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   OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20   

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https://dejure.org/2021,11274
OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20 (https://dejure.org/2021,11274)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.04.2021 - 1 LA 138/20 (https://dejure.org/2021,11274)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. April 2021 - 1 LA 138/20 (https://dejure.org/2021,11274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien der Dauerhaftigkeit und Freiwilligkeit für die Annahme eines "Wohnens" (hier: Zulässigkeit einer Wohngruppe für Kinder und Jugendliche im reinen Wohngebiet); Erteilung eines Bauvorbescheids über die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Nutzungsänderung

  • rechtsportal.de

    Kriterien der Dauerhaftigkeit und Freiwilligkeit für die Annahme eines "Wohnens" (hier: Zulässigkeit einer Wohngruppe für Kinder und Jugendliche im reinen Wohngebiet); Erteilung eines Bauvorbescheids über die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Nutzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen

    Auszug aus OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021- 1 LA 336/20, juris Rn. 2 m.w.N.).

    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1989 - 4 B 163.89, juris Rn. 8; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1989 - 4 B 163.89, juris Rn. 8; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 28.11.2012 - 2 Bs 210/12

    Zulässigkeit einer Jugendhilfeeinrichtung im planungsrechtlichen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20
    Das Verwaltungsgericht hat dargelegt, warum sich auch aus dem Beschluss des OVG Hamburg vom 28.11.2012 ( 2 Bs 210/12, juris) nichts anderes ergibt.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20
    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Erteilung des Bauvorbescheids (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.04.1998 - 4 B 40/98, juris Rn. 3 m.w.N.) galt die BauNVO 2013, deren § 3 Abs. 4 dem § 3 Abs. 4 BauNVO 1990 entspricht.
  • BVerwG, 20.12.2016 - 4 B 49.16

    Begriff des Wohnens; Betreuung; Minderjährige; Unterbringung; Wohngebäude;

    Auszug aus OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20
    Die Kläger verkennen, dass das Kriterium der Dauerhaftigkeit durchaus flexibel zu handhaben und nicht anhand im Vorfeld bestimmbarer fester Zeiträume zu bestimmen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2016 - 4 B 49.16, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 25.03.1996 - 4 B 302/95, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1995 - 11 A 850/92

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Schwer

    Auszug aus OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20
    Es verlangt dagegen nicht, dass der Lebensmittelpunkt auf unabsehbare Zeit an dem betreffenden Ort begründet wird, lässt es also vielmehr durchaus zu, wenn der Haushalt dort von vornherein erkennbar nur begrenzte Zeit geführt wird (vgl. OVG NRW, Urt. v. 15.08.1995 - 11 A 850/92, juris Rn. 32).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021- 1 LA 336/20, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021- 1 LA 336/20, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20
    Die Kläger verkennen, dass das Kriterium der Dauerhaftigkeit durchaus flexibel zu handhaben und nicht anhand im Vorfeld bestimmbarer fester Zeiträume zu bestimmen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2016 - 4 B 49.16, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 25.03.1996 - 4 B 302/95, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Bremen, 28.04.2021 - 1 LA 138/20
    Für die Frage, welche Nutzungen in einem reinen Wohngebiet zulässig sind, kann auch auf § 3 Abs. 4 BauNVO 1990 zurückgegriffen werden, da in § 34 Abs. 2 BauGB dynamisch auf die jeweils aktuelle Fassung verwiesen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.09.1999 - 4 C 6.98, juris Rn. 17 m.w.N.; Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB , Stand: 140. EL Oktober 2020, § 34 Rn. 78; Spannowski, in BeckOK BauGB , Stand: 01.08.2020, § 34 Rn. 49).
  • OVG Bremen, 26.01.2021 - 1 LA 21/20
  • VGH Bayern, 17.01.2022 - 9 ZB 20.18

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Die bloße Behauptung, die Bewohner einer Einrichtung könnten zu einem bestimmten Fehlverhalten neigen, genügt regelmäßig nicht für die Annahme der bodenrechtlichen Relevanz (vgl. auch BVerwG, U.v. 6.12.2011 - 4 BN 20.11 - BauR 2012, 621 = juris Rn. 5; OVG Bremen, B.v. 28.4.2021 - 1 LA 138/20 - juris Rn. 24 f.).
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