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   OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19   

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OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19 (https://dejure.org/2020,12646)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27.05.2020 - 6 LP 287/19 (https://dejure.org/2020,12646)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 6 LP 287/19 (https://dejure.org/2020,12646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BeamtStG § 39; BremBG § 3; BremDG § 38; BremPersVG § 52 Abs 1; BremPersVG § 52 Abs 1 S 1; BremPersVG § 54 Abs 2; BremPersVG § 58; BremPersVG § 58 Abs 4; LHO § 118 Abs 3; VerfBrhv § 72
    Mitbestimmung bei Maßnahmen gegenüber Beschäftigten im Rechnungsprüfungsamt - Dienstenthebung; Dienstgeschäfte, Verbot der Führung; Disziplinarverfahren; Magistrat; Mitbestimmung; Personalrat; Rechnungsprüfungsamt; Stadtverordnetenversammlung; Verbot der Führung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes in Bremerhaven unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung des Personalrats hinsichtlich des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes in Bremerhaven

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Personalrat hat Mitbestimmungsrecht bei Dienstenthebung einer Führungskraft

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Personalrat hat Mitbestimmungsrecht bei Dienstenthebung einer Führungskraft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17

    Allzuständigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag;

    Auszug aus OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19
    aa) Die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Beispielskataloge der §§ 63, 65 und 66 BremPersVG nicht die Allzuständigkeit aus § 52 Abs. 1 BremPersVG einschränken (BVerwG, Beschl. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17, juris), ist vorliegend ohne Belang.

    Es kommt daher nicht darauf an, ob eine vorläufige Dienstenthebung in ihren Auswirkungen den in § 65 Abs. 1 BremPersVG aufgezählten Maßnahmen gleichkommt oder nach Art und Bedeutung mit ihnen vergleichbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17, juris Rn. 12).

    "Maßnahme" im Sinne des Personalvertretungsrechts ist jede auf Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 30.05.1986 - 6 P 23.84

    "Weisungsgebunden tätige Personen" im Sinne des § 52 Abs. 1 S. 1 Bremisches

    Auszug aus OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die betroffene Person in die Dienststellenorganisation "eingegliedert" ist und sie ihre Arbeitskraft dort mindestens zu einem Teil ohne vorherige inhaltliche Festlegung auf die Erfüllung einer ganz bestimmten Aufgabe nach Weisung des Dienststellenleiters einsetzen muss (BVerwG, Beschl. v. 30.05.1986 - 6 P 23/84 -, juris Rn. 15).

    Es sollen auch diejenigen Personen einbezogen werden, die in einer Dienststelle tätig sind, ohne zu deren Träger in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.05.1986 - 6 P 23/84 -, juris Rn. 14, 16).

  • BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 28.82

    Gegenstand der Personalvertretung - Initiativrecht der Personalvertretung -

    Auszug aus OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19
    Dies ist vielmehr im Mitbestimmungsverfahren vor der Einigungsstelle zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.11.1984 - 6 P 28/82, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 22.08.2005 - 6 PB 5.05

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Beschwerde gegen die

    Auszug aus OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19
    Insbesondere hat die Frage, ob ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eine "Entlassung" i.S.d. des § 72 Abs. 2 VerfBrhv ist, keine grundsätzliche Bedeutung, denn sie betrifft nur eine einzige Dienststelle (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.2005 - 6 PB 5.05, juris Rn. 6; Beschl. v. 15.5.2008 - 6 PB 20.07, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der

    Auszug aus OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19
    ddd) Das Initiativrecht des Personalrats ist im vorliegenden Fall auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil es nicht dafür in Anspruch genommen werden darf, der bereits getroffenen Entscheidung einer zuständigen Behörde einen anderen Vorschlag entgegenzusetzen (vgl. zu dieser Einschränkung des Initiativrechts BVerwG, Beschl. v. 22.02.1991 - 6 PB 10.90, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 6 PB 20.07

    Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise;

    Auszug aus OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19
    Insbesondere hat die Frage, ob ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eine "Entlassung" i.S.d. des § 72 Abs. 2 VerfBrhv ist, keine grundsätzliche Bedeutung, denn sie betrifft nur eine einzige Dienststelle (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.2005 - 6 PB 5.05, juris Rn. 6; Beschl. v. 15.5.2008 - 6 PB 20.07, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 27.01.2003 - 3 ZB 02.3194
    Auszug aus OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19
    Dennoch ist ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 39 BeamtStG ) keine "Entlassung" im Sinne des § 72 Abs. 2 VerfBrhv (so auch BayVGH, Beschl. v. 27.01.2003 - 3 ZB 02.3194, juris Rn. 3 für Art. 90 Abs. 3 BayLKrO).
  • BVerwG, 14.09.1983 - 6 P 21.82

    Dienststellenleiter - Personalrat - Grundsatz der Partnerschaft - Vertretung der

    Auszug aus OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19
    bb) Allerdings kann sich ein Initiativantrag nur auf Maßnahmen beziehen, für die der Dienststellenleitung die Entscheidungskompetenz zusteht (Fuchs, in: GK -BremPersVG, § 58 Rn. 104; ebenso für § 70 BPersVG Weber, in: Richardi/ Dörner/ Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl., § 70 BPersVG Rn. 12; Berg, in: Altvater u.a., BPersVG , 10. Aufl. 2019, § 70 Rn. 5; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 14.09.1983 - 6 P 21/82, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 24.06.1986 - PV-B 2/86

    Mitbestimmung der Einigungsstelle in personellen Angelegenheiten von Angestellten

    Auszug aus OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19
    "Personelle Angelegenheiten" sind alle Angelegenheiten, die den Status, die dienstliche Stellung oder die dienstliche Verwendung der Beschäftigten zum Gegenstand haben (OVG Bremen, Beschl. v. 24.06.1986 - PV- B 2/86, PV- B 3/86, PersV 1987, 111 ff.; Altvater u.a., BPersVG , 10. Aufl. 2019, § 104 Rn. 12; Kersten, in: Richardi/ Dörner/ Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020 Rn. 3).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 6 P 15.78

    Beamte auf Probe - Einleitung einer Untersuchung - Entlassung - Personalrat -

    Auszug aus OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, wonach das Recht des Personalrats auf Information und Stellungnahme zu allen Maßnahmen im Disziplinarverfahren (§ 54 Abs. 2 BremPersVG) eine abschließende Sonderregelung ist, die das allgemeine Mitbestimmungsrecht (§ 52 Abs. 1 BremPersVG) verdrängt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.09.1978 - 6 P 15/78, juris Rn. 11; OVG Bremen, Beschl. v. 31.08.1976 - PV- B 1/76).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93

    Pflicht zur Nachholung unterbliebener EDV-Mitbestimmungsmaßnahmen

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 6 LP 48/20

    Personalvertretungsrecht der Länder; Initiativrechts des Personalrats bei

    Ansonsten liefe der Antrag ins Leere, denn die Dienststellenleitung könnte im Falle einer Einigung ihrer Durchführungspflicht (§ 58 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 1 letzter Satz BremPersVG) nicht nachkommen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.05.2020 - 6 LP 287/19, juris Rn. 31; Fuchs, in: GK -BremPersVG, § 58 Rn. 105).

    Für das Bestehen des Initiativrechts kommt es nicht darauf an, ob die vom Personalrat angestrebte Maßnahme rechtlich zulässig und sachlich vertretbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.11.1984 - 6 P 28/82, juris Rn. 26; OVG Bremen, Beschl. v. 27.05.2020 - 6 LP 287/19, juris Rn. 50).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2021 - 2 B 11504/20

    Dienstgeschäftsführungsverbot eines Lehrers des Koblenz-Kollegs bleibt bestehen

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob die vom Antragsteller für seine Rüge in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 5 P 9.17 -, juris) und des OVG Bremen (Beschluss vom 27. Mai 2020 - 6 LP 287/19 -, juris) in Anbetracht der insofern unterschiedlich formulierten Regelungen der Personalvertretungsgesetze des Landes Bremen und von Rheinland-Pfalz überhaupt herangezogen werden kann.
  • VG Hamburg, 23.11.2023 - 20 E 4656/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Beamten auf Aufschub seines altersbedingten Eintritts

    "Maßnahme" im Sinne des Personalvertretungsrechts ist jede auf Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 27.05.2020 - 6 LP 287/19, juris Rn. 32; Beschl. v. 31.05.2017 - 6 LP 37/16, juris Rn. 54).

    Eine planwidrige Mitbestimmungslücke entsteht durch diese Auslegung nicht: Unmittelbar im Gesetz selbst geregelte Sachverhalte, bezüglich derer es keiner Ausführungsakte bedarf, unterliegen nicht der Mitbestimmung (vgl. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 erster Satzteil BremPersVG; OVG Bremen Beschl. v. 27.05.2020 - 6 LP 287/19, juris Rn. 49; Beschl. v. 31.05.2017 - 6 LP 37/16, juris Rn. 28).

  • OVG Bremen, 25.01.2023 - 2 B 6/23

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines freigestellten Personalratsmitglieds

    "Maßnahme" im Sinne des Personalvertretungsrechts ist jede auf Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 27.05.2020 - 6 LP 287/19, juris Rn. 32; Beschl. v. 31.05.2017 - 6 LP 37/16, juris Rn. 54).

    Eine planwidrige Mitbestimmungslücke entsteht durch diese Auslegung nicht: Unmittelbar im Gesetz selbst geregelte Sachverhalte, bezüglich derer es keiner Ausführungsakte bedarf, unterliegen nicht der Mitbestimmung (vgl. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 erster Satzteil BremPersVG; OVG Bremen Beschl. v. 27.05.2020 - 6 LP 287/19, juris Rn. 49; Beschl. v. 31.05.2017 - 6 LP 37/16, juris Rn. 28).

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