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   OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20   

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OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20 (https://dejure.org/2020,29978)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20 (https://dejure.org/2020,29978)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30. September 2020 - 2 LC 166/20 (https://dejure.org/2020,29978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AsylG § 13; AsylG § ... 24 Abs 2; AsylG § 4; AufenthG § 60; AufenthG § 71 Abs 1; AufenthG § 84; BremAGVwGO Art 8; BremAufenthZVO § 3; BremPolG § 68; BremPolG § 69; BremPolG § 79 Abs 3; EMRK Art 3; FreizügG/EU § 4a Abs 1 S 1; FreizügG/EU § 6; GG Art 103 Abs 3
    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung; Asylgesuch; Aufenthaltsgestattung; Ausländerbehörde; Ausweisung; Bestimmtheitsgebot; Doppelbestrafung; Doppelzuständigkeit; Folgeantrag; Freizügigkeitsrecht; Kompetenz-Kann; ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (41)

  • OVG Bremen, 05.07.2019 - 2 B 98/18

    Ausweisung, Abschiebungsandrohung - Abschiebungsandrohung; Ankunftsnachweis;

    Auszug aus OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
    Dies wäre allein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem Asylverfahren zu prüfen (vgl. OVG Bremen, Beschl. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 12).

    Ein Wahlrecht zwischen einer Prüfung seines Vorbringens durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt hat er nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.02.2019 - 1 C 30.17, juris Rn. 22 f.; BVerwG, Urt. v. 09.06.2009 - 1 C 11/08 -, NVwZ 2009, 1432 [1436 Rn. 34]; BVerwG, Beschl. v. 03.03.2006 - 1 B 126/05 - NVwZ 2006, 830 [831 Rn. 3 und 7]; OVG Bremen, Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 12).

    Schwierigkeiten, auf die der Ausländer im Heimatland treffen würde, sind daher zu seinen Gunsten in die ausweisungsrechtliche Abwägung einzustellen, wenn sie unterhalb der Schwelle eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 60 AufenthG liegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 14; VG Oldenburg, Urt. v. 14.11.2012 - 11 A 3061/12, juris Rn. 27).

    Zwar dürfte es sich insoweit um ein Asylgesuch im Sinne des § 13 Abs. 1 letzte Alt., Abs. 2 Satz 2 AsylG handeln (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2019 - 13 ME 331/19, juris Rn. 11 f.).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag;

    Auszug aus OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
    Zwar dürfte es sich insoweit um ein Asylgesuch im Sinne des § 13 Abs. 1 letzte Alt., Abs. 2 Satz 2 AsylG handeln (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2019 - 13 ME 331/19, juris Rn. 11 f.).

    Da frühere Asylanträge des Klägers jedoch bereits unanfechtbar abgelehnt wurden, würde eine Aufenthaltsgestattung erst entstehen, wenn das Bundesamt auf einen nach § 71 Abs. 2 AsylG gestellten Folgeantrag gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG entscheiden würde, dass ein neues Asylverfahren durchgeführt wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2019 - 13 ME 331/19, juris Rn. 14; Hailbronner, AuslR, § 71 AsylG Rn. 17).

    Es kann dahinstehen, ob abweichend vom Wortlaut des § 71 Abs. 1 AsylG kein Folge-, sondern ein Erstantrag vorliegt, der eine Aufenthaltsgestattung auslöst, wenn der Ausländer subsidiären Schutz begehrt und sich das vorangegangene Asylverfahren noch nicht auf diesen Schutzstatus bezogen hatte (so Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2019 - 13 ME 331/19, juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1995 - 13 A 3687/94

    Zuständigkeitsregelungen; Herstellungserlaubnis; Herstellungsverbot;

    Auszug aus OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
    Das Rechtsstaatprinzip gebietet es, Doppelzuständigkeiten zu vermeiden (vgl. Ronellenfitsch, in: Bader/ Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG § 3 Rn. 2; OVG NW, Urt. v. 13.09.1995 - 13 A 3687/94, juris Rn. 15; s. auch § 13 Abs. 3 LOG M-V), denn mit ihnen können unerwünschte praktische Folgen einhergehen.

    Zum anderen kann es sowohl zu widerstreitenden als auch zu parallelen Entscheidungen kommen, wenn beide Behörden ihre Zuständigkeit wahrnehmen (OVG NW, Urt. v. 13.09.1995 - 13 A 3687/94 , juris Rn. 17).

    Allerdings kennt dieser Grundsatz Ausnahmen; strikt verboten sind Doppelzuständigkeiten nicht (vgl. auch OVG NW, Urt. v. 13.09.1995 - 13 A 3687/94, juris Rn. 19 ff.).

