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   OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18   

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https://dejure.org/2018,10526
OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18 (https://dejure.org/2018,10526)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23.04.2018 - 1 B 32/18 (https://dejure.org/2018,10526)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23. April 2018 - 1 B 32/18 (https://dejure.org/2018,10526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 25 Abs 5; AufenthG § ... 5 Abs 1 Nr 2; AufenthG § 54 Abs 1 Nr 1; AufenthG § 58 Abs 2 S 2; AufenthG § 60a Abs 2; AufenthG § 60a Abs 2c; AufenthG § 84 Abs 1 S 1 Nr 1; AufenthG § 84 Abs 2 S 1; EMRK Art 8; GG Art 6; VwGO § 146 Abs 4 S 6
    Ausweisung, Aufenthalt - ärztliche Bescheinigung; ärztliches Attest; Aufenthaltserlaubnis; Duldung; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Verbrauch eines Ausweisungsinteresses; Verwurzelung;

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ärztliche Bescheinigung; ärztliches Attest; Aufenthaltserlaubnis; Duldung; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Verbrauch eines Ausweisungsinteresses; Verwurzelung

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtschutzes gegen die Androhung der Abschiebung in die Türkei; Anspruch auf Erteilung einer verfahrensbezogenen Duldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Bremen, 16.03.2017 - 1 B 21/17
    Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
    Gleichwohl hat sich der Senat in der Vergangenheit gehalten gesehen, im Rahmen der Abwägung zwischen Aussetzungs- und besonderem Vollziehungsinteresse zu berücksichtigen, ob die Abschiebungsandrohung unbeschadet ihrer fortbestehenden Rechtmäßigkeit aufgrund von Duldungsgründen zunächst ohnehin nicht vollzogen werden kann bzw. bereits absehbar ist, dass sie aufgrund einer anstehenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG noch vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens gegenstandslos werden wird (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 16.03.2017 - 1 B 21/17 -, Rn. 4, juris).

    Die Erteilung einer Duldung unmittelbar aus Art. 6 GG kommt zudem nicht in Betracht, weil § 30 AufenthG den Schutzwirkungen des Art. 6 GG auf der Ebene des einfachen Rechts Rechnung trägt (vgl. Beschluss des Senats vom 16.03.2017 - 1 B 21/17 -, Rn. 7 juris).

  • OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 10/15

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholten Straftaten -

    Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ) macht es in verfassungskonformer Auslegung des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG allerdings erforderlich, inzidenter auch die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung summarisch zu prüfen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 25.10.1996 - 1 B 82/96 - Beschluss vom 23.05.2013 - 1 B 61/13 -, Rn. 5; Urteil vom 10.11.2015 - 1 LB 10/15 -, Rn. 31; jeweils juris).

    (vgl. ausführlich das Urteil des Senats vom 10.11.2015 - 1 LB 10/15 -, Rn. 36 ff., juris).

  • OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15

    Ausweisungsinteresse trotz Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausdrücklicher

    Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
    Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist für sich genommen, d.h. ohne Berücksichtigung der näheren Umstände der Erteilung, nicht geeignet, einen solchen Vertrauenstatbestand zu begründen (vgl. Beschluss des Senats vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 -, Rn. 18, juris).
  • OVG Bremen, 23.05.2013 - 1 B 61/13

    Ausweisung; bandenmäßiger Drogenhandel - Ausweisung; Drogenhandel;

    Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ) macht es in verfassungskonformer Auslegung des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG allerdings erforderlich, inzidenter auch die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung summarisch zu prüfen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 25.10.1996 - 1 B 82/96 - Beschluss vom 23.05.2013 - 1 B 61/13 -, Rn. 5; Urteil vom 10.11.2015 - 1 LB 10/15 -, Rn. 31; jeweils juris).
  • OVG Bremen, 28.06.2011 - 1 A 141/11

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland geborenen und

    Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
    Der Senat verpflichtete die Antragsgegnerin mit Urteil vom 28.06.2011 (1 A 141/11 -, NordÖR 2011, 440 ff.) dazu, einen Antrag des Antragstellers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
  • OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 174/10

