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   OVG Bremen, 24.02.2022 - 2 B 456/21   

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OVG Bremen, 24.02.2022 - 2 B 456/21 (https://dejure.org/2022,4032)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.02.2022 - 2 B 456/21 (https://dejure.org/2022,4032)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 2 B 456/21 (https://dejure.org/2022,4032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    SGB VIII § 42 Abs 2 S 2; SGB VIII § 42f; SGB VIII § 42f Abs 1 S 2; SGB X § 42; SGB X § 42 S 1; VwGO § 146; VwGO § 146 Abs 4 S 3; VwGO § 173; ZPO § 264 Nr 3
    Vorläufige Inobhutnahme; qualifizierte Inaugenscheinnahme; einstweiliger Rechtsschutz - Altersfeststellung; Antragsänderung; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Inobhutnahme; psychische Erkrankung; unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Vertrauensperson; vorläufige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiligenr Rechtsschutz gegen die Beendigung einer vorläufigen Inobhutnahme; Beantragung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage in der Beschwerdeinstanz; Gerichtlicher Verstoß gegen die Pflicht zur Information über die Möglichkeit der Hinzuziehung einer ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 166/21

    Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen

    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2022 - 2 B 456/21
    Der Vertrauensperson muss die Anwesenheit bei der qualifizierten Inaugenscheinnahme grundsätzlich gestattet werden (OVG Bremen, Beschl. v. 22.06.2021 - 2 B 166/21, juris Rn. 8; Beschl. v. 26.04.2021 - 2 B 62/21, juris Rn. 11).

    Daher bedarf es keiner Entscheidung, ob § 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X auf Fehler bei der qualifizierten Inaugenscheinnahme überhaupt (entsprechend) anwendbar ist (vgl. dazu, dass qualifizierte Inaugenscheinnahme und Anhörung rechtlich betrachtet unterschiedliche Verfahrenshandlungen sind OVG Bremen, Beschl. v. 22.06.2021 - 2 B 166/21, a.a.O., Rn. 35).

    Der danach erforderliche hypothetische Kausalzusammenhang setzt die nach den Umständen des Einzelfalls bestehende konkrete Möglichkeit voraus, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre; die bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (OVG Bremen, Beschl. v. 22.06.2021 - 2 B 166/21, a.a.O., Rn. 10; Beschl. v. 26.04.2021 - 2 B 62/21, a.a.O., Rn. 13; vgl. auch zu § 46 VwVfG BVerwG, Urt. v. 12.11.2020 - 4 A 13/18, juris Rn. 25 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 26.04.2021 - 2 B 62/21

    Benachrichtigung einer Vertrauensperson im Altersfeststellungsverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2022 - 2 B 456/21
    Der Vertrauensperson muss die Anwesenheit bei der qualifizierten Inaugenscheinnahme grundsätzlich gestattet werden (OVG Bremen, Beschl. v. 22.06.2021 - 2 B 166/21, juris Rn. 8; Beschl. v. 26.04.2021 - 2 B 62/21, juris Rn. 11).

    Der danach erforderliche hypothetische Kausalzusammenhang setzt die nach den Umständen des Einzelfalls bestehende konkrete Möglichkeit voraus, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre; die bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (OVG Bremen, Beschl. v. 22.06.2021 - 2 B 166/21, a.a.O., Rn. 10; Beschl. v. 26.04.2021 - 2 B 62/21, a.a.O., Rn. 13; vgl. auch zu § 46 VwVfG BVerwG, Urt. v. 12.11.2020 - 4 A 13/18, juris Rn. 25 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 05.01.2018 - 1 B 242/17
    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2022 - 2 B 456/21
    Dies hätte bei der Würdigung der Angaben des Antragstellers berücksichtigt werden müssen und könnte unter Umständen sogar dazu führen, dass sich eine Befragung zu biographischen Daten und Reiseweg in seinem Fall als untaugliches Mittel zur Altersfeststellung herausstellt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 05.01.2018 - 1 B 242/17, juris Rn. 16 f.).

    Dies hätte insbesondere dazu führen können, dass die Mitarbeiter sich des schlechten psychischen Zustandes des Antragstellers stärker bewusst geworden wären und möglicherweise eine Befragung zur bisherigen Biographie in seinem Fall nicht als geeignetes Mittel zur Altersfeststellung angesehen hätten (vgl. zu dieser Möglichkeit OVG Bremen, Beschl. v. 05.01.2018 - 1 B 242/17, a.a.O., Rn. 17).

  • OVG Bremen, 19.05.2017 - 1 B 47/17

    Rechtsschutz nach vollzogener Abschiebung - Abschiebung;

    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2022 - 2 B 456/21
    Antragsänderungen sind in Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht unter allen Umständen ausgeschlossen (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17, juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 9 B 1540/17

    Gebührenfestsetzung als Anforderung einer öffentlichen Abgabe; Gebührenerhebung

    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2022 - 2 B 456/21
    Soweit gegen Antragsänderungen in der Beschwerdeinstanz in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingewandt wird, aus § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ergebe sich, dass das Beschwerdeverfahren ausschließlich der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung diene (vgl. OVG NW, Beschl. v. 29.01.2018 - 9 B 1540/17, juris Rn. 13 m.w.N.), greift dieses Argument in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation nicht ein.
  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 A 13.18

