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   OVG Bremen, 22.12.2022 - 1 LA 359/20   

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OVG Bremen, 22.12.2022 - 1 LA 359/20 (https://dejure.org/2022,37929)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.12.2022 - 1 LA 359/20 (https://dejure.org/2022,37929)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 1 LA 359/20 (https://dejure.org/2022,37929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremVerfSchG § 3; BremVerfSchG § 4; VwGO § 124 Abs 1 Nr 1; VwGO § 124 Abs 1 Nr 3
    Antrag auf Zulassung der Berufung - Darstellung im Verfassungsschutzbericht - Gewaltbefürwortung; Gewaltorientierung; gewaltunterstützend; Verfassungsschutzbericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewaltbefürwortung; Gewaltorientierung; gewaltunterstützend; Verfassungsschutzbericht; Antrag auf Zulassung der Berufung; Darstellung im Verfassungsschutzbericht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 23.01.2018 - 1 B 238/17

    Anforderungen an die Begründung von Werturteilen im Verfassungsschutzbericht -

    Auszug aus OVG Bremen, 22.12.2022 - 1 LA 359/20
    Nach einer erstinstanzlichen Stattgabe durch das Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 23.01.2018 (Az.: 1 B 238/17) auf die Beschwerde der Beklagten dieser unter entsprechender Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses vorläufig untersagt, den Verfassungsschutzbericht 2016 der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit der Kläger dort ohne nähere Erläuterung als "gewaltorientiert" bezeichnet werde und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie des Eilverfahrens - 1 B 238/17 - Bezug genommen.

    Der Senat hat sich in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren - 1 B 238/17 - ausführlich und unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 18/1047, S. 20 f.) dargelegt, dass es sich bei dem Begriff der "Gewaltorientierung" im verfassungsschutzrechtlichen Kontext um den Oberbegriff für gewalttätige, gewaltbereite, gewaltunterstützende und gewaltbefürwortende Bestrebungen und Tätigkeiten handelt.

    Damit liegt dem Begriff der "Gewaltorientierung" zugleich ein Konzept zugrunde, das nach Gefährlichkeit abstuft (OVG Bremen, Beschl. v. 23.01.2018 - 1 B 238/17, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus OVG Bremen, 22.12.2022 - 1 LA 359/20
    Eine Zurechnung ist ebenfalls möglich, wenn aus der Auswahl der Artikel und Meinungsäußerungen von Dritten eine bestimmte inhaltliche Linie erkennbar wird (BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01, juris Rn. 76).

    Rechtsfehler bei der Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01) aufgestellten Grundsätze durch das Verwaltungsgericht werden von dem Kläger weder substantiiert dargelegt noch sind sie sonst ersichtlich.

    Eine Zurechnung ist ebenfalls möglich, wenn aus der Auswahl der Artikel und Meinungsäußerungen von Dritten eine bestimmte inhaltliche Linie erkennbar wird (BVerfG, Beschl. v. 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01, juris Rn. 76).

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 1 LA 285/20

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle mit neun

    Auszug aus OVG Bremen, 22.12.2022 - 1 LA 359/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils sind zu bejahen, wenn mit dem Zulassungsantrag ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16; st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 10 LA 250/20, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2021 - 10 LA 250/20

    Jägerprüfung, deutsche; Prüfungsprotokoll

    Auszug aus OVG Bremen, 22.12.2022 - 1 LA 359/20
    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 10 LA 250/20, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2021 - 2 A 551/21

    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkfinanzierung

    Auszug aus OVG Bremen, 22.12.2022 - 1 LA 359/20
    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (OVG NRW, Beschl. v. 29.04.2021 - 2 A 551/21, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 22.12.2022 - 1 LA 359/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils sind zu bejahen, wenn mit dem Zulassungsantrag ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16; st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Bremen, 22.12.2022 - 1 LA 359/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils sind zu bejahen, wenn mit dem Zulassungsantrag ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16; st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 01.10.2019 - 2 LA 127/19
    Auszug aus OVG Bremen, 22.12.2022 - 1 LA 359/20
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (OVG Bremen, Beschl. v. 01.10.2019 - 2 LA 127/19, juris Rn. 21).
  • OVG Bremen, 27.11.2023 - 1 LA 46/23

    ARD ZDF Beitragsservice; Aufklärungsmangel; Beitragsservice; Darlegung eines

    Zudem ist substantiiert auszuführen, warum diese Frage für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.12.2022 - 1 LA 359/20, juris Rn. 34).
  • OVG Bremen, 10.01.2023 - 1 LA 420/21

    Insolvenzverwalter als nicht Betroffener i.S.v. Art 15 Abs 1 DS- GVO hinsichtlich

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (OVG Bremen, Beschl. v. 22.12.2022 - 1 LA 359/20, juris Rn. 34; OVG NRW, Beschl. v. 29.04.2021 - 2 A 551/21, juris Rn. 4).
  • OVG Bremen, 09.06.2023 - 1 LA 10/22

    Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Erstattung von

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (OVG Bremen, Beschl. v. 22.12.2022 - 1 LA 359/20, juris Rn. 34).
  • OVG Bremen, 16.06.2023 - 1 LA 335/21

    Mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Mehrfachbegründung; Steuerschulden;

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (OVG Bremen, Beschl. v. 22.12.2022 - 1 LA 359/20, juris).
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