  • BVerwG, 28.06.2011 - 1 C 18.10

    Allgemeines Aufenthaltsrecht; Öffnungsklausel; Ausländerbehörde; Zuständigkeit;

    Auszug aus OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
    § 71 Abs. 1 AufenthG regelt nicht, welche Behörden "Ausländerbehörden" sind, sondern belässt es insoweit bei der Zuständigkeit der Länder (vgl. Kluth, in: Kluth/ Heusch, BeckOK AuslR, § 71 AufenthG Rn. 4; Hofmann, in: ders., AuslR, 2. Aufl. 2016, § 71 AufenthG Rn. 9; s.a. BVerwG, Urt. v. 28.06.2011 - 1 C 18/10, juris Rn. 8).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist § 71 Abs. 1 AufenthG auch auf die Zuständigkeit für Maßnahmen und Entscheidungen nach dem FreizügG/EU anwendbar (BVerwG, Urt. v. 28.06.2011 - 1 C 18/10, juris Rn. 9).

    (4) Unabhängig von der Frage, ob § 79 Abs. 3 BremPolG eine gültige und ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellt, weist der Senat darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits § 71 Abs. 1 AufenthG , der im Einleitungssatz zur BremAufenthZVO ebenfalls zitiert wird, für sich genommen als Ermächtigungsgrundlage für eine landesrechtliche Rechtsverordnung über die Zuständigkeit der Ausländerbehörden - auch nach dem FreizügG/EU - ausreichen ließ (BVerwG, Urt. v. 28.06.2011 - 1 C 18/10, juris Rn. 8), obwohl zuzugeben ist, dass die Norm ihrem Wortlaut nach keine Verordnungsermächtigung enthält.

  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
    Dem Kindeswohl kommt weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor entgegenstehenden öffentlichen Sicherheitsinteressen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26/15, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 22).

    Es handelt sich um eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr (vgl. EGMR , Urt. v. 28.10.2006 - 46410/99, Üner ./. Niederlande, juris Rn. 56; BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26.15, juris Rn. 7).

  • EuGH, 16.01.2014 - C-378/12

    Zeiträume der Strafhaft können weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels

    Auszug aus OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
    Gefordert ist hierfür ein Zeitraum von fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen gemeinsamen Aufenthalts des Angehörigen mit dem Unionsbürger (EuGH, Urt. v. 16.01.2014 - C-378/12, juris Rn. 29).

    Zeiträume der Verbüßung einer Freiheitsstrafe dürfen nicht für die Zwecke des Erwerbs des Daueraufenthaltsrechts berücksichtigt werden; sie unterbrechen zudem die Kontinuität des Aufenthalts im Sinne des § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU (vgl. EuGH, Urt. v. 16.01.2014 - C-378/12, juris Rn. 22 ff., 32).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
    Sofern - wie hier - der Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 EUGrCh betroffen ist, sind ferner zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR [GK], Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 , Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 25).

    Es handelt sich um eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr (vgl. EGMR , Urt. v. 28.10.2006 - 46410/99, Üner ./. Niederlande, juris Rn. 56; BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26.15, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
    Aber auch wenn letzteres nicht der Fall wäre und es sich daher materiell "nur" um Gründe für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK oder § 60 Abs. 7 AufenthG handeln sollte (vgl. zur Abgrenzung BVerwG, Urt. v. 26.02.2019 - 1 C 30.17, juris Rn. 24; auch BVerwG, Urt. v. 20.05.2020 - 1 C 11.19, juris Rn. 12 f.), wäre für dessen Feststellung im Fall des Klägers das Bundesamt zuständig, denn der Kläger hat bereits in der Vergangenheit Asylanträge gestellt (§ 24 Abs. 2 AsylG ).

    Ein Wahlrecht zwischen einer Prüfung seines Vorbringens durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt hat er nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.02.2019 - 1 C 30.17, juris Rn. 22 f.; BVerwG, Urt. v. 09.06.2009 - 1 C 11/08 -, NVwZ 2009, 1432 [1436 Rn. 34]; BVerwG, Beschl. v. 03.03.2006 - 1 B 126/05 - NVwZ 2006, 830 [831 Rn. 3 und 7]; OVG Bremen, Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
    (3) Die Feststellung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 AufenthG durch das Bundesamt hätte im Übrigen lediglich zur Folge, dass der tatsächliche Aufenthalt des Klägers in Deutschland nicht zwangsweise beendet werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16, juris Rn. 48).

