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   OVG Bremen, 22.08.2018 - 1 B 161/18   

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https://dejure.org/2018,28509
OVG Bremen, 22.08.2018 - 1 B 161/18 (https://dejure.org/2018,28509)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.08.2018 - 1 B 161/18 (https://dejure.org/2018,28509)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. August 2018 - 1 B 161/18 (https://dejure.org/2018,28509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 58 Abs. 1a
    Unbegleitete Minderjährige, Abschiebung, Suspensiveffekt, Betreuungsperson, Sorgerecht, Vergewisserung, Personensorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 58 Abs. 1a
    Duldungsgründe; Sofortige Vollziehung; Vollziehungsinteresse

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 58 Abs. 1a
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewisserung i.S.d. § 58 Abs. 1a AufenthG ; Vorliegen einer unbegleiteten minderjährigen Ausländerin im Sinne des § 58 Abs. 1a AufenthG trotz Lebens bei dem biologischen Vater in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus OVG Bremen, 22.08.2018 - 1 B 161/18
    § 58 Abs. 1a AufenthG verpflichtet die Ausländerbehörde vielmehr, sich vor Durchführung jeder Abschiebung z.B. durch Einschaltung des Bundesamts oder der Botschaften und Konsulate vor Ort positiv davon zu vergewissern, dass eine Übergabe an konkret benannte Personen bzw. Stellen tatsächlich vollzogen wird (vgl. zu diesen Anforderungen: BVerwG, Urt. v. 13.06.2013 - 10 C 13.12 - BVerwGE 147, 8 Rn. 17 ff.).

    Dieser kann dann gegen die damit einhergehende Entscheidung der Ausländerbehörde, die Abschiebung nicht (länger) gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG auszusetzen oder die Duldung gemäß § 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG zu widerrufen, um Rechtsschutz nachsuchen vgl. (BVerwG, Urt. v. 13.06.2013 - 10 C 13.12 - BVerwGE 147, 8 Rn. 21).

    Zwar wirkt sich ein Verstoß gegen § 58 Abs. 1a AufenthG nicht auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung aus (BVerwG, Urt. v. 13.06.2013 - 10 C 13.12 - BVerwGE 147, 8 Rn. 17).

    § 58 Abs. 1a AufenthG begründet aber, solange sich die Ausländerbehörde nicht von der konkreten Möglichkeit der Übergabe des minderjährigen Ausländers an eine in der Vorschrift genannte Person oder Einrichtung vergewissert hat, ein rechtliches Vollstreckungshindernis im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG mit dilatorischer Wirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.06.2013 - 10 C 13.12 - BVerwGE 147, 8 Rn. 17 ff.).

  • OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18

    Ausweisung, Aufenthalt - ärztliche Bescheinigung; ärztliches Attest;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.08.2018 - 1 B 161/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist im Rahmen der Abwägung zwischen Aussetzungs- und besonderem Vollziehungsinteresse zu berücksichtigen, ob die Abschiebungsandrohung unbeschadet ihrer fortbestehenden Rechtmäßigkeit aufgrund von Duldungsgründen zunächst ohnehin nicht vollzogen werden kann (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 23.04.2018 - 1 B 32/18 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 29.11.2023 - 6 K 651/23
    Es ist daher mit Blick auf die Voraussetzungen des § 58 Abs. 1a AufenthG unbeachtlich, dass die Antragstellerin in Deutschland derzeit bei ihren leiblichen Eltern lebt (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 22.08.2018 - 1 B 161/18 -, Rn. 5, juris).

    Die Ausländerbehörde hat zudem dem unbegleiteten minderjährigen Ausländer (bzw. seinem gesetzlichen Vertreter) das Ergebnis ihrer Ermittlungen mitzuteilen, wenn sie sich von der konkreten Möglichkeit der Übergabe vergewissert hat (OVG Bremen, Urteil vom 22.08.2018 - 1 B 161/18 -, Rn. 4, juris; vgl. ebenso Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 58, Rn. 6).

  • VG Stuttgart, 18.05.2021 - 2 K 325/21

    Anspruch auf Rückholung in das Bundesgebiet nach Abschiebung nach Albanien

    Bis zu einer positiven Klärung der konkreten Übergabemöglichkeit durch die zuständige Ausländerbehörde besteht kraft Gesetzes Schutz vor Abschiebung (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 22.05.2017 -11 S 322/17 - juris Rn. 26 - 27 u. Bezugn. auf BVerwG, Urt. v. 13.06.2013 - 10 C 13.12 - juris Rn. 17-22; OVG Bremen, Urt. v. 22.08.2018 - 1 B 161/18 - juris Rn. 7).
  • VG Bayreuth, 22.01.2021 - B 6 S 21.13

    Isolierte Abschiebungsandrohung, Minderjährige, kein Antrag auf Erteilung eines

    Unbegleitet in diesem Sinne ist ein Minderjähriger, wenn er ohne Begleitung eines Erwachsenen, der im Rückkehrstaat Verantwortung für ihn übernehmen kann und wird, abgeschoben werden soll, ohne dass es darauf ankommt, ob der Minderjährige sich während seines Aufenthalts in Deutschland in Obhut eines verantwortlichen Erwachsenen befindet (OVG Bremen, U.v. 22.08.2018 - 1 B 161/18 - juris Rn. 5; Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, § 58 AufenthG Rn. 4).
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