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   OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23   

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OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23 (https://dejure.org/2023,5821)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.03.2023 - 2 LA 11/23 (https://dejure.org/2023,5821)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. März 2023 - 2 LA 11/23 (https://dejure.org/2023,5821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 15a; AufenthG § 15a Abs 1 S 1; AufenthG § 15a Abs 1 S 6; AufenthG § 15a Abs 6; AufenthG § 82 Abs 1; VwGO § 108 Abs 1 S 1
    Zur Beweislast bei der Verteilung unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer (§ 15a AufenthG) - Beweislast; Beweiswürdigung; Mitwirkungspflicht; unerlaubte Einreise; Verteilung; zwingende Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materielle Beweislast der Behörde bei der Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer auf die Länder

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Düsseldorf, 31.03.2014 - 7 L 347/14

    Verteilungsverfahren, Einreise, unerlaubte Einreise, Einreisemodalitäten,

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23
    cc) Diese Beweislastverteilung gilt auch für das Tatbestandsmerkmal "unerlaubt eingereist" (a.A. VG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.2014 - 7 L 347/14, juris Rn. 9 - 11; VG Berlin, Beschl. v. 20.06.2012 - 29 L 115.12, juris Rn. 7).

    Dem steht nicht entgegen, dass häufig nur die ausländische Person selbst über die Modalitäten der Einreise, die vorhandenen Ausweisdokumente und den bei der Einreise beabsichtigten Aufenthaltszweck Auskunft geben kann (a.A. VG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.2014 - 7 L 347/14, juris Rn. 10).

    Dass § 15a AufenthG dadurch praktisch leerläuft, ist nicht zu befürchten (a.A. VG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.2014 - 7 L 347/14, juris Rn. 11).

    dd) Der Hinweis auf die Mitwirkungspflichten nach § 82 Abs. 1 AufenthG rechtfertigt es ebenfalls nicht, die materielle Beweislast für die unerlaubte Einreise im Rahmen von § 15a AufenthG auf die ausländische Person zu verlagern (a.A. VG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.2014 - 7 L 347/14, juris Rn. 9; VG Berlin, Beschl. v. 20.06.2012 - 29 L 115.12, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23
    Die allgemeinen Beweislastgrundsätze (s.o. aa)) gelten auch für Tatsachen, die ihrer Natur nach schwer zu beweisen sind, wie z.B. innere Tatsachen (vgl. Kopp/ Schenke, VwGO , 28. Aufl. 2022, § 108 Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 18.10.1972 - VIII C 46.72, BVerwGE 41, 53 ).

    Beweisschwierigkeiten auf Seiten des Beteiligten, bei dem die materielle Beweislast liegt, kann im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung getragen werden (BVerfG, Beschl. v. 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90, juris Rn. 34; BVerwG, Urt. v. 18.10.1972 - VIII C 46.72, BVerwGE 41, 53 ; Urt. v. 21.05.2008 - 6 C 13/07, juris Rn. 30).

  • VG Berlin, 20.06.2012 - 29 L 115.12

    Beweislast bezüglich der Frage der Erlaubtheit der Einreise des Ausländers

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23
    cc) Diese Beweislastverteilung gilt auch für das Tatbestandsmerkmal "unerlaubt eingereist" (a.A. VG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.2014 - 7 L 347/14, juris Rn. 9 - 11; VG Berlin, Beschl. v. 20.06.2012 - 29 L 115.12, juris Rn. 7).

    dd) Der Hinweis auf die Mitwirkungspflichten nach § 82 Abs. 1 AufenthG rechtfertigt es ebenfalls nicht, die materielle Beweislast für die unerlaubte Einreise im Rahmen von § 15a AufenthG auf die ausländische Person zu verlagern (a.A. VG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.2014 - 7 L 347/14, juris Rn. 9; VG Berlin, Beschl. v. 20.06.2012 - 29 L 115.12, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23
    aa) Die Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines belastenden Verwaltungsaktes trägt grundsätzlich die Behörde (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 6 C 13/07, juris Rn. 41).

    Beweisschwierigkeiten auf Seiten des Beteiligten, bei dem die materielle Beweislast liegt, kann im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung getragen werden (BVerfG, Beschl. v. 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90, juris Rn. 34; BVerwG, Urt. v. 18.10.1972 - VIII C 46.72, BVerwGE 41, 53 ; Urt. v. 21.05.2008 - 6 C 13/07, juris Rn. 30).

