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   OVG Hamburg, 02.03.2007 - 1 Bs 340/06   

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https://dejure.org/2007,10143
OVG Hamburg, 02.03.2007 - 1 Bs 340/06 (https://dejure.org/2007,10143)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2007 - 1 Bs 340/06 (https://dejure.org/2007,10143)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2007 - 1 Bs 340/06 (https://dejure.org/2007,10143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung eines Antrags auf Erneuerung einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit einer Taxe aufgrund der Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmens; Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmens aufgrund des Vorliegens einer schweren strafrechtlichen Verurteilung

  • Judicialis

    PBZugV § 1 Abs. 2; ; PBefG § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; Richtlinie 96/26EG Art. 3 Abs. 2 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VG Hamburg, 28.05.2015 - 5 K 859/15

    Widerruf einer Taxengenehmigung; Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmers wegen

    Im Übrigen habe das OVG Hamburg in seinem Beschluss vom 02.03.2007 (1 Bs 340/06, VRS Bd. 112, 384) - zu Recht - entschieden, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines schweren Verstoßes gegen strafrechtliche Vorschriften zwingend zur Annahme der personenbeförderungsrechtlichen Unzuverlässigkeit führe, solange sie nach Maßgabe des BZRG in ein Führungszeugnis aufzunehmen sei.

    Dort hat das OVG Hamburg festgehalten, dass eine Straftat dem Unternehmer entgegengehalten werden kann, solange sie gemäß §§ 32, 34 Abs. 1 Nr. 2 BZRG in ein Führungszeugnis gemäß §§ 30, 31 BZRG aufzunehmen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 02.03.2007, 1 Bs 340/06, juris, Rn. 3).

    Bei einer "schweren Verurteilung wegen einer Straftat" fehle es an der persönlichen Zuverlässigkeit, die Voraussetzung für den Zugang zu dem Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und dessen Ausübung sei (OVG Hamburg, Beschl. v. 02.03.2007, 1 Bs 340/06, juris, Rn. 3).

    Das OVG Hamburg hat sich hierzu in seinem Beschluss vom 02.03.2007 nicht geäußert, sondern lediglich festgestellt, dass die dort streitgegenständliche Verurteilung (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung) sowohl eine Verurteilung wegen eines schweren Verstoßes gegen strafrechtliche Vorschriften als auch eine schwere strafrechtliche Verurteilung darstelle (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 02.03.2007, 1 Bs 340/06, juris, Rn. 4).

  • VG Hamburg, 08.02.2011 - 15 E 3269/10

    Rücknahme einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit einer Taxe

    Aufgrund europarechtlicher Überlagerung des deutschen Personenbeförderungsrechts (hier durch die Richtlinie 96/26/EG) könnte in Bezug auf eine solche Verurteilung zudem die Besonderheit gelten, dass sie nicht lediglich einen bloßen Anhaltspunkt für die Unzuverlässigkeit darstellt, sondern bereits das Fehlen der erforderlichen Zuverlässigkeit fingiert, ohne dass es einer Abwägung mit anderen Umständen bedarf (so OVG Hamburg, Beschluss vom 2.3.2007, 1 Bs 340/06, GewArch 2007, 253, Juris Rn. 3; a.A. VG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2009, 5 E 2309/09).

    Ohne Bedeutung ist ferner, dass die Straftat keinen unmittelbaren Bezug zu der in Rede stehenden unternehmerischen Tätigkeit des Antragstellers aufweist (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2.3.2007, 1 Bs 340/06, GewArch 2007, 253, Juris Rn. 3).

    Ob andere Umstände trotz der Verurteilung wegen einer schweren Straftat gleichwohl für eine Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen könnten, kann hier offen bleiben (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 2.3.2007, 1 Bs 340/06, GewArch 2007, 253, Juris Rn. 3; a.A. VG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2009, 5 E 2309/09).

  • VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 711/23

    Unzuverlässigkeit; Geschäftsführer; liche Verurteilung; Steuerhinterziehung;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2019 - 13 A 28/18 -, juris Rz. 24 f., OVG Hamburg, Beschlüsse vom 15. September 2008 - 3 Bs 26/08 - juris Rz. 4, und vom 2. März 2007 - 1 Bs 340/06 -, juris Rz. 3; VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2015 - 6 K 1610/15 -, juris Rz. 50.
  • OVG Hamburg, 03.11.2011 - 3 Bs 182/11

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der

    aa) Die vorsätzliche Körperverletzung durch eine kräftige Ohrfeige, die der Verurteilung des Antragstellers vom 9. März 2009 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zugrunde liegt, stellt unabhängig davon, dass der Umstand einer Beziehungstat auf deren Gewicht kaum Einfluss nehmen wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.3.2007, 1 Bs 340/06), von ihrer Bedeutung her für die Beurteilung der (gewerberechtlichen) Zuverlässigkeit keine schwerwiegende Straftat dar.
  • VG Mainz, 05.01.2016 - 3 L 1528/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Hierzu gehören auch die Eintragungen im Bundeszentralregister, die - solange sie noch nicht tilgungsreif sind - wie auch in anderen Fällen herangezogen werden dürfen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. März 2007 - 1 Bs 340/06 -, GewArch 2007, 253 = juris Rn. 3 [zur Unzuverlässigkeit im Sinne des Personenbeförderungsrechts]; VG Mainz, Urteil vom 3. Juni 2009 - 3 K 1046/08.MZ -, VVR 2009, 316 = juris Rn. 20 [zu Eintragungen im Verkehrszentralregister]).
  • VG München, 13.12.2013 - M 23 S 13.5118

    Widerruf von personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen; Unzuverlässigkeit des

    So habe das Hamburgische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass eine schwere strafrechtliche Verurteilung immer zur Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers führe, solange sie gemäß §§ 32, 34 Abs. 1 Nr. 2 BZRG in ein Führungszeugnis nach den §§ 30, 31 BZRG aufzunehmen sei (OVG Hamburg, B.v. 2.3.2007 - 1 Bs 340/06).

    Darauf, ob andere Umstände für eine Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen würden, komme es nicht an (vgl. OVG Hamburg, B.v. 2.3.2007 - 1 Bs 340/06 - juris).

  • VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555

    Widerruf von Taxi- und Mietwagengenehmigungen

    Dabei können Taten und Verurteilungen verwertet werden, solange sie nach §§ 30 ff. des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind (OVG Hamburg, B.v. 2.3.2007 - 1 Bs 340/06 - VRS 112, 384).
  • OVG Hamburg, 01.07.2014 - 4 Bs 120/14

    Verlängerung der Gemeinschaftslizenz zur Teilnahme am grenzüberschreitenden

    Indizien dafür, dass es sich bei dem Verstoß nicht um einen schweren Verstoß im Sinne des § 2 Abs. 3 GBZugV handelt, sind schließlich der Strafrahmen des § 316 StGB sowie die konkret erfolgte Strafzumessung (zu diesem Maßstab im Personenbeförderungsrecht vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.3.2007, 1 Bs 340/06, GewArch 2007, 253, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - 13 A 28/18

    Widerruf der Erteilung einer Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs

    vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 15. September 2008 - 3 Bs 26/08 -, juris, Rn. 4, und vom 2. März 2007 - 1 Bs 340/06 -, GewArch 2007, 253 = juris, Rn. 3.
  • VG Augsburg, 30.11.2017 - Au 3 S 17.1561

    Personenbeförderungsrechtliche Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher

    Dies hat zur Folge, dass die Verurteilung jedenfalls so lange bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Antragstellers zu berücksichtigen ist, solange die nach § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GewO und § 4 Abs. 1 BZRG erfolgten Eintragungen der Verurteilung in das Gewerbezentralregister und das Bundeszentralregister noch nicht gemäß § 153 Abs. 2 GewO getilgt sind bzw. nicht mehr gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 BZRG in ein Führungszeugnis aufgenommen werden (vgl. OVG Hamburg, B.v. 2.3.2007 - 1 Bs 340/06 - juris).
  • VG Düsseldorf, 06.11.2015 - 6 K 1610/15

    Wiedererteilung der Genehmigung zur Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs mit

  • VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 3 K 17.137

    Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit drei Taxen

  • VG Hamburg, 09.11.2011 - 5 K 775/11

    Taxi; Unternehmer; Zuverlässigkeit; schwerer Verstoß

  • VG Frankfurt/Main, 30.05.2007 - 12 E 3074/06

    Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; Widerruf

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