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   OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21   

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OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21 (https://dejure.org/2021,46073)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27.10.2021 - 2 B 322/21 (https://dejure.org/2021,46073)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 2 B 322/21 (https://dejure.org/2021,46073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderungsantrag; Posttraumatische Belastungsstörung; psychische Erkrankung; Psychologischer Psychotherapeut; PTBS; Substantiierung; Suizidalität; Suizidgefahr; Verteilungsverfahren; Vollstreckungshindernis; Zwangsmittelandrohung

  • rechtsportal.de

    Anordnung der aufschiebenden Wrirkung gegen Verteilung eines Asylsuchenden wegen gutachterlich bestätigter psychischer Erkrankungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 158
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
    Da der Gesetzgeber mit der Normierung des § 60a Abs. 2c AufenthG im Wesentlichen nur die bereits bestehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen, die sich aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO ) an die substantiierte Geltendmachung einer behandlungsbedürftigen PTBS ergeben, nachvollzogen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 -264, Rn. 15), kommt dieser Frage angesichts der einheitlichen Anforderungen vorliegend ohnehin keine Bedeutung zu.

    Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 -264, Rn. 15).

    Auch wenn die fachliche Qualifikation einer Psychologischen Psychotherapeutin nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Substantiierung einer PTBS nicht ausreichen soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 -264, Rn. 15 und OVG Bremen, Beschl. v. 13.06.2018 - 2 LA 50/17, Rn. 7), ist der Senat nicht gehindert, die nach Durchführung von fünf ca. zweistündigen Sitzungen über 28 Seiten ausführlich unter Angaben der angewandten wissenschaftlichen Methoden und Quellen erstellte Stellungnahme im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung zu berücksichtigen.

  • BVerfG, 24.07.2019 - 2 BvR 686/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem asylrechtlichen Verfahren gerichtet

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
    Ausgehend von dem besonderen Maßstab des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO im Abänderungsverfahren setzt die Begründetheit der Beschwerde voraus, dass sich entscheidungserhebliche Umstände, auf denen die ursprüngliche Entscheidung beruhte, nachträglich geändert haben oder im ursprünglichen Verfahren unverschuldet nicht geltend gemacht werden konnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36; BVerwG, Beschl. v. 25.08.2008 - 2 VR 1.08, juris Rn. 6).

    Maßgeblicher Zeitpunkt dafür, ob nachträgliche Änderungen eingetreten sind oder ob sonstige Umstände ohne Verschulden nicht geltend gemacht werden konnten, ist der Zeitpunkt des jeweils letzten Beschlusses des Verwaltungsgerichts nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36; OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2020 - 2 B 216/20, juris Rn. 15; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 185).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 18 B 322/20

    Verteilungsentscheidung Vollstreckungshindernis Nachweis

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
    Die einzelfallbezogene Abwägung mit dem durch § 15a Abs. 1 AufenthG geschützten öffentlichen Interesse an einer gleichmäßigen Verteilung der durch den Aufenthalt unerlaubt eingereister Personen entstehenden finanziellen Lasten ergibt, dass aufgrund einer infolge der Verteilung drohenden Verschlechterung seiner psychischen Gesundheit den Interessen des Antragstellers an einem Verbleib in Bremen ausnahmsweise der Vorrang einzuräumen ist (vgl. zu diesem Maßstab OVG Bremen, Beschl v. 16.11.2020 - 2 B 254/20, juris Rn. 11; OVG NW, Beschl v. 10.11.2020 - 18 B 322/20 juris Rn. 9 ff).

    Ob möglicherweise dann niedrigere Maßstäbe an die Mitwirkungspflichten der Beteiligten anzulegen sind, wenn es ihnen aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls - insbesondere aufgrund der Kürze der zwischen der erstmaligen Anhörung im Verteilungsverfahren und der Veranlassung der Verteilung liegenden Zeitspanne - nicht möglich gewesen ist, rechtzeitig eine aussagekräftige ärztliche Stellungnahme einzuholen, muss nicht entschieden werden (dies ablehnend OVG NW, Beschl. v. 10.11.2020 - 18 B 322/20, juris Rn. 28 ff).

  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 254/20

    Vollstreckungshindernis bei einer schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
    Infolgedessen ist die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Zwangsmittelandrohung wiederherzustellen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.11.2020 - 2 B 254/20, Rn. 9 f. juris).

    Die einzelfallbezogene Abwägung mit dem durch § 15a Abs. 1 AufenthG geschützten öffentlichen Interesse an einer gleichmäßigen Verteilung der durch den Aufenthalt unerlaubt eingereister Personen entstehenden finanziellen Lasten ergibt, dass aufgrund einer infolge der Verteilung drohenden Verschlechterung seiner psychischen Gesundheit den Interessen des Antragstellers an einem Verbleib in Bremen ausnahmsweise der Vorrang einzuräumen ist (vgl. zu diesem Maßstab OVG Bremen, Beschl v. 16.11.2020 - 2 B 254/20, juris Rn. 11; OVG NW, Beschl v. 10.11.2020 - 18 B 322/20 juris Rn. 9 ff).