  • VG Bremen, 14.10.2020 - 4 V 1713/20
    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23
    Mithin trägt die Behörde die materielle Beweislast für das Vorliegen von Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass die betroffene Person nach § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu verteilen ist (so für das Merkmal "Ausländer" auch VG Bremen, Beschl. v. 14.10.2020 - 4 V 1713/20, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23
    Die Verletzung von Mitwirkungspflichten der oder des Betroffenen, führt nicht dazu, dass sich die Beweislast umkehrt, sondern ist vom Gericht bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.1960 - II C 68.58, BVerwGE 10, 270 >271 f.>; VGH BW, Urt. v. 23.01.2003 - 2 S 1311/02, juris Rn. 32; zur Berücksichtigung von Verstößen der Ausländerin oder des Ausländers gegen § 82 Abs. 1 AufenthG bei der Beweiswürdigung vgl. auch Kluth, in: Kluth/ Heusch, BeckOK AuslR, § 82 AufenthG Rn. 27; Hailbronner, AuslR, § 82 AufenthG Rn. 54).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23
    Sie müssen sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109/84, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23
    Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 28.09.2021 - 2 LA 198/21, juris Rn. 9; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bewerberanschreiben;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23
    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrundes die für fallübergreifend gehaltene Frage auszuformulieren sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht und dass sie entscheidungserheblich ist (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 28).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23
    Beweisschwierigkeiten auf Seiten des Beteiligten, bei dem die materielle Beweislast liegt, kann im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung getragen werden (BVerfG, Beschl. v. 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90, juris Rn. 34; BVerwG, Urt. v. 18.10.1972 - VIII C 46.72, BVerwGE 41, 53 ; Urt. v. 21.05.2008 - 6 C 13/07, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1311/02

    Mitwirkung bei Ermittlung von Haftungsvoraussetzungen - Ermittlungspflicht der

  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 198/21

    Alleiniges Sorgerecht; Aufenthaltsstatus der Familie; Ausweisung; Befristung des

  • OVG Bremen, 22.11.2022 - 2 S 63/22

    Festsetzung des Streitwerts bei der Anfechtung einer Anordnung zur Verteilung

  • OVG Hamburg, 21.07.2006 - 3 Bs 335/05

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Beweislast für den Zeitpunkt der

  • OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer vor der Entscheidung über einen

    Die Klage gegen den Verteilungsbescheid wurde vom Verwaltungsgericht mit Urteil vom 07.12.2022 ( 4 K 1924/21) abgewiesen; den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag - 2 LA 11/23 - abgelehnt.

    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tag ( 2 LA 11/23) den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem die Klage gegen den Verteilungsbescheid abgewiesen wurde, abgelehnt (vgl. § 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO ).

    Dies gilt nicht nur unmittelbar im Verteilungsverfahren (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2023 - 2 LA 11/23, zur Veröffentlichung vorgesehen), sondern auch, wenn die Ausländerbehörde gegen einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder auf Aussetzung der Abschiebung einwendet, sie dürfe darüber nicht entscheiden, da nach § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zuvor das Verteilungsverfahren durchzuführen sei.

    Die unzutreffende Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zur Beweislastverteilung hat sich in diesem Urteil mithin nicht ausgewirkt (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 2 LA 11/23, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • OVG Bremen, 28.11.2023 - 2 B 239/23

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung trotz Prozessunfähigkeit des Antragstellers;

    Wie hinsichtlich aller Tatsachen aus denen sich ergibt, dass eine Person zu dem nach § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu verteilenden Personenkreis zählt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2023 - 2 LA 11/23, juris Rn. 9), trägt die Behörde auch für die Volljährigkeit des Betroffenen bzw. das Vorliegen einer "Begleitung" im Sinne des § 42b Abs. 1 Satz 2 SGB VIII die materielle Beweislast.

    Der Eilantrag darf nur abgelehnt werden, wenn das Gericht nach summarischer Prüfung zu der Prognose gelangt, dass es diese Überzeugung im Hautsacheverfahren voraussichtlich gewinnen wird (vgl. entsprechend für das Tatbestandsmerkmal "unerlaubt eingereist" OVG Bremen, Beschl. v. 22.03.2023 - 2 LA 11/23, juris Rn. 8).

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