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Herdecke erfolglos

    Auszug aus OVG Bremen, 24.02.2022 - 2 B 456/21
    Der danach erforderliche hypothetische Kausalzusammenhang setzt die nach den Umständen des Einzelfalls bestehende konkrete Möglichkeit voraus, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre; die bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (OVG Bremen, Beschl. v. 22.06.2021 - 2 B 166/21, a.a.O., Rn. 10; Beschl. v. 26.04.2021 - 2 B 62/21, a.a.O., Rn. 13; vgl. auch zu § 46 VwVfG BVerwG, Urt. v. 12.11.2020 - 4 A 13/18, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 15.04.2024 - 2 B 330/23

    Unbegleitete minderjährige Ausländer; Altersfeststellung; Handlungsfähigkeit;

    Der Übergang vom Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zum Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage ist im Beschwerdeverfahren zulässig, weil die Antragsgegnerin nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts einen Widerspruchsbescheid erlassen und der Antragsteller dagegen Klage erhoben hat (OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 8 ff.).
  • VG Stuttgart, 24.08.2023 - 7 K 3873/23

    Aufhebung der Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers bei

    Der danach erforderliche hypothetische Kausalzusammenhang setzt die nach den Umständen des Einzelfalls bestehende konkrete Möglichkeit voraus, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre; die bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 24.02.2022 - 2 B 456/21 -, juris Rn. 17).

    Der Vertrauensperson muss die Anwesenheit bei der qualifizierten Inaugenscheinnahme grundsätzlich gestattet werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 24.02.2022 - 2 B 456/21 -, juris Rn. 14).

  • OVG Bremen, 19.05.2022 - 2 B 89/22

    Antragsänderung in Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Übergang

    Der Beschleunigungsgedanke und die grundsätzliche Beschränkung des Beschwerdeverfahrens auf eine Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ) schließen Änderungen des Streitgegenstandes in der Beschwerdeinstanz eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes nicht unter allen Umständen aus; sie können im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 1 VwGO sachdienlich und zulässig sein (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 9; Beschl. v. 29.03.2021 - 1 B 100/2, juris Rn. 8; Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17, juris Rn. 19; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.07.2017 - 7 B 11139/17, juris Rn. 4; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.06.2016 - 2 M 37/16, juris Rn. 10, jeweils m.w.N.).

    Dies ist nach dem Rechtsgedanken des § 264 Nr. 3 ZPO zu bejahen, wenn die Antragsänderung einer Veränderung der Sach- oder Rechtslage Rechnung trägt, die nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingetreten ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 9; Beschl. v. 29.03.2021 - 1 B 100/2, juris Rn. 8; Bay. VGH , Beschl. v. 14.02.2020 - 4 CE 19.2440, juris Rn. 40; Beschl. v. 29.05.2013 - 22 Cs 13.73, juris Rn. 16; VGH B-W, Beschl. v. 27.02.2014 - 8 S 2146/13, juris Rn. 5).

  • OVG Bremen, 08.05.2023 - 2 B 329/22

    Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer;

    Da der Widerspruch des Antragstellers nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die aufschiebende Wirkung nicht anzuordnen, von der Widerspruchsbehörde zurückgewiesen wurde, durfte der Antragsteller sein Begehren im Beschwerdeverfahren von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage umstellen (OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 8 ff.).

    Eine Information, die erst unmittelbar vor Beginn der Inaugenscheinnahme erfolgt, ist hierfür nicht ausreichend (OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 14 f.).

  • OVG Bremen, 28.04.2023 - 2 B 269/22

    Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger ausländischer Personen;

    Da der Widerspruch des Antragstellers nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die aufschiebende Wirkung nicht anzuordnen, von der Widerspruchsbehörde zurückgewiesen wurde, durfte der Antragsteller sein Begehren im Beschwerdeverfahren von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage umstellen (OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 8 ff.).

    Eine Information, die erst unmittelbar vor Beginn der Inaugenscheinnahme erfolgt, ist hierfür nicht ausreichend (OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 14 f.).

  • OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 B 308/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme

    Die Rüge der Beschwerde, die Altersfeststellung sei verfahrensfehlerhaft durchgeführt worden, weil der Antragsteller vor der qualifizierten Inaugenscheinnahme nicht ausreichend über die Möglichkeit informiert worden sei, gemäß § 42f Abs. 1 Satz 2, § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII eine Vertrauensperson zu benachrichtigen (vgl. zu dieser Pflicht OVG Bremen, Beschl. v. 26.04.2021 - 2 B 62/21, juris Rn. 11; Beschl. v. 24.02.2922 - 2 B 456/21, juris Rn. 13 ff.), rechtfertigt eine Abänderung der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung nicht.

    Die effektive Durchsetzung dieses Rechts verlangt, dass die Betreffenden von Seiten des Jugendamtes im Vorfeld der qualifizierten Inaugenscheinnahme so rechtzeitig über die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu benachrichtigen, informiert werden, dass es ihnen möglich ist, die Vertrauensperson noch im Vorfeld der Inaugenscheinnahme zu benennen und zu kontaktieren (OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 14).

  • VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23

    Untersagung des weiteren Betriebs einer ohne Erlaubnis betriebenen

    bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 24.03.2022 - 2 B 464/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beendigung einer vorläufigen Inobhutnahme

    In der Antragsumstellung als Reaktion auf die veränderte prozessuale Situation ist eine Änderung des dem Rechtsschutzbegehren zugrunde gelegten Sachverhalts nicht zu sehen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 8 - 11).
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