  • VGH Bayern, 29.04.2020 - 22 CS 20.616

    Veränderte Umstände im Sinn des § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
    Hat der Betroffene hiergegen Beschwerde erhoben, muss er während der Beschwerdefrist eintretende veränderte Umstände auch im Beschwerdeverfahren vorbringen; bei einem späteren Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO kann er mit diesen Umständen sonst nicht mehr gehört werden (Hoppe, in: Eyermann, VwGO , 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 134; Bay. VGH , Beschl. v. 29.04.2020 - 22 CS 20.616, juris Rn. 20).
  • OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
    Soweit die Diagnose einer PTBS darüber hinaus voraussetzt, dass der Arzt sie auf ausreichender tatsächlicher Grundlage getroffen hat und insbesondere der Nachweis eines traumatisierenden Ereignisses - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung desselben - erbracht wird (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8), sind diese Anforderungen jedenfalls seit Vorlage des ausführlichen Privatgutachtens vom 20.09.2021 erfüllt.
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Beweisantrags im

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
    Soweit die Diagnose einer PTBS darüber hinaus voraussetzt, dass der Arzt sie auf ausreichender tatsächlicher Grundlage getroffen hat und insbesondere der Nachweis eines traumatisierenden Ereignisses - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung desselben - erbracht wird (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8), sind diese Anforderungen jedenfalls seit Vorlage des ausführlichen Privatgutachtens vom 20.09.2021 erfüllt.
  • OVG Bremen, 13.06.2018 - 2 LA 50/17

    Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Glaubhaftmachung des Vorliegens

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
    Auch wenn die fachliche Qualifikation einer Psychologischen Psychotherapeutin nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Substantiierung einer PTBS nicht ausreichen soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 -264, Rn. 15 und OVG Bremen, Beschl. v. 13.06.2018 - 2 LA 50/17, Rn. 7), ist der Senat nicht gehindert, die nach Durchführung von fünf ca. zweistündigen Sitzungen über 28 Seiten ausführlich unter Angaben der angewandten wissenschaftlichen Methoden und Quellen erstellte Stellungnahme im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung zu berücksichtigen.
  • OVG Bremen, 31.07.2014 - 1 B 177/14
    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
    Aus dem Beschwerdevorbringen folgt zur Überzeugung des Senats zudem, dass der Antragsteller nicht auf die grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet bestehende Möglichkeit der Behandlung einer psychischen Erkrankung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 8 f., juris) verwiesen werden kann.
  • OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20

    Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV; Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO -

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt dafür, ob nachträgliche Änderungen eingetreten sind oder ob sonstige Umstände ohne Verschulden nicht geltend gemacht werden konnten, ist der Zeitpunkt des jeweils letzten Beschlusses des Verwaltungsgerichts nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19, juris Rn. 36; OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2020 - 2 B 216/20, juris Rn. 15; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 185).
  • BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08

    Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • VG Magdeburg, 02.12.2021 - 3 B 356/21

    Zu den Anforderungen eines Gutachtens nach § 60a Abs. 2c S. 2, 3 AufenthG

    Auch wenn die fachliche Qualifikation eines Psychologen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Substantiierung einer PTBS nicht ausreichen soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. September 2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251-264, Rn. 15 und OVG Bremen, Beschl. v. 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17, Rn. 7), ist das erkennende Gericht - wie auch die Ausländerbehörde - nicht gehindert, das ausführliche und den Kriterien des § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG entsprechende Gutachten zu berücksichtigen (so auch: OVG Bremen, Besch. v. 27. Oktober 2021, 2 B 322/21; juris).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht nur für den Regelfall vom Erfordernis einer (fach-)ärztlichen Stellungnahme aus und § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG verpflichtet die Ausländerbehörden dazu, anderweitige tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde, zu berücksichtigen (OVG Bremen, Beschl. v. 27. Oktober 2021, 2 B 322/21; juris).

    Jedenfalls in einem Fall wie dem Vorliegenden, in dem die Stellungnahme des Psychologen - ergänzend - zu bereits bestehenden ärztlichen Stellungnahmen heranzuziehen ist, steht ihrer Berücksichtigung nichts im Wege (OVG Bremen, Beschl. v. 27.Oktober 2021, 2 B 322/21; juris).

  • OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22

    Zuständige Behörde für eine länderübergreifende Weiter- oder Rückverteilung nach

    Auf die Beschwerde des Antragstellers stellte der erkennende Senat im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO durch Beschluss vom 27.10.2021 ( 2 B 322/21) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Androhung unmittelbaren Zwangs wieder her und wies die Beschwerde im Übrigen - bezogen auf den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Verteilungsentscheidung - zurück.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 27.10.2021 - 2 B 322/21 - im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ausführlich begründet, dass ein Wegzug aus Bremen des schwerwiegend an einer PTBS erkrankten Antragstellers mit ganz erheblichen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit verbunden wäre, weil nach fachärztlicher Einschätzung und Bewertung ein Verbleib in den vor Ort entstandenen Bezügen bis auf weiteres dringend angezeigt ist, um einer weiteren Dekompensation entgegenzuwirken und die Bedrohung eines Transfers nach Oerbke zu einer Zunahme der begleitenden depressiven Symptomatik führen werde, die mit großer Wahrscheinlichkeit in eine schwere Episode mit psychotischen Symptomen bis hin zu suizidalen Handlungen übergehen könne.

  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23

    Ausweisung; Ermittlungsverfahren; ernstliche Zweifel; Generalprävention;

    Das setzt ein substantiiertes Vorbringen hinsichtlich eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16, juris; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22

    Ärztliches Attest; Arzt-Patienten-Beziehung; fachärztliches Attest; Psychische

    Das setzt den Nachweis - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung - eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21

    Entgegenstehen einer psychischen Erkrankung des ausländers der Vollstreckung

    Das setzt den Nachweis - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung - eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16, juris; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8).
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