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   OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05   

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OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05 (https://dejure.org/2008,10709)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.10.2008 - 2 A 38/05 (https://dejure.org/2008,10709)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 2 A 38/05 (https://dejure.org/2008,10709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 % als wesentliche Beschränkung der Erwerbsfähigkeit i.S.d. § 35 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); Beurteilungszeitpunkt für die Voraussetzungen des Vorliegens der Gewährung eines Unfallausgleichs; Umfang der ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 35; ; GKG i.d.F. v. 15.12.1975 (BGBl. I S. 3047)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallausgleich; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage; wesentliche Minderung der Erwerbsfähigkeit; Beweislast; Kausalität; Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit; Streitwert; Werterhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05
    Bei ihnen handelt es sich um antizipierte Sachverständigengutachten, deren Beachtlichkeit im konkreten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sich zum einen daraus ergibt, dass eine dem allgemeinen Gleichheitssatz entsprechende Rechtsanwendung nur dann gewährleistet ist, wenn die verschiedenen Behinderungen nach gleichen Maßstäben beurteilt werden; zum anderen stellen die AHP ein geeignetes, auf Erfahrungswerten der Versorgungsverwaltung und Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft beruhendes Beurteilungsgefüge zur Einschätzung der GdB/MdE dar (im Anschluss an: BSG, Urt. v. 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R - BSGE 91, 205-211 m. w. N.).

    Bei ihnen handelt es sich um antizipierte Sachverständigengutachten, deren Beachtlichkeit im konkreten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sich zum einen daraus ergibt, dass eine dem allgemeinen Gleichheitssatz entsprechende Rechtsanwendung nur dann gewährleistet ist, wenn die verschiedenen Behinderungen nach gleichen Maßstäben beurteilt werden; zum anderen stellen die AHP ein geeignetes, auf Erfahrungswerten der Versorgungsverwaltung und Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft beruhendes Beurteilungsgefüge zur Einschätzung der GdB/MdE dar (BSG, Urt. v. 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R - BSGE 91, 205-211 m. w. N.).

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04

    Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein

    Auszug aus OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05
    Als Ursachen im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung sind nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 01.03.2007 - 2 A 9/04 - m. w. N.).

    Keine die Anerkennung als Dienstunfall rechtfertigenden Ursachen sind sog. Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkung bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zu demselben Erfolg geführt hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.03.2007 - 2 A 9/04 - juris).

  • BVerwG, 30.06.1965 - VI C 38.63
    Auszug aus OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05
    Dies folgt aus der Verweisung in § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG auf § 31 Abs. 1 und 2 BVG in der beim Erlass des Widerspruchsbescheids am 13.06.2002 geltenden Fassung (vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 30.06.1965 - VI C 38.63 - BVerwGE 21, 282-286).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung konkreter

    Auszug aus OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, den für die Gewährung von Unfallausgleich maßgeblichen, verschiedenen Veränderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens rechtlich "unter Kontrolle zu halten" (Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 und Beschl. v. 06.02.2008 - 5 LA 21/07; OVG Münster, Beschl. v. 23.03.1998 - 6 A 54/96 - sämtlich juris).
  • BVerwG, 07.02.1989 - 2 B 179.88

    Pflicht zur Einholung einer weiteren gutachtlichen Stellungnahme - Erkrankung an

    Auszug aus OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05
    Wenn sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nicht klären lassen, trägt der Beamte die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981 - 2 C 17/81 - NJW 1982, 1893-1894 sowie Beschl. v. 07.02.1989 - 2 B 179/88 - juris).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05
    Wenn sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nicht klären lassen, trägt der Beamte die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981 - 2 C 17/81 - NJW 1982, 1893-1894 sowie Beschl. v. 07.02.1989 - 2 B 179/88 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1998 - 6 A 54/96

    Unfallausgleich; Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, den für die Gewährung von Unfallausgleich maßgeblichen, verschiedenen Veränderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens rechtlich "unter Kontrolle zu halten" (Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 und Beschl. v. 06.02.2008 - 5 LA 21/07; OVG Münster, Beschl. v. 23.03.1998 - 6 A 54/96 - sämtlich juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Sachaufklärungspflicht; Unfallausgleich;

