Rechtsprechung
OVG Hamburg, 01.04.2015 - 2 So 120/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 2 Abs 2 Anl 1 RVG, Ziff 3104 RVG-VV, Teil 3 Vorbem 3 Abs 3 RVG-VV
Zu den Voraussetzungen für das Entstehen einer Terminsgebühr - hier: Telefongespräch zwischen Prozessbevollmächtigten über Vergleichsmöglichkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehen einer Terminsgebühr eines Prozessbevollmächtigten durch ein Vergleichsangebot i.R.e. Telefongesprächs; Weiterleitung des Angebots zur Prüfung an den Mandanten i.R.e. Baunachbarstreits
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstehen einer Terminsgebühr eines Prozessbevollmächtigten durch ein Vergleichsangebot i.R.e. Telefongesprächs; Weiterleitung des Angebots zur Prüfung an den Mandanten i.R.e. Baunachbarstreits
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Terminsgebühr - aufgedrängtes Vergleichsgespräch - Beweislast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Terminsgebühr - aufgedrängtes Vergleichsgespräch - Beweislast (IBR 2015, 1086)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 27.11.2014 - 11 KO 3587/14
- OVG Hamburg, 01.04.2015 - 2 So 120/14
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 03.05.2016 - 8 W 396/14
Rechtsanwaltskosten: Dieselbe Angelegenheit bei Vertretung des Klägers und …
Allgemeiner formuliert, liegt nur eine einzige Angelegenheit vor, wenn der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber im selben Gerichtsverfahren vertritt (OLG Köln AGS 2015, 284; vgl. Norbert Schneider, AGS 2016, 62: "Ein gerichtliches Verfahren ist auch immer eine Angelegenheit"). - OVG Niedersachsen, 12.01.2016 - 2 OA 275/15
Zum Streitwert bei Nichtbestehen einer Prüfungsleistung wegen unzureichender …
Ob die Voraussetzungen für den Ansatz aller dieser Gebühren im vorliegenden Einzelfall gegeben sind (vgl. z.B. die instruktiven Ausführungen in den Beschlüssen des VGH München vom 2.9.2015 - 10 C 13.2563 -, juris, des OVG Hamburg v. 1.4.2015 - 2 So 120/14 -, juris, und des OVG Münster vom 17.7.2014 - 8 E 376/14 -, NJW 2014, 3323), hat gegebenenfalls das Verwaltungsgericht in darauf gerichteten weiteren Verfahren aufzuklären.