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   OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23   

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OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23 (https://dejure.org/2023,5822)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.03.2023 - 2 LA 10/23 (https://dejure.org/2023,5822)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. März 2023 - 2 LA 10/23 (https://dejure.org/2023,5822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 15a; AufenthG § 15a Abs 1 S 1; AufenthG § 60a; AufenthG § 82 Abs 1; VwGO § 108 Abs 1 S 1
    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer vor der Entscheidung über einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung; Beweislast - Aufenthaltstitel; Beweislast; Beweiswürdigung; Duldung; unerlaubte Einreise; Verteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung eines Ausländers; Beweiswürdigung zu Beweisschwierigkeiten bei der Feststellung der unerlaubten Einreise und Verletzungen der Mitwirkungspflicht der Betroffenen bei der Sachverhaltsaufklärung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23

    Zur Beweislast bei der Verteilung unerlaubt eingereister Ausländerinnen und

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23
    Die Klage gegen den Verteilungsbescheid wurde vom Verwaltungsgericht mit Urteil vom 07.12.2022 ( 4 K 1924/21) abgewiesen; den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag - 2 LA 11/23 - abgelehnt.

    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tag ( 2 LA 11/23) den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem die Klage gegen den Verteilungsbescheid abgewiesen wurde, abgelehnt (vgl. § 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO ).

    Dies gilt nicht nur unmittelbar im Verteilungsverfahren (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2023 - 2 LA 11/23, zur Veröffentlichung vorgesehen), sondern auch, wenn die Ausländerbehörde gegen einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder auf Aussetzung der Abschiebung einwendet, sie dürfe darüber nicht entscheiden, da nach § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zuvor das Verteilungsverfahren durchzuführen sei.

    Die unzutreffende Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zur Beweislastverteilung hat sich in diesem Urteil mithin nicht ausgewirkt (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 2 LA 11/23, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • VG Düsseldorf, 31.03.2014 - 7 L 347/14

    Verteilungsverfahren, Einreise, unerlaubte Einreise, Einreisemodalitäten,

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23
    cc) Dem steht nicht entgegen, dass häufig nur die ausländische Person selbst über die Modalitäten der Einreise, die vorhandenen Ausweisdokumente und den bei der Einreise beabsichtigten Aufenthaltszweck Auskunft geben kann (a.A. VG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.2014 - 7 L 347/14, juris Rn. 10).

    Dass § 15a AufenthG dadurch praktisch leerläuft, ist nicht zu befürchten (a.A. VG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.2014 - 7 L 347/14, juris Rn. 11).

    dd) Der Hinweis auf die Mitwirkungspflichten nach § 82 Abs. 1 AufenthG rechtfertigt es ebenfalls nicht, die materielle Beweislast für die unerlaubte Einreise im Rahmen von § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG auf die ausländische Person zu verlagern (a.A. VG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.2014 - 7 L 347/14, juris Rn. 9; VG Berlin, Beschl. v. 20.06.2012 - 29 L 115.12, juris Rn. 7).

  • OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21

    Anhörung; Anscheinsbeweis; Begründung; Berufungszulassungsverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23
    ee) Anders als die Beklagte meint, ist der Senat in seinem Beschluss vom 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 7 nicht von einer abweichenden Beweislastverteilung ausgegangen.

    Die Beweislastverteilung hat der Senat in seinem damaligen Beschluss ausdrücklich offen gelassen, da sie nicht entscheidungserheblich war (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 8 - 11).

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23
    Die allgemeinen Beweislastgrundsätze (s.o. aa)) gelten auch für Tatsachen, die ihrer Natur nach schwer zu beweisen sind, wie z.B. innere Tatsachen (vgl. Kopp/ Schenke, VwGO , 28. Aufl. 2022, § 108 Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 18.10.1972 - VIII C 46.72, BVerwGE 41, 53 ).

    Beweisschwierigkeiten auf Seiten des Beteiligten, bei dem die materielle Beweislast liegt, kann im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung getragen werden (BVerfG, Beschl. v. 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90, juris Rn. 34; BVerwG, Urt. v. 18.10.1972 - VIII C 46.72, BVerwGE 41, 53 ; Urt. v. 21.05.2008 - 6 C 13/07, juris Rn. 30).