    Auszug aus OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, den für die Gewährung von Unfallausgleich maßgeblichen, verschiedenen Veränderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens rechtlich "unter Kontrolle zu halten" (Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 und Beschl. v. 06.02.2008 - 5 LA 21/07; OVG Münster, Beschl. v. 23.03.1998 - 6 A 54/96 - sämtlich juris).
  • OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16

    Anerkennung eines polizeilichen Sondereinsatzgeschehens als Dienstunfall;

    Keine die Anerkennung als Dienstunfall rechtfertigenden Ursachen sind sog. Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkung bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zu demselben Erfolg geführt hätte (OVG Bremen, Urteil vom 29.10.2008 - 2 A 38/05 -, Rn. 58, [...]; BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 - 2 C 81/08 -, Rn. 10, [...], m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.02.2013 - 3 ZB 11.1166

    Antizipierte Sachverständigengutachten (Anlage zu § 2 VersMedV) nur eine mögliche

    Die vom Kläger zitierte Auffassung des OVG Bremen im Urteil vom 29. Oktober 2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 66) führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Es ist auch im Hinblick auf die Entscheidung des OVG Bremen vom 29. Oktober 2008 - 2 A 38/05 - juris weder der Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung noch der Zulassungsgrund der Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) erfüllt.

    Eine Abweichung von der Entscheidung des OVG Bremen vom 29. Oktober 2008 - 2 A 38/05 - juris, auf der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruht, ist folglich nicht gegeben.

  • VGH Bayern, 29.07.2010 - 3 B 09.659

    Unfallausgleich

    Über den Verweis auf § 31 Abs. 1 BVG, der aufgrund von § 30 Abs. 1 Satz 2 BVG auch einen Grad der Schädigungsfolgen von 25 v. H. umfasst, behält diese Regelung zugleich auch ihre Bedeutung für den Begriff der wesentlichen Minderung der Erwerbsfähigkeit i.S.d. § 35 BeamtVG (so auch OVG Bremen vom 29.10.2008 Az. 2 A 38/05 ; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, BeamtVG RdNr. 6 zu § 35).

    Für eine Anwendung hat sich das OVG Bremen, bezogen auf die Rechtslage vor dem 21. Dezember 2007, ausgesprochen (Urteil vom 29.10.2008 Az. 2 A 38/05 ), wonach bei der Feststellung der nach dem Beamtenversorgungsrecht maßgebenden MdE die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz zu berücksichtigen seien.

  • VG Karlsruhe, 28.01.2015 - 4 K 1358/12

    Ausgleich nach Dienstunfall - Begriff: Grad der Schädigungsfolge

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, den für die Gewährung von Unfallausgleich maßgeblichen, verschiedenen Veränderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens rechtlich "unter Kontrolle zu halten" (st. Rspr. vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.01.2011 - 4 B 32.10 - juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 27.02.2007 - 5 LA 58/07 - juris; OVG Münster, Beschl. v. 23.03.1998 - 6 A 54/96 -, OVG Bremen, Urt. v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 02.10.2013 - 5 K 3322/11 - juris).

    Bei der Feststellung der nach dem Beamtenversorgungsrecht maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit fanden in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Teil die vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (AHP) Berücksichtigung (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris; VG Berlin, Urt. v. 17.09.2012 - 5 K 25.09 - juris; s. auch Nr. 35.0.1 BeamtVG VwV; a. A. Bayer. VGH, Urt. v. 29.07.2010 - 3 B 09.659 - juris).

  • VG Hamburg, 12.07.2023 - 21 K 1275/20

    Überwiegend erfolglose Klage eines Beamten auf Gewährung von Unfallfürsorge nach

    Im Rahmen einer Klage auf Gewährung von Unfallausgleich nach § 39 HmbBeamtVG (juris: BeamtVG HA) bleiben gesundheitliche Änderungen nach dem Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung außer Betracht (Anschluss an VGH Mannheim, Urt. v. 3.3.2021, 4 S 2438/20, juris Rn. 26; OVG Münster, Urt. v. 23.11.2015, 1 A 857/12, juris Rn. 76 ff.; OVG Berlin, Urt. v. 19.1.2011, OVG 4 B 32.10, juris Rn. 22; OVG Bremen, Urt. v. 29.10.2008, 2 A 38/05, juris Rn. 55; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.2.2008, 5 LA 21/07, juris Rn. 5).(Rn.65).

    Gesundheitliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt sind in einem Verfahren, in dem über die Gewährung von Unfallausgleich gestritten wird, unerheblich, da es nicht Aufgabe des Gerichts ist, den für die Gewährung von Unfallausgleich maßgeblichen, verschiedenen Änderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens "rechtlich unter Kontrolle zu halten" (zum Ganzen: VGH Mannheim, Urt. v. 3.3.2021, 4 S 2438/20, juris Rn. 26; OVG Münster, Urt. v. 23.11.2015, 1 A 857/12, juris Rn. 77 f.; OVG Berlin, Urt. v. 19.1.2011, OVG 4 B 32.10, juris Rn. 22; OVG Bremen, Urt. v. 29.10.2008, 2 A 38/05, juris Rn. 55; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.2.2008, 5 LA 21/07, juris Rn. 5; VG Hamburg, Urt. v. 26.10.2022, 8 K 4993/15, n.v.; VG Hamburg, Urt. v. 7.9.2016, 21 K 5164/13, n.v., m.w.N.).

  • VGH Hessen, 19.12.2017 - 1 E 1341/17

    Streitwert bei Unfallausgleich auf der Grundlage eines Grades der

    Die dem entgegenstehende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, die den Streitwert für Unfallausgleich bzw. Unfallruhegehalt nach dem sog. Teilstatus in Höhe des zweifachen Jahresbetrags ansetzt (so: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 2 B 53/99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106, NVwZ-RR 2000, 188f.; BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 2 C 48.07 -, OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 1999 - 5 O 3335/99 - und vom 23. August 2010 - 5 OA 167/10 -, Hamburgisches OVG, Beschluss vom 6. September 2002 - 1 So 109/02 -, OVG Bremen, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 2 A 38/05 -, Sächs. OVG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 A 170/09 -, BayVGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 14 C 13.1209 -, alle zit. nach juris), gibt keine Veranlassung zu einer anderen Beurteilung.
  • VGH Bayern, 14.12.2015 - 3 B 13.920

    Unfallausgleich infolge eines Dienstunfalls

    Für die Verpflichtungsklage auf einen Unfallausgleich ist der maßgebliche Beurteilungszeitraum für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BayVGH, U. v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 23; OVG Bremen, U. v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55; OVG Lüneburg, B. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148

    Justizwachtmeister (BesGr. A5); Minderung der Erwerbsfähigkeit; Unfallausgleich;

    Für die Verpflichtungsklage auf einen Unfallausgleich ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG Bremen, U.v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55; OVG Lüneburg, B.v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Hauptband I, Stand: Okt. 2015, § 35 BeamtVG Rn. 107; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, 2. Band, Stand: Feb. 2015, § 35 BeamtVG Rn. 87).
  • VG Augsburg, 06.07.2017 - Au 2 K 15.1698

    Bestimmung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Gewährung von Unfallausgleich

    Für die Verpflichtungsklage auf einen Unfallausgleich ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - etwa des Widerspruchsbescheids (vgl. BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 23 unter Bezugnahme auf OVG Bremen, U.v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55; NdsOVG, B.v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9).
  • VG Bayreuth, 18.01.2022 - B 5 K 20.694

    Unfallausgleich, Festsetzung der dienstunfallbedingten Gesamt-MdE, Kausalität

    Für die hier vorliegende, letztlich auf einen Unfallausgleich i.S.v. § 35 BeamtVG zielende Verpflichtungsklage ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 23; OVG Bremen, U.v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55; NdsOVG, B.v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 B 08.2648

    Fortbestehen von Unfallfolgen; Unfallausgleich

  • VG Bremen, 12.07.2022 - 7 K 401/20

    Unfallausgleich: Feststellung eines Grades der Schädigungsfolge von 25 vom

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