Rechtsprechung
OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
AEUV Art 20; EMRK Art 8; EUGrCh Art 24 Abs 2; EUGrCh Art 24 Abs 3; EUGrCh Art 7; GG Art 6; UN-KRK Art 18; UN-KRK Art 3; VwGO § 123; VwGO § 80 Abs 5; VwGO § 80 Abs 7; VwGO § 80 Abs 7 S 2
Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV; Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO - Abänderungsantrag; Abhängigkeitsverhältnis; Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Attest; Drogendelikt; Duldung; Kindeswohl; Suizidgefahr; Unionsbürger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 03.07.2020 - 4 V 259/20
- OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (18)
- EuGH, 08.05.2018 - C-82/16
K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20
aa) Ein Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV , das unabhängig von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kraft Gesetzes entstehen (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn.89;… BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 36) und somit, da es die Ausreisepflicht entfallen ließe, die Abschiebungsandrohung rechtswidrig machen würde, vermag der Antragsteller von seiner jüngsten Tochter nicht abzuleiten.Die Weigerung, einem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, kann die praktische Wirksamkeit der Unionsbürgerschaft jedoch nur dann beeinträchtigen, wenn zwischen ihm und dem Unionsbürger, der sein Familienangehöriger ist, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, den betreffenden Drittstaatsangehörigen zu begleiten und das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 51 f. m.w.N.).
Die bloße Tatsache, dass es aus Sicht seiner Tochter aus wirtschaftlichen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft im Unionsgebiet wünschenswert erscheint, dass sich der Antragsteller als ihr Vater zusammen mit ihr im Unionsgebiet aufhält, rechtfertigt für sich genommen noch nicht die Annahme einer derartigen Abhängigkeit (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 74 m.w.N.).
Somit reicht die unstreitig bestehende familiäre Bindung zwischen dem Antragsteller und seiner jüngsten Tochter nicht aus, um für ihn ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV zu begründen (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 75).
Ob die Verweigerung eines Aufenthaltsrechts für den Antragsteller seine jüngste Tochter faktisch dazu zwingen würde, ebenfalls das Unionsgebiet zu verlassen, muss im Interesse des Kindeswohls unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls festgestellt werden, insbesondere des Alters des Kindes, seiner körperlichen und emotionalen Entwicklung, des Grades seiner affektiven Bindung sowohl zum Antragsteller als auch zur Mutter, die deutsche Staatsangehörige ist, und des Risikos, das mit der Trennung vom Antragsteller für das innere Gleichgewicht des Kindes verbunden wäre (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn.72 m.w.N.).
Ein erstes, wenn auch nicht allein entscheidendes Indiz, das gegen ein Abhängigkeitsverhältnis spricht, ist der Umstand, dass die Ehefrau des Antragstellers und Mutter seiner Tochter als ebenfalls sorgeberechtigter Elternteil deutsche Staatsangehörige ist, so dass sie über ein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügt und erwerbstätig sein darf (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 72;… BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 35).
Geht von dem Drittstaatsangehörigen eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit aus, kann eine Aufenthaltsbeendigung mit dem Unionsrecht vereinbar sein, selbst wenn sie die Verpflichtung für den Unionsbürger, der dessen Familienangehöriger ist, zur Folge hätte, das Gebiet der Union zu verlassen (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 92).
Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" umfasst unter anderem die Bekämpfung der mit bandenmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln verbundenen Kriminalität (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 91).
Einer solchen Feststellung muss stets eine konkrete Beurteilung sämtlicher aktueller, relevanter Umstände des Einzelfalls im Licht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, des Wohls des Kindes und der Grundrechte vorausgehen (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 93).
Dabei ist das in Art. 7 EUGrCH geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens zu berücksichtigen, wobei diese Vorschrift gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Verpflichtung zu sehen ist, das Wohl des Kindes, wie es in Art. 24 Abs. 2 EUGrCh anerkannt wird, zu berücksichtigen (EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 90).
Der EuGH hat den organisierten Betäubungsmittelhandel insofern sogar in einem Atemzug mit dem Terrorismus genannt (vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 91;… Urt. v. 13.09.2016, C-304/14, juris Rn. 39).
- OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 06.02.2019 abgelehnt ( 4 V 1870/18); die Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluss vom 25.07.2019 ( 2 B 69/19) als unbegründet zurückgewiesen.Da die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung nur hinsichtlich der Abschiebungsandrohung angeordnet hat, nicht aber hinsichtlich der Ausweisung, hat die Klage gegen die Ausweisung bereits kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 1 VwGO ) aufschiebende Wirkung (so schon der Beschluss des Senats v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 16).
Denn der Antrag des Antragstellers auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis hat nicht die Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG ausgelöst, weil seine frühere Aufenthaltserlaubnis bei Antragstellung schon abgelaufen war (so schon der Beschluss des Senats v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 17 f.).
Außer aus dem Zweck der Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Art. 19 Abs. 4 GG ) könnten sich Duldungsgründe aus dem Schutz des Privat- bzw. Familienlebens (Art. 8 EMRK , Art. 6 Abs. 1, 2 GG ) oder aus einer Reiseunfähigkeit des Antragstellers ergeben (vgl. dazu schon den Beschluss des Senats v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 22, 26, 34, 38).
Insofern wird zunächst auf die Gefahrenprognose in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 06.02.2019 - 4 V 1870/18, juris Rn. 19 - 22 und 21.08.2019 - 4 V 1707/19, Ziff. I. 1. a. sowie des Senats vom 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 29 - 34 in den vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes verwiesen.
Der Senat verweist insofern zunächst auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinem Beschluss vom 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 33 f. sowie in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 06.02.2019 - 4 V 1870/19, juris Rn. 23 - 28 und 21.08.2019 - 4 V 1707/19, Ziff. 1 b. Der einzige abwägungsrelevante Umstand, der sich seither verändert hat, ist die Beziehung des Antragstellers zu seiner am 25.07.2019 geborenen Tochter.
Der Senat ging in seinem Beschluss vom 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 38 - 41, im "ursprünglichen" Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, davon aus, dass im Fall des Antragstellers bei summarischer Prüfung hinreichende Anhaltspunkte für eine ernsthafte Suizidgefahr im Falle einer Abschiebung bestehen.
Nicht gefolgt ist der Senat diesem Attest allerdings insoweit, als der Facharzt der Auffassung war, die von der Antragsgegnerin für den Fall einer Abschiebung in Aussicht gestellten Vorsichtsmaßnahmen könnten die Suizidgefahr nicht abwenden (vgl. Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 43 - 45).
Die im Attest vom 05.08.2020, aber nicht explizit in den Attesten vom 12.08.2019 und 27.09.2019 als "auslösende Faktoren" aufgezählten Umstände "frühkindliche Traumatisierungen" und "erweiterter Suizid der Schwester mit ihren Söhnen" sind keine neuen Erkenntnisse, sondern waren bereits im Attest vom 21.06.2019 erwähnt (vgl. S. 3 und 8 f. des Attests vom 21.06.2019; s.a. Beschl. d. Senats v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 41).
Da die Vereinbarkeit einer Aufenthaltsbeendigung mit dem Schutz des Privatlebens des Antragstellers nach Art. 8 EMRK im Hinblick auf die Aufenthaltsdauer, die sozialen Beziehungen und sonstige Integrationsfaktoren in den vorangegangenen Beschlüssen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts bereits eingehend erörtert wurde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 33;… VG Bremen, Beschl. v. 06.02.2019 - 4 V 1870/19, juris Rn. 23 - 26; Beschl. v. 21.08.2019 - 4 V 1707/19, Ziff. 1. b.), sieht der Senat insoweit auch keinen Anlass für eine Abänderung nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO .
- BVerfG, 24.07.2019 - 2 BvR 686/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem asylrechtlichen Verfahren gerichtet …
Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20
Das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO dient nicht in der Art eines Rechtsmittelverfahrens der Überprüfung, ob die vorangegangene Entscheidung formell oder materiell richtig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36;… BVerwG, Beschl. v. 10.03.2011 - 8 VR 2.11, juris, Rn. 8).Der Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO kann nur damit begründet werden, dass sich entscheidungserhebliche Umstände, auf denen die ursprüngliche Entscheidung beruhte, nachträglich geändert haben oder im ursprünglichen Verfahren unverschuldet nicht geltend gemacht werden konnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36;… BVerwG, Beschl. v. 25.08.2008 - 2 VR 1.08, juris Rn. 6).
Allerdings kann der Antrag auch als Anregung verstanden werden, die angegriffene Entscheidung gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen zu ändern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36;… BVerwG, Beschl. v. 10.03.2011 - 8 VR 2.11, juris Rn. 7), denn das Oberverwaltungsgericht ist im vorliegenden Fall inzwischen das Gericht der Hauptsache.
Schließen sich - wie hier - an das ursprüngliche Eilrechtsschutzverfahren mehrere Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO an, so ist maßgeblicher Zeitpunkt dafür, ob nachträgliche Änderungen eingetreten sind oder ob sonstige Umstände ohne Verschulden nicht geltend gemacht werden konnten, der Zeitpunkt des jeweils letzten Beschlusses nach § 80 Abs. 7 VwGO (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36;… VGH B-W, Beschl. v. 06.05.2002 - 11 S 616/02, juris Rn. 6;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 185).
Außerdem kann eine ergänzende ärztliche Stellungnahme Anlass zur Ausübung des dem Gericht in § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens bieten, von Amts wegen in eine erneute Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes einzutreten (BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 38).
- BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17
Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen
Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20
aa) Ein Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV , das unabhängig von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kraft Gesetzes entstehen (…vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn.89; BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 36) und somit, da es die Ausreisepflicht entfallen ließe, die Abschiebungsandrohung rechtswidrig machen würde, vermag der Antragsteller von seiner jüngsten Tochter nicht abzuleiten.Ein erstes, wenn auch nicht allein entscheidendes Indiz, das gegen ein Abhängigkeitsverhältnis spricht, ist der Umstand, dass die Ehefrau des Antragstellers und Mutter seiner Tochter als ebenfalls sorgeberechtigter Elternteil deutsche Staatsangehörige ist, so dass sie über ein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügt und erwerbstätig sein darf (…vgl. EuGH, Urt. v. 08.05.2018 - C-82/16, K.A. u.a., juris Rn. 72; BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 35).
Zu berücksichtigen ist insoweit auch die zu erwartende Dauer der Trennung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17, juris Rn. 35).
- VG Bremen, 06.02.2019 - 4 V 1870/18
Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 06.02.2019 abgelehnt ( 4 V 1870/18); die Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluss vom 25.07.2019 ( 2 B 69/19) als unbegründet zurückgewiesen.Insofern wird zunächst auf die Gefahrenprognose in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 06.02.2019 - 4 V 1870/18, juris Rn. 19 - 22 und 21.08.2019 - 4 V 1707/19, Ziff. I. 1. a. sowie des Senats vom 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 29 - 34 in den vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes verwiesen.
- OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung; …
Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20
Der Senat hat diese Rechtsfrage jedoch inzwischen in einem anderen Verfahren, in dem die Berufung vom Verwaltungsgericht aus demselben Grund zugelassen worden war, dahingehend entschieden, dass die in § 1 Nr. 1, § 3 Abs. 4 der Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem Aufenthaltsgesetz vom 28.11.2017 (BremGBl. 2017, 581) (BremAufenthZVO) normierten Zuständigkeiten des Senators für Inneres als Landesausländerbehörde mit höherrangigem Recht vereinbar sind und dass der Senator für Inneres auch nicht begründen muss, wieso er einen Fall an sich zieht anstatt ihn der parallel zuständigen kommunalen Ausländerbehörde zu überlassen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 22 - 42, 72 - 74).Dies geschah aber nicht wegen der Frage der Zuständigkeit des Senators für Inneres, sondern wegen einer anderen grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage, die sich im vorliegenden Fall nicht stellt (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 78).
- BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11
Vorerst keine Wiederholungswahl in der Gemeinde Kalletal
Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20
Das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO dient nicht in der Art eines Rechtsmittelverfahrens der Überprüfung, ob die vorangegangene Entscheidung formell oder materiell richtig ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2011 - 8 VR 2.11, juris, Rn. 8).Allerdings kann der Antrag auch als Anregung verstanden werden, die angegriffene Entscheidung gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen zu ändern (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2011 - 8 VR 2.11, juris Rn. 7), denn das Oberverwaltungsgericht ist im vorliegenden Fall inzwischen das Gericht der Hauptsache.
- BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen …
Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20
Das Kindeswohl hat zwar ein ganz erhebliches Gewicht, ihm kommt aber weder nach Völkerrecht noch nach Europäischen Grund- und Menschenrechten oder nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor entgegenstehenden Interessen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26/15, juris Rn. 5 m.w.N.;… zu Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention auch Schmahl, Kinderrechtskonvention, 2. Aufl. 2017, Art. 3 Rn. 7; Committee on the Rights of Children, General Comment No. 14 [2013], Ziff. 39;… zu Art. 24 EUGrCh Jarass, EUGrCh, 3. Aufl. 2016, Art. 24 Rn. 22 mit Verweis auf Art. 52 Abs. 1 EUGrCH). - EuGH, 13.09.2016 - C-304/14
CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - …
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung …
Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20
Um dem Ausnahmecharakter eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV Rechnung zu tragen, zu dessen Begründung nach der oben zitierten Rechtsprechung des EuGH eine familiäre Bindung und der Wunsch, zusammenzuleben, nicht ausreichen, bedürfte es einer affektiven Bindung, die über das übliche Maß hinausgeht (vgl. auch VGH B-W, Beschl. v. 13.11.2019 - 11 S 2996/19, juris Rn. 35). - EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE
- BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von …
- EGMR, 12.01.2010 - 47486/06
Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt …
- BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2002 - 11 S 616/02
Beurteilungszeitpunkt für veränderte Umstände bei mehreren aufeinanderfolgenden …
- VG Bremen, 22.06.2020 - 4 K 1869/18
- BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08
Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) …
- OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM
- OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20
Gefahrenprognose und Verhältnismäßigkeit bei einer Ausweisung; Duldung wegen …
Indizien, die für ein Abhängigkeitsverhältnis sprechen, sind hingegen nicht ersichtlich; insbesondere spricht nichts für eine über das übliche Maß hinausgehende affektive Abhängigkeit der Tochter vom Antragsteller (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2020 - 2 B 216/20, juris Rn. 24). - BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
Unzulässigkeit der Revision zur Klärung des Begriffs der Ausländerbehörde
Der Kläger knüpft insoweit augenscheinlich an den im Eilverfahren ergangenen Beschluss vom 26. November 2020 - 2 B 216/20 - (…juris Rn. 26 ff.) an. - OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20
Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen wegen …
Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben in mehreren Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Bleibeinteressen auch im Hinblick auf die Reintegrationsschwierigkeiten des Klägers in der Türkei einschließlich der damit einhergehenden gesundheitlichen Belastungen zurückzutreten haben (vgl. OVG Bremen, B.v. 24.02.2021 - 2 B 473/20, B.v. 26.11.2020 - 2 B 216/20 -, B.v. 12.12.2019 - 2 B 305/19 -, B.v. 12.11.2019 - 2 B 242/19 -, B.v. 25.07.2019 - 2 B 69/19 -).
- OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
Abänderungsantrag; Posttraumatische Belastungsstörung; psychische Erkrankung; …
Maßgeblicher Zeitpunkt dafür, ob nachträgliche Änderungen eingetreten sind oder ob sonstige Umstände ohne Verschulden nicht geltend gemacht werden konnten, ist der Zeitpunkt des jeweils letzten Beschlusses des Verwaltungsgerichts nach § 80 Abs. 5 VwGO (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36; OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2020 - 2 B 216/20, juris Rn. 15;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 185). - OVG Bremen, 15.02.2021 - 2 B 364/20 Maßgeblicher Zeitpunkt dafür, ob nachträgliche Änderungen eingetreten sind oder ob sonstige Umstände ohne Verschulden nicht geltend gemacht werden konnten, ist der Zeitpunkt des jeweils letzten Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36; OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2020 - 2 B 216/20, juris Rn. 15;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 185).
- OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 B 386/21
Ausweisung; einstweiliger Rechtsschutz; Abänderungsverfahren; …
Maßgeblicher Zeitpunkt dafür, ob nachträgliche Änderungen eingetreten sind oder ob sonstige Umstände ohne Verschulden nicht geltend gemacht werden konnten, ist der Zeitpunkt des jeweils letzten Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36; OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2020 - 2 B 216/20, juris Rn. 15;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 185). - VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 48/22
Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg
Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (…vgl. BVerfG, B. v. 24.7.2019 - 2 BvR 686/19 - juris Rn. 36;… BVerwG, B. v. 10.3.2011 - 8 VR 2.11 juris Rn. 6;… B. v. 25.8.2008 - 2 VR 1.08 -, juris Rn. 6; OVG Bremen, B. v. 26.11.2020 - 2 B 216/20 juris Rn. 15). - OVG Bremen, 24.11.2022 - 2 B 161/22
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen …
Maßgeblicher Zeitpunkt dafür, ob nachträgliche Änderungen eingetreten sind oder ob sonstige Umstände ohne Verschulden nicht geltend gemacht werden konnten, ist der Zeitpunkt des jeweils letzten Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36; OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2020 - 2 B 216/20, juris Rn. 15;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 185). - VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 46/22
Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg
Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (…vgl. BVerfG, B. v. 24.7.2019 - 2 BvR 686/19 - juris Rn. 36;… BVerwG, B. v. 10.3.2011 - 8 VR 2.11 juris Rn. 6;… B. v. 25.8.2008 - 2 VR 1.08 -, juris Rn. 6; OVG Bremen, B. v. 26.11.2020 - 2 B 216/20 juris Rn. 15). - VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 47/22
Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg
Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (…vgl. BVerfG, B. v. 24.7.2019 - 2 BvR 686/19 - juris Rn. 36;… BVerwG, B. v. 10.3.2011 - 8 VR 2.11 juris Rn. 6;… B. v. 25.8.2008 - 2 VR 1.08 -, juris Rn. 6; OVG Bremen, B. v. 26.11.2020 - 2 B 216/20 juris Rn. 15). - VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 49/22
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