    Anspruch eines vollziehbar ausreisepflichtigen in Deutschland aufgewachsenen

    Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
    (1) In der Vergangenheit hat der Senat einen solchen verfahrensbezogenen Anspruch auf Erteilung einer Duldung aus den genannten Vorschriften dann angenommen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls ernsthaft in Betracht zu ziehen ist, dass dem Betroffenen der beantragte Aufenthaltstitel zusteht (vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 17.09.2010 - 1 B 174/10 -, juris).
  • OVG Bremen, 25.10.1996 - 1 B 82/96

    Gesetzliche Sperrwirkung; Aufenthaltsgenehmigung; Ausweisungsverfügung; Gebot

    Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ) macht es in verfassungskonformer Auslegung des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG allerdings erforderlich, inzidenter auch die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung summarisch zu prüfen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 25.10.1996 - 1 B 82/96 - Beschluss vom 23.05.2013 - 1 B 61/13 -, Rn. 5; Urteil vom 10.11.2015 - 1 LB 10/15 -, Rn. 31; jeweils juris).
  • BVerwG, 13.12.2002 - 1 B 96.02

    Aufbau einer Beschwerdebegründung - Voraussetzung für eine Grundsatzrüge -

    Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
    Ein förmlicher Antrag ist dafür nicht erforderlich, wenn sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels mit hinreichender Deutlichkeit aus den Darlegungen zur Begründung des Rechtsmittels ergeben (Beschluss des Senats vom 11.04.2002 - 1 B 96/02 -, unveröffentlicht).
  • OVG Bremen, 13.07.2009 - 1 B 211/09

    Abschiebung während eines vor dem OVG anhängigen Beschwerdeverfahrens -

    Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
    Vielmehr wäre die Abschiebung von dem Migrationsamt dann ggf. so zu gestalten, dass einer Suizidgefahr wirksam begegnet werden könnte (vgl. Beschluss des Senats vom 13.07.2009 - 1 B 211/09 -, Rn. 29 juris).
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Daraus folgt, dass dem Gewicht des Ausweisungsinteresses maßgebliche Bedeutung zukommt (OVG Bremen, Beschluss vom 23. April 2018 - 1 B 32/18 -, Rn. 31 - 32, juris).
  • OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Wenn der weitere Aufenthalt des Antragstellers im Bundesgebiet zum Schutze seiner Grundrechte geboten ist, wird zudem vom Vorliegen der Regelerteilungsvoraussetzungen aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AufenthG aufgrund einer Atypik abzusehen sein (vgl. ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 10.11.2015 - 1 LB 10/15, juris Rn. 36 ff. und Beschl. v. 23.04.2018 - 1 B 32/18, juris Rn. 32).
  • OVG Bremen, 06.09.2021 - 2 B 358/20

    Rechtsschutz eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen gegen

    Die Abschiebung des Antragstellers ist nicht zur vorläufigen Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auszusetzen (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2018 - 1 B 32/18, juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
    Die Abschiebung des Antragstellers ist nicht zur vorläufigen Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG auszusetzen (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2018 - 1 B 32/18, juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines früheren deutschen Staatsangehörigen wegen

    Dass es sodann ausgeführt hat, dass sich die Ausweisung auch als rechtmäßig erweist, entspricht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zur summarischen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung in verfassungskonformer Auslegung des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG , wenn sich die Ablehnung eines Duldungsanspruchs zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf die Sperrwirkung des § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG stützt (Beschl. v. 23.04.2018 - 1 B 32/18, juris Rn. 26).
  • OVG Bremen, 22.08.2018 - 1 B 161/18

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewisserung i.S.d. § 58 Abs. 1a

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist im Rahmen der Abwägung zwischen Aussetzungs- und besonderem Vollziehungsinteresse zu berücksichtigen, ob die Abschiebungsandrohung unbeschadet ihrer fortbestehenden Rechtmäßigkeit aufgrund von Duldungsgründen zunächst ohnehin nicht vollzogen werden kann (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 23.04.2018 - 1 B 32/18 - juris Rn. 20 m.w.N.).
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