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   OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21   

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OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21 (https://dejure.org/2022,6677)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.03.2022 - 2 PA 91/21 (https://dejure.org/2022,6677)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. März 2022 - 2 PA 91/21 (https://dejure.org/2022,6677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 15a; MuSchG § 3; VwGO § 166; ZPO § 114
    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Mutterschutz als zwingender Grund bzw. Vollstreckungshindernis - Entbindung; Mutterschutz; Schwangerschaft; Umverteilung; unerlaubt eingereiste Ausländer; Verteilung; Vollstreckungshindernis; zwingender Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 15a Abs. 1 S. 1 und S. 6
    Schwangerschaft als zwingender Grund gegen eine Verteilung und Vollstreckungshindernis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 184/21

    Umverteilung § 15 a - Therapeuten-Patienten-Beziehung; Verteilungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21
    Dabei ist, wenn die Vollstreckung noch nicht erfolgt ist, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des letzten Tatsachengerichts abzustellen (OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 38).

    Wo unterhalb dieser Schwelle die Grenze für eine ernsthafte Gesundheitsgefahr, die ein Vollstreckungshindernis darstellt, verläuft, brauchte der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung noch nicht zu entscheiden (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 32).

    Wenn das Vollstreckungshindernis dagegen absehbar über mehrere Monate besteht, ist die Zwangsmittelandrohung des Verteilungsbescheides im Klageverfahren aufzuheben bzw. im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 39).

    Dies hat der Senat z.B. bei einem im Zeitpunkt seiner Entscheidung voraussichtlich noch drei Monate andauernden Vollstreckungshindernis angenommen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 39).

  • VG Oldenburg, 01.11.2013 - 11 B 6467/13

    Ausländer; unerlaubt eingereist; Ermessen; Schwangerschaft; Umverteilung

    Auszug aus OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21
    Auch eine Schwangerschaft als solche stellt ohne hinzutreten weiterer Umstände (wie z.B. besonderer medizinischer Risiken oder eines besonderen Hilfsbedarfs der Schwangeren) keinen zwingenden Grund gegen eine Verteilung im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG dar (VG Oldenburg, Beschl. v. 01.11.2013 - 11 B 6467/13, juris Rn. 5).

    Die überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus oder zieht zumindest in Erwägung, dass eine Verteilung kurz vor und kurz nach der Entbindung mit Rücksicht auf die Gesundheit der Schwangeren und des un- bzw. neugeborenen Kindes regelmäßig ausscheidet (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.01.2013 - 11 B 6467/13, juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2006 - 3 B 118/06, juris Rn. 4; VG Hamburg, Beschl. v. 23.04.2008 - 4 E 891/08, juris Rn. 4; a.A. dagegen wohl VG Wiesbaden, Beschl. v. 21.02.2006 - 4 G 240/06, juris Rn. 22).

    Diese Vorschrift beruht auf der Wertung des Gesetzgebers, dass in diesem Zeitraum bei einer erheblichen psychischen oder physischen Belastung der Schwangeren eine Gefahr für sie oder ihr Kind nicht von der Hand zu weisen ist (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 01.11.2013 - 11 B 6467/13, juris Rn. 11).

  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von

    Auszug aus OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21
    Anders als das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss noch meinte, ist allerdings im Zusammenhang mit dem Erlass einer Verteilungsentscheidung nach § 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG von der die Verteilung veranlassenden Behörde zu prüfen, ob zwingende Gründe einer Verteilung entgegenstehen (OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 10 f. unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).

    § 15a Abs. 4 Satz 2 AufenthG kann entnommen werden, dass die Anhörung zu einem Verteilungsbescheid (§ 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG ) nicht durch die die Verteilung veranlassende Behörde erfolgt, sondern durch die Ausländerbehörde (OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 16).