  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bewerberanschreiben;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23
    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrundes die für fallübergreifend gehaltene Frage auszuformulieren sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht und dass sie entscheidungserheblich ist (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 28).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23
    Nicht klärungsbedürftig sind Rechtsfragen, deren Beantwortung sich unter Heranziehung der anerkannten Auslegungsmethoden und unter Einbeziehung der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (BVerfG, Beschl. v. 19.07.2010 - 1 BvR 1634/04, juris Rn. 62).
  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 198/21

    Alleiniges Sorgerecht; Aufenthaltsstatus der Familie; Ausweisung; Befristung des

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23
    Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 28.09.2021 - 2 LA 198/21, juris Rn. 9; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • OVG Hamburg, 21.07.2006 - 3 Bs 335/05

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Beweislast für den Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23
    Denn während § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG mit der Formulierung "[w]eist der Ausländer [...] nach" und § 15a Abs. 6 AufenthG mit der Verwendung des Wortes "nachweislich" auf eine materielle Beweislast der betroffenen Person für das Vorliegen zwingender Gründe gegen die Verteilung bzw. für das Eingreifen der Übergangsregelung hindeuten (zur Übergangsregelung vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.07.2006 - 3 Bs 335/05, juris Rn. 9), fehlt ein entsprechender Anhaltspunkt im Wortlaut von § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG .
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23
    Die Verletzung von Mitwirkungspflichten der oder des Betroffenen führt nicht dazu, dass sich die Beweislast umkehrt, sondern ist vom Gericht bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.1960 - II C 68.58, BVerwGE 10, 270 >271 f.>; VGH BW, Urt. v. 23.01.2003 - 2 S 1311/02, juris Rn. 32; zur Berücksichtigung von Verstößen der Ausländerin oder des Ausländers gegen § 82 Abs. 1 AufenthG bei der Beweiswürdigung vgl. auch Kluth, in: Kluth/ Heusch, BeckOK AuslR, § 82 AufenthG Rn. 27; Hailbronner, AuslR, § 82 AufenthG Rn. 54).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23
    Beweisschwierigkeiten auf Seiten des Beteiligten, bei dem die materielle Beweislast liegt, kann im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung getragen werden (BVerfG, Beschl. v. 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90, juris Rn. 34; BVerwG, Urt. v. 18.10.1972 - VIII C 46.72, BVerwGE 41, 53 ; Urt. v. 21.05.2008 - 6 C 13/07, juris Rn. 30).
  • OVG Bremen, 02.03.2017 - 1 B 331/16
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • OVG Bremen, 07.06.2018 - 1 B 92/18

    Verhältnis zwischen dem Verteilungsverfahren nach dem Ausländerrecht einerseits

  • OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22

    Duldungsfiktion; rechtmäßiger Aufenthalt; unerlaubte Einreise;

  • VG Berlin, 20.06.2012 - 29 L 115.12

    Beweislast bezüglich der Frage der Erlaubtheit der Einreise des Ausländers

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1311/02

    Mitwirkung bei Ermittlung von Haftungsvoraussetzungen - Ermittlungspflicht der

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • OVG Bremen, 26.07.2022 - 2 B 149/22

    Keine Duldung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung nach

  • BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60

    Rechtsmittel

  • OVG Bremen, 22.09.2023 - 2 B 236/23

    Verteilung (§ 15a AufenthG); Anspruch auf Verfahrensbescheinigung -

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 22.03.2023 - 2 LA 10/23, juris Rn. 9; Beschl. v. 17.03.2023 - 2 PA 313/22, juris Rn. 10; Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 4 ff.).
  • VG Bremen, 11.05.2023 - 2 V 816/23

    Kein Anspruch auf "aufenthaltsrechtliche Bescheinigung" im Verteilungsverfahren

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des OVG Bremen und der Kammer, dass gegenüber den in § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Personen nicht über eine Aussetzung der Abschiebung oder die Erteilung eines Aufenthaltstitels entschieden werden darf, bevor eine Verteilungsentscheidung ergangen ist (vgl. nur OVG Bremen, Beschluss vom 22. März 2023 - 2 LA 10/23 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
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