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   OVG Bremen, 25.09.2017 - 2 LA 121/15   

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OVG Bremen, 25.09.2017 - 2 LA 121/15 (https://dejure.org/2017,38098)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.09.2017 - 2 LA 121/15 (https://dejure.org/2017,38098)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. September 2017 - 2 LA 121/15 (https://dejure.org/2017,38098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    JAPG § 24; JAPG § 24 a. F.
    Unterbrechung der Prüfung - amtsärztliches Zeugnis; juristische Staatsprüfung; Krankheit; Offensichtlichkeit; Prüfungsunterbrechung; Unterbrechung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit des unverzüglichen Nachweises durch amtsärztliches Zeugnis bei Unterbrechung der Prüfung; Anforderungen an die Offensichtlichkeit der Prüfungsunfähigkeit i.R.d. ersten juristischen Staatsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JAPG § 24; JAPG § 24 a F
    Amtsärztliches Zeugnis; juristische Staatsprüfung; Krankheit; Offensichtlichkeit; Prüfungsunterbrechung; Unterbrechung; Recht der Justizprüfungen einschließlich Rechtspflegerprüfungen Unterbrechung der Prüfung

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit des unverzüglichen Nachweises durch amtsärztliches Zeugnis bei Unterbrechung der Prüfung; Anforderungen an die Offensichtlichkeit der Prüfungsunfähigkeit i.R.d. ersten juristischen Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 30.03.2015 - 2 LA 72/14

    Nachweis der Prüfungsunfähigkeit bei Schwangerschaftsbeschwerden im letzten

    Auszug aus OVG Bremen, 25.09.2017 - 2 LA 121/15
    Die Regelung sichert damit die Wahrung der auf Artikel 3 Abs. 1 GG beruhenden Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer und ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 30.03.2015 - 2 LA 72/14 - [...]; BayVGH, Beschluss vom 29.07.2005 - 7 ZB 05.995 - [...]; BVerwG, Beschluss vom 10.04.1990 - 7 B 48/90 -, [...]).

    Die gesetzliche Normierung eines formalisierten Nachweises dient ferner dazu, eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen und trägt dem Umstand Rechnung, dass sich eine frühere Prüfungsunfähigkeit im Nachhinein regelmäßig nicht oder jedenfalls nicht zuverlässig beurteilen lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 30.03.2015 - 2 LA 72/14 - [...]).

  • BVerwG, 10.04.1990 - 7 B 48.90

    Anforderungen an die Feststellung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit -

    Auszug aus OVG Bremen, 25.09.2017 - 2 LA 121/15
    Die Regelung sichert damit die Wahrung der auf Artikel 3 Abs. 1 GG beruhenden Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer und ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 30.03.2015 - 2 LA 72/14 - [...]; BayVGH, Beschluss vom 29.07.2005 - 7 ZB 05.995 - [...]; BVerwG, Beschluss vom 10.04.1990 - 7 B 48/90 -, [...]).

    Mit dem engen zeitlichen Rahmen der Unverzüglichkeit werden auch keine für den Prüfling unzumutbaren Anforderungen gestellt, die ihn in seinen von Verfassungs wegen garantierten Rechten beeinträchtigen (vgl. auch hierzu BVerwG, Beschluss vom 10.04.1990 - 7 B 48/90 -, [...]).

  • OVG Bremen, 17.03.2017 - 2 LA 268/15
    Auszug aus OVG Bremen, 25.09.2017 - 2 LA 121/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur OVG Bremen, Beschlüsse vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - [...], und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - [...], unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • OVG Bremen, 02.03.2012 - 2 A 208/09
    Auszug aus OVG Bremen, 25.09.2017 - 2 LA 121/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur OVG Bremen, Beschlüsse vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - [...], und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - [...], unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • OVG Sachsen, 08.01.2011 - 2 A 315/10
    Auszug aus OVG Bremen, 25.09.2017 - 2 LA 121/15
    Soweit der Kläger sich auf obergerichtliche Rechtsprechung beruft, wonach Arbeitsunfähigkeit der Prüfungsunfähigkeit gleichzustellen sei, ist darauf hinzuweisen, dass im dort entschiedenen Fall die von einer Fachärztin festgestellte Arbeitsunfähigkeit am selben Tag von der Amtsärztin bestätigt wurde, die im Fall des Klägers fehlende eigene Untersuchung durch eine Amtsärztin dort also gerade vorlag (Sächs.OVG, Beschluss vom 08.01.2011 - 2 A 315/10 - [...]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 25.09.2017 - 2 LA 121/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur OVG Bremen, Beschlüsse vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - [...], und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - [...], unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • VGH Bayern, 29.07.2005 - 7 ZB 05.995

    Erste Juristische Staatsprüfung; krankheitsbedingte Verhinderung; Beweislast des

    Auszug aus OVG Bremen, 25.09.2017 - 2 LA 121/15
    Die Regelung sichert damit die Wahrung der auf Artikel 3 Abs. 1 GG beruhenden Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer und ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 30.03.2015 - 2 LA 72/14 - [...]; BayVGH, Beschluss vom 29.07.2005 - 7 ZB 05.995 - [...]; BVerwG, Beschluss vom 10.04.1990 - 7 B 48/90 -, [...]).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 25.09.2017 - 2 LA 121/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur OVG Bremen, Beschlüsse vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - [...], und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - [...], unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
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