  • OVG Bremen, 10.07.2019 - 2 B 316/18

    Umverteilung § 15 a - Verteilung; Verteilungsanordnung; Verteilungsverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21
    Keinesfalls darf der Betroffene aber durch die Vollstreckung der Verteilung sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Gesundheitsschäden ausgeliefert werden (OVG Bremen, Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18, a.a.O., Rn. 8).
  • VG Hamburg, 23.04.2008 - 4 E 891/08

    Rechtmäßigkeit einer Verteilungsentscheidung; Schwangerschaft der Ausländerin

    Auszug aus OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21
    Die überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus oder zieht zumindest in Erwägung, dass eine Verteilung kurz vor und kurz nach der Entbindung mit Rücksicht auf die Gesundheit der Schwangeren und des un- bzw. neugeborenen Kindes regelmäßig ausscheidet (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.01.2013 - 11 B 6467/13, juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2006 - 3 B 118/06, juris Rn. 4; VG Hamburg, Beschl. v. 23.04.2008 - 4 E 891/08, juris Rn. 4; a.A. dagegen wohl VG Wiesbaden, Beschl. v. 21.02.2006 - 4 G 240/06, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 118.06

    Bestehen einer Teilidentität zwischen den arzneilich wirksamen Bestandteilen des

    Auszug aus OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21
    Die überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus oder zieht zumindest in Erwägung, dass eine Verteilung kurz vor und kurz nach der Entbindung mit Rücksicht auf die Gesundheit der Schwangeren und des un- bzw. neugeborenen Kindes regelmäßig ausscheidet (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.01.2013 - 11 B 6467/13, juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2006 - 3 B 118/06, juris Rn. 4; VG Hamburg, Beschl. v. 23.04.2008 - 4 E 891/08, juris Rn. 4; a.A. dagegen wohl VG Wiesbaden, Beschl. v. 21.02.2006 - 4 G 240/06, juris Rn. 22).
  • VG Wiesbaden, 21.02.2006 - 4 G 240/06
    Auszug aus OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21
    Die überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus oder zieht zumindest in Erwägung, dass eine Verteilung kurz vor und kurz nach der Entbindung mit Rücksicht auf die Gesundheit der Schwangeren und des un- bzw. neugeborenen Kindes regelmäßig ausscheidet (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11.01.2013 - 11 B 6467/13, juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2006 - 3 B 118/06, juris Rn. 4; VG Hamburg, Beschl. v. 23.04.2008 - 4 E 891/08, juris Rn. 4; a.A. dagegen wohl VG Wiesbaden, Beschl. v. 21.02.2006 - 4 G 240/06, juris Rn. 22).
  • OVG Bremen, 23.11.2020 - 2 B 250/20

    Verteilung nach § 15 a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch

    Auszug aus OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21
    a) Werden der Verteilung entgegenstehende Gründe - wie vorliegend - erst nach Veranlassung der Verteilung nachgewiesen, kann sich aus ihnen - z.B. bei ernsthaften Gesundheitsgefahren - ein Hindernis für die Vollstreckung des Verteilungsbescheides ergeben, das sich auf die Rechtmäßigkeit der Zwangsmittelandrohung auswirkt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.11.2020 - 2 B 250/20, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2011 - 18 B 680/11

    Ablehnung des Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die 1. Instanz

    Auszug aus OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21
    c) Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in Verteilungsverfahren, in denen die Antragstellerinnen sich auf eine bevorstehende Entbindung berufen hatten, ein Bedürfnis für vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz mit dem Argument abgelehnt, die Verteilungsbehörde beabsichtige erkennbar keine Vollstreckung während des Mutterschutzes (OVG NW, Beschl. v. 18.07.2019 - 18 B 842/19, juris Rn. 17; OVG NW, Beschl. v. 10.08.2011 - 18 B 680/11, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 18 B 842/19

    Rechtsschutz wegen eines Vollstreckungshindernisses bei einer

    Auszug aus OVG Bremen, 25.03.2022 - 2 PA 91/21
    c) Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in Verteilungsverfahren, in denen die Antragstellerinnen sich auf eine bevorstehende Entbindung berufen hatten, ein Bedürfnis für vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz mit dem Argument abgelehnt, die Verteilungsbehörde beabsichtige erkennbar keine Vollstreckung während des Mutterschutzes (OVG NW, Beschl. v. 18.07.2019 - 18 B 842/19, juris Rn. 17; OVG NW, Beschl. v. 10.08.2011 - 18 B 680/11, juris Rn. 4).
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