    Die Verlustfeststellung würde in einem solchen Fall nur noch das - legitime - Ziel verfolgen, den Aufenthaltsstatus des Klägers zu verschlechtern und insbesondere den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16, juris Rn. 48 aE; Urt. v. 25.07.2017 - 1 C 12.16, jurs Rn. 23).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
    (2) Die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge die dem Ausländer in seinem Heimatstaat drohenden Nachteile insbesondere für Freiheit, Leib und Leben, namentlich die Gefahr einer erneuten Bestrafung bis hin zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe, in den Abwägungsvorgang bei der Ausweisung einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.05.1990 - 1 B 84/90, juris Rn. 8; Urt. v. 01.12.1987 - 1 C 29/85, juris Rn. 19), stammt aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des AsylVfG vom 26.06.1992.

    bb) Allerdings ist in die Interessenabwägung bei einer Ausweisung bzw. Freizügigkeitsverlustfeststellung die drohende Beeinträchtigung von Belangen des Ausländers im Herkunftsstaat einzustellen, die keinen strikten verfassungs- oder völkerrechtlichen Schutz in dem Sinne genießen, dass die deutschen Behörden unter allen Umständen verpflichtet sind, den Ausländer durch Absehen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vor ihrem Eintritt zu bewahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1987 - 1 C 29/85, juris Rn. 19).

  • OVG Bremen, 22.11.2018 - 1 B 232/18

    Aufenthalt/Ausweisung - Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 18 B 816/16

    Verlustfeststellung; zwingende Gründe

  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 11.182

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 6

  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

  • OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausweisung;

  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

  • BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19

    Fehlende gewichtende Gesamtbewertung der Lebensumstände einer "faktischen

  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195

    Verlust des Freizügigkeitsrechts

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung -

  • BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90

    Keine Divergenz bei Abweichen von einer Entscheidung des BVerfG - Ausübung des

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 11 S 990/19

    Ausweisung eines straffälligen Drittstaatsangehörigen

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 38/06

    Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem; Deutschland - Schweiz; fahrlässige

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16

    Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK

  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11

    Doppelbestrafungsverbot (europäisches, transnationales); gesetzlicher Richter;

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

  • VG Oldenburg, 14.11.2012 - 11 A 3061/12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Gründe; faktischer Inländer; Integration;

  • OVG Bremen, 05.07.2011 - 1 A 184/10

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland aufgewachsene

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

  • OVG Saarland, 10.02.1989 - 2 R 193/86
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 24.08.1995 - 11 L 1047/95

    Niedersachsen; Ausländerbehörde; Zuständigkeit; Ausweisung eines inhaftierten

  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893

    Unionsrechtlicher Aufenthaltsanspruch eines drittstaatsangehörigen Ehegatten

  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden

  • OLG Hamm, 07.03.1978 - 2 Ss OWi 356/78
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Die obergerichtliche Rechtsprechung, nach der Nachteile und Gefahren, die dem Ausländer im Herkunftsstaat drohen, im Rahmen der Ausweisung nur unter der Prämisse berücksichtigt werden, dass sie nicht die Schwelle zu einem vom Bundesamt zu prüfenden zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernis überschreiten, und Situationen im Heimatstaat, die ihrer Art nach objektiv geeignet sein mögen, internationalen Schutz oder ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG zu begründen, mit Blick auf die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesamts nicht Gegenstand der Abwägung nach §§ 53 Abs. 1, Abs. 2 AufenthG sein können (OVG Bremen, Urteil vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 79 ff. - zu § 53 Abs. 1 und 3 AufenthG; ähnlich auch OVG Bremen, Urteil vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20 -, juris Rn. 59 ff. - zu § 6 FreizügG/EU; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2003 - 13 S 1113/02 -, juris Rn. 23 - zu § 48 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990), spielt im vorliegenden Fall daher keine Rolle.
  • OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20

    Ausweisung eines faktischen Inländers; Rechtsschutz gegen die Dauer des Einreise-

    Diese Vorschriften sind mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8; Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 22 ff.).

    Einer Darlegung der Erwägungen, aus denen der Senator für Inneres im vorliegenden Fall seine Zuständigkeit wahrgenommen hat, anstatt die Entscheidung der parallel zuständigen kommunalen Ausländerbehörde zu überlassen, bedurfte es nicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 9; Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 72 ff.).

  • OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20

    Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen

    Für die in § 3 Abs, 4 BremAufenthZVO benannten ausländerrechtlichen Maßnahmen oder Entscheidungen besteht damit eine Mehrfachzuständigkeit im Sinne einer "Sowohl-als-auch-Zuständigkeit" der kommunalen Ausländerbehörden einerseits sowie des Senators für Inneres andererseits (OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 35; OVG Bremen, Beschl. vom 22.11.2018 - 1 B 232/18, juris Rn. 21).

    Diese Doppelzuständigkeit ist mit höherrangigem Recht vereinbar (dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 36-38).

    Der vorliegende Fall widerlegt auch nicht die Annahme des Senats im Urteil vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 38, wonach u.a. durch die Stellung des Senators für Inneres als Fachaufsicht der kommunalen Ausländerbehörden gewährleistet ist, dass die Doppelzuständigkeit in der Praxis weder zu widerstreitenden noch zu parallelen Maßnahmen oder Entscheidungen führt.

    Unabhängig von den Zuständigkeitsverteilungen im Außenverhältnis (s. dazu oben a) und b)) führt der Senator für Inneres eine auf die Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung bezogene Fachaufsicht über die kommunalen Ausländerbehörden (§ 130 Abs. 1 Satz 1 und 2 BremPolG) und besitzt ihnen gegenüber im Innenverhältnis ein Weisungsrecht (§ 131 Abs. 1 BremPolG) (vgl. zu den entsprechenden Normen des BremPolG a.F. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 38).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 11 S 955/19

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wegen Straftaten

    Ein Grundinteresse der Gesellschaft kann insbesondere bei einer mit den in Art. 2 und 3 EUV genannten Grundwerten wie der Menschenwürde und den Menschenrechten unvereinbaren Haltung des Betroffenen, unter den in Art. 12 Abs. 2 RL 2011/95/EU genannten Umständen sowie in den in Art. 83 Abs. 1 UA 2 AEUV genannten Kriminalitätsbereichen berührt sein, aber auch in anderen Fällen erheblichen strafrechtlichen Fehlverhaltens (vgl. EuGH, Urteil vom 02.05.2018 - C-331/16 und C-355/16 -, Rn. 41 ff., vom 04.10.2007 - C-349/06 -, Rn. 35; OVG Bremen, Urteil vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20 -, juris Rn. 51; Bay. VGH, Beschlüsse vom 12.11.2019 - 10 ZB 18.2467 -, juris Rn. 7, vom 15.10.2019 - 19 ZB 19.914 -, juris Rn. 9 f., und vom 10.07.2017 - 19 ZB 15.1916 -, juris Rn. 15; Thür.

    c) Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Verlustfeststellung erfüllt, hat die Ausländerbehörde gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU ("kann") eine Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.08.2004 - 1 C 30.02 -, Rn. 19, 27; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.11.2018 - 11 S 2019/18 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Urteil vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20 -, juris Rn. 53).

  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach bestandkräftiger Ausweisung -

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers sind die Vorschriften über die Zuständigkeit des Senators für Inneres als Ausländerbehörde des Landes Bremen (§ 1 Nr. 1, § 3 Abs. 4 der Verordnung des Senats der Freien Hansestadt Bremen über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem Aufenthaltsgesetz - BremAufenthZVO) mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 22 - 42).

    Der Senator für Inneres musste auch kein Ermessen im Hinblick darauf ausüben, dass er seine Zuständigkeit wahrnimmt, anstatt die Angelegenheit der parallel ebenfalls zuständigen kommunalen Ausländerbehörde zu überlassen (vgl. dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 72 - 74).

    Über die Vereinbarkeit der Zuständigkeit des Senators für Inneres als Landesausländerbehörde mit höherrangigem Recht und über die Anforderungen an eine Ausübung dieser Zuständigkeit war zu diesem Zeitpunkt vom Senat noch nicht abschließend entschieden worden; es war damals eine wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragen zugelassene Berufung (OVG Bremen - 2 LC 166/20) anhängig.

  • OVG Bremen, 04.01.2022 - 2 LB 383/21

    Abschiebungsandrohung; keine Erledigung durch Vollzug der Abschiebung; Absehen

    a) Die Vereinbarkeit der Zuständigkeit des Senators für Inneres u.a. für den Erlass von Abschiebungsandrohungen (§ 1 Nr. 1, § 3 Abs. 4 der Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem Aufenthaltsgesetz vom 28.11.2017, BremGBl. S. 581) mit höherrangigem Recht ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 23 ff.; Beschl. v. 07.10.2020 - 2 B 51/20 n.v.; Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8 f.; Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 34).

    Soweit der Kläger darauf hinweist, dass die vorgenannten Urteile noch nicht rechtskräftig seien, ist festzustellen, dass der Senat die Grundsatzrevision gegen die Urteile nicht wegen der Frage der Zuständigkeit des Senators für Inneres, sondern aus völlig anderen Gründen zugelassen hat (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 78; Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 88).

