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   OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20   

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OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20 (https://dejure.org/2021,3511)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26.02.2021 - 1 B 440/20 (https://dejure.org/2021,3511)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - 1 B 440/20 (https://dejure.org/2021,3511)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1548
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2002 - 7 S 2361/01

    PKH-Antrag für Rechtsmittel bei unzuständigen Gericht - Weiterleitung -

    Auszug aus OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20
    a) Es kann dahinstehen, ob eine Wiedereinsetzung bereits deshalb nicht in Betracht kommt, weil der Antragsteller den am 14.12.2020, mithin am letzten Tag der Rechtsmittelfrist gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dem eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt war, nur beim Verwaltungsgericht, nicht aber beim Oberverwaltungsgericht als dem für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zuständigen Gericht, eingereicht hat und der Prozesskostenhilfeantrag nach Weiterleitung durch das Verwaltungsgericht beim Oberverwaltungsgericht erst am 15.12.2020, mithin nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingegangen ist (vgl. zur Frage der Einlegungszuständigkeit u.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.06.2002 - 7 S 2361/01, juris Rn. 4, Hess. VGH , Beschl. v. 06.04.2001 - 3 ZU 450/01.A., juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 17.12.2019 - 9 A 2203/18.A, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 9 A 2203/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Antragsverfahren auf Zulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20
    a) Es kann dahinstehen, ob eine Wiedereinsetzung bereits deshalb nicht in Betracht kommt, weil der Antragsteller den am 14.12.2020, mithin am letzten Tag der Rechtsmittelfrist gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dem eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt war, nur beim Verwaltungsgericht, nicht aber beim Oberverwaltungsgericht als dem für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zuständigen Gericht, eingereicht hat und der Prozesskostenhilfeantrag nach Weiterleitung durch das Verwaltungsgericht beim Oberverwaltungsgericht erst am 15.12.2020, mithin nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingegangen ist (vgl. zur Frage der Einlegungszuständigkeit u.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.06.2002 - 7 S 2361/01, juris Rn. 4, Hess. VGH , Beschl. v. 06.04.2001 - 3 ZU 450/01.A., juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 17.12.2019 - 9 A 2203/18.A, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2020 - 9 S 20.20

    Isolierter PKH-Antrag; unvollständige Antragstellung; Beschwerdefrist;

    Auszug aus OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20
    Nur unter diesen formellen Voraussetzungen hat die mittellose Partei alles getan, was von ihr zur Wahrung der Frist erwartet werden konnte, und es ist gerechtfertigt, die dennoch eingetretene Fristversäumnis als unverschuldet anzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2016 - 9 PKH 3.16, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.10.2020 - OVG 9 S 20/20, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 14.03.2006 - 1 B 76/06
    Auszug aus OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20
    Dazu gehört insbesondere, dass innerhalb der Rechtsmittelfrist der ordnungsgemäße Erklärungsvordruck zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mit den erforderlichen Belegen vorgelegt wird (OVG Bremen, Beschl. v. 14.03.2006 - 1 B 76/06, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 1038/20

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Vorlage entscheidungserheblicher

    Auszug aus OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20
    Auch das BVerfG fordert im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren die für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen, wenigstens in der Form einer plausiblen Minimalbegründung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.09.2020 - 1 BvR 1038/20, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 7 B 10104/05
    Auszug aus OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20
    Diese Möglichkeit ist vielmehr erst dann eröffnet, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört wird, etwa weil Bedienstete beleidigt, bedroht oder nicht hinnehmbar aggressiv angegangen werden und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist ( VGH Bad.-Württ, a.a.O., juris Rn. 9; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 07.03.2005 - 7 B 10104/05, juris).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 PKH 3.16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20
    Nur unter diesen formellen Voraussetzungen hat die mittellose Partei alles getan, was von ihr zur Wahrung der Frist erwartet werden konnte, und es ist gerechtfertigt, die dennoch eingetretene Fristversäumnis als unverschuldet anzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2016 - 9 PKH 3.16, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.10.2020 - OVG 9 S 20/20, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 06.09.2018 - 4 Bf 265/18

    Darlegungspflicht eines anwaltlich nicht vertretenen Rechtsmittelführers im

    Auszug aus OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20
    Auch wenn hier an die Darlegungspflichten eines anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten im Rechtsmittelverfahren deutlich geringere Anforderungen zu stellen sind als im Fall einer rechtskundigen Vertretung, ist jedoch auch von einem anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten zumindest zu fordern, dass er aus laienhafter Sicht in groben Zügen darlegt, unter welchen Aspekten die angefochtene Entscheidung angreifbar und fehlerhaft erscheint (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 06.09.2018 - 4 Bf 265/18.AZ, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 1 S 893/17

    Hausverbot im Gerichtsgebäude gegenüber Pressevertreter

    Auszug aus OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20
    Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts ergibt sich daraus, dass eine Behörde, die eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen hat, auch bestimmen können muss, ob sie eine Person vom Betreten der Räume ausschließt, weil diese ihre ordnungsgemäße Tätigkeit gefährdet oder stört (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 17.05.2017 - 1 S 893/17, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren

    Die Befugnis, zur Wahrung der Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs verhältnismäßige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Dienstgebäude zu treffen, gewährt auch das - von Seiten des Antragsgegners ergänzend angeführte - gewohnheitsrechtlich anerkannte Hausrecht des Behördenleiters, das auch als eine Annexkompetenz zur jeweiligen behördlichen Sachkompetenz angesehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.05.2011 - 7 B 17.11 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 26.02.2021 - 1 B 440/20 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 3).

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung kann der Behördenleiter insbesondere über den Zugang und Aufenthalt von Personen in den Räumen der Einrichtungen bestimmen, um einen störungsfreien Dienstbetrieb zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.05.2011 - 7 B 17.11 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschluss vom 26.02.2021 - 1 B 440/20 -, juris Rn. 17; Peters/Lux, Öffentliche Gebäude und Hausrecht: Inhalt und Rechtsgrundlagen, LKV 2018, 17 ; kritisch Unger-Gugel, Sicherheit und Ordnung in Gerichtsgebäuden, S. 35 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21

    Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich

    Die Befugnis, zur Wahrung der Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs verhältnismäßige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Dienstgebäude zu treffen, gewährt auch das - von Seiten des Antragsgegners angeführte - gewohnheitsrechtlich anerkannte Hausrecht des Behördenleiters, das auch als eine Annexkompetenz zur jeweiligen behördlichen Sachkompetenz angesehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.05.2011 - 7 B 17.11 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 26.02.2021 - 1 B 440/20 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 3).

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung kann der Behördenleiter insbesondere über den Zugang und Aufenthalt von Personen in den Räumen der Einrichtungen bestimmen, um einen störungsfreien Dienstbetrieb zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.05.2011 - 7 B 17.11 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 26.02.2021 - 1 B 440/20 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 3; Peters/Lux, Öffentliche Gebäude und Hausrecht: Inhalt und Rechtsgrundlagen, LKV 2018, 17 ).

  • OVG Bremen, 01.06.2021 - 1 B 70/21

    Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses im

    Nur unter diesen formellen Voraussetzungen hat die mittellose Partei alles getan, was von ihr zur Wahrung der Frist erwartet werden konnte, und es ist gerechtfertigt, die dennoch eingetretene Fristversäumnis als unverschuldet anzusehen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.02.2021 - 1 B 440/20, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Um im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens hinreichende Erfolgsaussichten des Beschwerdeverfahrens annehmen zu können, muss sich der nicht anwaltlich vertretene Antragsteller innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO wenigstens in groben Zügen mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung zu ändern oder aufzuheben sein soll (OVG Bremen, Beschl. v. 26.02.2021 - 1 B 440/20, juris Rn. 13 m.w.N.; HessVGH, Urt. v. 08.10.2010 - 8 B 1344/10, juris Rn. 4).

  • OVG Bremen, 26.10.2021 - 1 B 393/21

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; unfreiwillige

    Dazu gehört insbesondere, dass innerhalb der Rechtsmittelfrist der ordnungsgemäße Erklärungsvordruck zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mit den erforderlichen Belegen vorgelegt wird (OVG Bremen, Beschl. v. 26.02.2021 - 1 B 440/20, juris Rn. 15).
  • OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21

    Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; mündliche Anhörung

    Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Gericht, steht das Recht zur Ausübung des Hausrechts dem/der PräsidentIn als Organ der Justizverwaltung zu, sofern es nicht durch die Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse der Vorsitzenden der Spruchkörper nach § 176 GVG verdrängt wird (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 26. Februar 2021 - 1 B 440/20 -, Rn. 17, juris).
  • OVG Bremen, 09.09.2022 - 2 LA 91/22

    Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; Prozesskostenhilfeunterlagen

    Nur unter diesen formellen Voraussetzungen hat die mittellose Partei alles getan, was von ihr zur Wahrung der Frist erwartet werden konnte, und es ist gerechtfertigt, die dennoch eingetretene Fristversäumnis als unverschuldet anzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2016 - 9 PKH 3.16, Rn. 2 juris; OVG Bremen, Beschl. v. 16.06.2021 - 1 B 70/21, juris Rn. 7; Beschl. v. 26.02.2021 - 1 B 440/20, juris Rn. 10).
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