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   OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20   

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OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20 (https://dejure.org/2022,1969)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31.01.2022 - 1 LA 263/20 (https://dejure.org/2022,1969)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 1 LA 263/20 (https://dejure.org/2022,1969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 12 Abs 1 S 1; VwGO § 124 Abs 1 Nr 1; VwGO § 124 Abs 1 Nr 2; VwGO § 124 Abs 1 Nr 3; VwGO § 124 Abs 1 Nr 4;
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Durchführungsvertrag - Durchführungspflicht; Durchführungsvertrag; Vorhabenbezogener Bebauungsplan

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 12 Abs. 1 S. 1
    Zwischenfristen in bauordnungsrechtlichen Durchführungsverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 12 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 1 -4
    Verpflichtungen aus einem Durchführungsvertrag für ein Wohnbauvorhaben i.R.e. vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 1 LA 285/20

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle mit neun

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils sind zu bejahen, wenn mit dem Zulassungsantrag ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16; st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 10 LA 250/20, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen nachvollziehbar darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16

    Baugenehmigung; Beginn der Ausführung eines Bauvorhabens; Durchführungsfrist;

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20
    Insbesondere setzt sich das Verwaltungsgericht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.02.2017 ( 4 C 4.16).

    Die Berufung ist schließlich nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, weil das angefochtene Urteil, wie bereits dargelegt, nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.02.2017 ( 4 C 4.16) abweicht.

    Zudem könnte die Klägerin, wenn sie vorträgt, das Verwaltungsgericht habe (zwar) zu Recht den Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Februar 2017, Az.: 4 C 4/16, BVerwGE 157, 315 - 325, Rn. 23) in sein Urteil aufgenommen, um ihn dann jedoch (rechtlich nicht nachvollziehbar) in genau entgegengesetzter Richtung anzuwenden, allenfalls eine fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall begründen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 10.07

    Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wegen nicht fristgerechter

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20
    Das Verwaltungsgericht stellt zutreffend darauf ab, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan ein Instrument zur zügigen Realisierung des Vorhabens ist, für das Baurechte geschaffen wurden (vgl. OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 10.12.2008 - 2 A 10.07, juris Rn. 49 m.w.N.).

    Bei der Ausgestaltung der vertraglichen Durchführungsfristen zur Realisierung des Vorhabens können Abschnitte und Zwischenfristen vereinbart werden, wobei sichergestellt sein muss, dass die Durchführung des Gesamtvorhabens innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen ist (OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 10.12.2008 - 2 A 10.07, juris Rn. 49; Busse, in: BeckOK BauGB , 53. Ed. 01.08.2021, § 12 Rn. 41).

    Durchführungsfristen im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB können z.B. die Frist zur Einreichung eines genehmigungsfähigen Bauantrags (vgl. OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 10.12.2008 - 2 A 10.07, juris Rn. 50; Nds. OVG, Beschl. v. 12.10.2016 - 1 MN 73/16, juris Rn. 67) oder die Frist zum Baubeginn (OVG Saarland, Urt. v. 11.09.2008 - 2 C 186/08, juris Rn. 35 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 12.10.2016 - 1 MN 73/16, juris Rn. 67) sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19

    Erstattung von Verdienstausfall infolge einer Heilbehandlung für einen

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20
    Der Zulassungsgrund besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt eine solche qualifizierte Schwierigkeit der Rechtssache mit Auswirkung auf die Einschätzung der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung voraus, dass sie sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht signifikant von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle unterscheidet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.12.2020 - OVG 2 N 65.17, juris Rn. 29 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.05.2020 - 4 S 3240/19, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils sind zu bejahen, wenn mit dem Zulassungsantrag ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16; st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils sind zu bejahen, wenn mit dem Zulassungsantrag ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16; st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2021 - 10 LA 250/20

    Jägerprüfung, deutsche; Prüfungsprotokoll

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20
    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.06.2021 - 1 LA 285/20, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 10 LA 250/20, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.09.2016 - 4 ZB 16.1083

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Zusammenhang mit den Kosten eines

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20
    Eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt insoweit nur in Betracht, wenn das Gericht von objektiv unzutreffenden tatsächlichen Annahmen ausgegangen ist oder wenn die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was z.B. bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (BayVGH, Beschl. v. 02.09.2016 - 4 ZB 16.1083, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1989 - 4 B 163.89, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschl. v. 02.09.2021 - 1 LA 222/21, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 02.09.2021 - 1 LA 222/21

    Darlegungserfordernis; Namensänderung; seelische Belastung; Namensrecht;

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2022 - 1 LA 263/20
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1989 - 4 B 163.89, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschl. v. 02.09.2021 - 1 LA 222/21, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2021 - 1 B 18.21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung eines innerhalb einer mehrfach

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2020 - 2 N 65.17

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; nachträgliche

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2016 - 1 MN 73/16

    Durchführungsvertrag; Integrationsgebot; Schriftform; Urkundeneinheit; Vorhaben-

  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 2 C 186/08

    Zulassung einer Kinderkrippe im reinen Wohngebiet in Merzig

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