    Das Urteil vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20 - wurde vom Bundesverwaltungsgericht inzwischen aufgehoben.

  • OVG Bremen, 09.12.2020 - 2 B 240/20

    Ausweisung eines früheren Kämpfers des Islamischen Staates (IS) - Aufschiebende

    Insofern ist er auf das Asylverfahren zu verweisen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 60).

    Die Gefahr einer Doppelbestrafung, die insoweit, als sie nicht die Schwelle des Art. 3 EMRK erreicht, im Ausweisungsverfahren grundsätzlich zu berücksichtigen ist (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 64 ff.), wird von der Beschwerde nicht konkret-einzelfallbezogen dargelegt.

  • OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    Es ist dann allerdings auch bei ihrer Gewichtung zu unterstellen, dass sie diese Schwelle nicht überschreiten (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20 , juris Rn. 81; ebenso für die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20 , juris Rn. 65).

    a) Es spricht einiges dafür, dass eine (nachträgliche) Divergenz zwischen dem angefochtenen Urteil und den Urteilen des Senats vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20 -, juris sowie vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris vorliegt.

    Dabei ist allerdings - um die Abgrenzung zur Zuständigkeit des Bundesamtes zu wahren - zu unterstellen, dass diese Nachteile ihrer Art und Schwere nach nicht die Schwelle zu einem vom Bundesamt festzustellenden zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot überschreiten würden ( OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20 , juris Rn. 81; ebenso für die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20 , juris Rn. 65).

  • OVG Bremen, 26.11.2020 - 2 B 216/20

    Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV; Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO -

    Der Senat hat diese Rechtsfrage jedoch inzwischen in einem anderen Verfahren, in dem die Berufung vom Verwaltungsgericht aus demselben Grund zugelassen worden war, dahingehend entschieden, dass die in § 1 Nr. 1, § 3 Abs. 4 der Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem Aufenthaltsgesetz vom 28.11.2017 (BremGBl. 2017, 581) (BremAufenthZVO) normierten Zuständigkeiten des Senators für Inneres als Landesausländerbehörde mit höherrangigem Recht vereinbar sind und dass der Senator für Inneres auch nicht begründen muss, wieso er einen Fall an sich zieht anstatt ihn der parallel zuständigen kommunalen Ausländerbehörde zu überlassen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 22 - 42, 72 - 74).

    Dies geschah aber nicht wegen der Frage der Zuständigkeit des Senators für Inneres, sondern wegen einer anderen grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage, die sich im vorliegenden Fall nicht stellt (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 78).

  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21

    Ablehnung des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund Erledigung der

    Die Vereinbarkeit der ausländerrechtlichen Zuständigkeiten des Senators für Inneres nach § 1 Nr. 1, § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO mit höherrangigem Recht wurde vom erkennenden Senat bereits mehrfach geprüft und bestätigt (vgl. Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 23 ff.; Beschl. v. 07.10.2020 - 2 B 51/20 n.v.; Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8 f.; Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 34).

    Soweit der Kläger zutreffend darauf hinweist, dass die vorgenannten Urteile noch nicht rechtskräftig sind, ist festzustellen, dass der Senat die Grundsatzrevision nicht wegen der vorliegend aufgeworfenen Frage, sondern aus völlig anderen Gründen zugelassen hat (vgl. Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 78; Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 88).

  • VG Bremen, 16.12.2022 - 2 K 198/20

    Ausweisung, Urteil vom 16.12.2022 - Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19

    Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt;

  • OVG Bremen, 27.10.2020 - 2 B 105/20
  • BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21

    Unzulässigkeit der Revision zur Klärung des Begriffs der Ausländerbehörde

  • OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen wegen

  • OVG Bremen, 19.08.2022 - 2 LA 394/21

    Abschiebungsandrohung; Ausweisung; Berufungszulassung; besonders schwer wiegendes

  • OVG Bremen, 16.05.2022 - 2 LA 114/21

    Abhängigkeitsverhältnis; Ausweisung; Bewährung; Familiäre Lebensgemeinschaft;

  • VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 912/19

    Ausländerrecht Ausweisung, Urteil vom 22.03.2021 - 50 Jahre; Abhängigkeit;

  • OVG Bremen, 27.10.2022 - 1 LA 205/21

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Rücknahme; Antrag auf Zulassung der

  • VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Freiheitsstrafe, Einreise, Bescheid,

  • VG Ansbach, 20.06.2022 - AN 11 K 20.01086

    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts: Wiederholungsgefahr für Straftaten

  • VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19

    Ausländerrecht Aufenthalt Ausweisung, Urteil vom 22.03.2021 - Abstinenz; Alkohol;

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