangen, dem Betroffenen könne mangels schlüssiger und glaubhafter Angaben zum bisherigen Entwicklungsverlauf - unter Einschluss des Zeitpunkts der Ausreise aus dem Heimatland -, die eine zeitliche Zuordnung zulassen und Rückschlüsse auf das Alter erlauben, in Verbindung mit dem äußeren Erscheinungsbild die Altersangabe nicht abgenommen werden (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2016 - 1 B 303/15, juris Rn. 15) genügt es indes nicht, dass der Betroffene im Widerspruchs- bzw. Gerichtsverfahren pauschal behauptet, er hätte sich bei Hinzuziehung einer Vertrauensperson anders verhalten oder eingelassen.

    Dann liegt gerade kein Zweifelsfall vor, der nach § 42f Abs. 2 Satz 1 eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung erforderlich machen würde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2016 - 1 B 303/15, juris Rn. 15; Beschl. v.18.11.2015 - 2 B 221/15, juris Rn. 32).

  • OVG Bremen, 21.09.2016 - 1 B 164/16

    Erneute Einleitung das Verfahrens zur Altersfeststellung im Verfahren über die

  • VG Bremen, 16.03.2016 - 3 V 253/16

    Altersfeststellung, unbegleitete Minderjährige, Inobhutnahme, vorläufige

  • OVG Bremen, 12.05.2023 - 2 B 324/22

    Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Altersfeststellung;

  • OVG Bremen, 21.07.2023 - 2 B 114/23

    Altersfeststellung; qualifizierte Inaugenscheinnahme; unplausible Altersangabe;

  • OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19

    Inobhutnahme - Altersfeststellung; Amtsvormund; Inobhutnahme; vorläufige

  • OVG Bremen, 06.11.2018 - 1 B 184/18

    Inobhutnahme (Gambia) - Altersfeststellung; Gambia; Proxy-Pass

  • OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 166/21

    Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen

  • VG Stade, 13.09.2017 - 4 B 2967/17

    Inobhutnahme, hier: Antrag nach § 123 VwGO

  • OVG Bremen, 02.10.2017 - 1 B 173/17

    Inobhutnahme nach Jugendhilferecht; Altersfeststellung mittels qualifizierter

  • OVG Bremen, 26.07.2016 - 1 B 150/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; mündliche Verhandlung; unbegleiteter ausländischer

  • VG Würzburg, 22.11.2023 - W 3 E 23.1366

    Kinder- und Jugendhilfe, Vorläufige Inobhutnahme, Einstweiliger Rechtsschutz,

  • OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21

    Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Verfahrensfehler

  • OVG Bremen, 21.05.2021 - 2 B 76/21

    Altersfeststellung bei unbegleiteten ausländischen Personen - Alterseinschätzung;

  • VG Würzburg, 05.07.2023 - W 3 K 23.259

    Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme von Ausländern, Altersfeststellung,

  • VG Freiburg, 10.11.2022 - 4 K 2876/22

    In Obhutname - Zweifelsfall im Sinne des § 42f Abs. 2 S. 1 SGB 8

  • OVG Bremen, 08.05.2023 - 2 B 329/22

    Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer;

  • OVG Bremen, 28.04.2023 - 2 B 269/22

    Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger ausländischer Personen;

  • VG Schwerin, 08.11.2023 - 6 B 1301/23

    Rücknahme der Inobhutnahme eines ausländischen Jugendlichen nach

  • OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 B 308/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht