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   OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08   

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OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08 (https://dejure.org/2012,5788)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2012 - 1 Bf 209/08 (https://dejure.org/2012,5788)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2012 - 1 Bf 209/08 (https://dejure.org/2012,5788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen; Widerspruchsverfahren

  • Justiz Hamburg

    § 68 Abs 1 VwGO, § 40 Abs 2 BBesG, § 40 Abs 3 BBesG
    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen; Widerspruchsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Gesetzgebers zur Zahlung von kinderbezogenen Versorgungszuschlägen an einen Ruhestandsbeamten im außereuropäischen Ausland ohne Pflege der familiären Gemeinschaft mit den Kindern; Vorliegen des Beweises des ersten Anscheins für eine Bekanntgabe bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Gesetzgebers zur Zahlung von kinderbezogenen Versorgungszuschlägen an einen Ruhestandsbeamten im außereuropäischen Ausland ohne Pflege der familiären Gemeinschaft mit den Kindern; Vorliegen des Beweises des ersten Anscheins für eine Bekanntgabe bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 607
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (61)

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
    Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs bestehen zwei selbstständige Versorgungs- bzw. Versicherungsverhältnisse mit der Folge, dass die versorgungsmäßigen Schicksale der geschiedenen Personen unabhängig voneinander zu sehen sind und der Verlauf der Versorgung der ausgleichspflichtigen Person nicht von dem der ausgleichsberechtigten Person beeinflusst werden kann (BVerfG, Urt. v. 5.7.1989, BVerfGE 80, 297, juris-Rn.57).

    Deshalb ist es zumutbar, wenn die Kürzung nur unter den in den Vorschriften genannten zeitlichen Voraussetzungen entfällt (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.7.1989, BVerfGE 80, 297, juris-Rn. 57).

    Der Grenzbetrag von zwei bzw. drei Jahren bezogener Vollrente in § 4 Abs. 2 VAHRG, § 37 Abs. 2 VersAusglG für den Fall des Vorversterbens des ausgleichsberechtigten Ehegatten ist nicht unverhältnismäßig und daher verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.7.1989, BVerfGE 80, 297 ff.).

    Die abstrakte, auf die Zeitdauer des Bezugs einer Vollrente abstellende generelle Regelung in § 4 Abs. 2 VAHRG ist ausreichend, auch wenn dies - wie z. B. in vergleichbarer Weise Stichtagsregelungen für das Inkrafttreten von Gesetzesänderungen - unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.7.1989, a.a.O., juris-Rn. 52 ff.).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
    Der Kläger hat geltend gemacht, die Entscheidung der Beklagten, seine Kinder bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge nicht zu berücksichtigen, verstoße gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91).

    Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein Minimum an Lebenskomfort ermöglicht (vgl. BVerfGE 107, 218, 237; 99, 300, 315; 44, 249, 265 f.).

    Der Alimentationsgrundsatz verpflichtet den Dienstherrn, die dem Beamten für sich und seine Familie entstehenden Unterhaltspflichten realitätsgerecht zu bewerten (BVerfGE 99, 300).

    Aus diesem Grund kann auch offen bleiben, ob bereits deshalb der Alimentationsanspruch des Klägers nicht verletzt ist, weil es dem Gesetzgeber freisteht, steuerrechtlich die durch den Kindesunterhalt geminderte Leistungsfähigkeit auszugleichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.11.1998, BVerfGE 99, 300).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
    Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.2.2012, 1 BvL 4/10, juris; BVerfGE 107, 218, stRspr).

    Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein Minimum an Lebenskomfort ermöglicht (vgl. BVerfGE 107, 218, 237; 99, 300, 315; 44, 249, 265 f.).

    Innerhalb dieses Gestaltungsspielraums darf er das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen (BVerfGE 107, 218, 244).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
    Zwar hat der Beamte Anspruch darauf, auch Krankheit, Pflegebedürftigkeit und andere besondere Situationen finanziell bewältigen zu können, ohne dass sein amtsangemessener Lebensunterhalt beeinträchtigt wird (BVerwG, Urt. v. 3.7.2003, BVerwGE 118, 277 m.w.N.).

    Verfassungsrechtlich ist die Grenze der dem Beamten zumutbaren Eigenfürsorge erst überschritten, wenn der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet ist (BVerwG, Urt. v. 3.7.2003, BVerwGE 118, 277).

    Dies sind im Monat für den Kläger durchschnittlich höchstens 26,- Euro und damit höchstens 1, 28% der Bruttojahresbezüge (-ohne Sonderzuwendung - vgl. BVerwG, Urt. v. 3.7.2003, BVerwG 118, 277 zur Kostendämpfungspauschale in Höhe von ca. 1% der Jahresbezüge).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 9.10

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel; Übergangszeitraum

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
    Dahinstehen kann, ob es, wie dies § 6a Satz 1 HmbBeihVO verlangt, eines ausdrücklichen Antrags des Beihilfeberechtigten bedarf, damit die Beklagten einen Abzug nach Erreichen der Belastungsgrenze nicht mehr vornimmt (so wohl aber BVerwG, Urt. v. 24.2.2011, 2 C 9/10, juris).

    Hierzu bedarf es abstrakt-genereller Härtefallregelungen (vgl. zu § 12 Abs. 2 BhV (Praxisgebühr): BVerwG, Urt. v. 24.2.2011, 2 C 9.10, juris, Rn. 19).

    Dies gilt nicht nur für Vorschriften über die pauschale Selbstbeteiligung an Krankheitskosten, sondern auch für Regelungen über Leistungsbeschränkungen und Leistungsausschlüsse (BVerwG, Urt. v. 24.2.2011, 2 C 9.10 m.w.N., juris).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
    Da das Einkommensteuerrecht durch das Territorialitätsprinzip (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG) geprägt ist, ist die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises auch danach, wo die Kinder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht sachwidrig (BFH, Urt. v. 7.4.2011, III R 77/09, FamRZ 2011, 1295; Urt. v. 23.11.2000, BFHE 193, 558, juris).

    Auch die Differenzierung in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG danach, ob das Kind im Haushalt des Berechtigten im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG lebt, ist nach Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsgemäß (BFH, Urt. v. 7.4.2011, FamRZ 2011, 1295).

    Diese Differenzierung unterscheidet in verfassungsrechtlich vertretbarer Weise danach, ob ein Kind, das weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem EU-/EWR-(Vertrags-)Staat hat, zum Haushalt eines erweitert unbeschränkt Steuerpflichtigen gehört (BFH, Urt. v. 7.4.2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
    Es besteht aber keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle oder vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen im Sinne der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (BVerfG, Beschl. v. 2.10.2007, NVwZ 2008, 66, juris-Rn. 23, Beschl. v. 7.11.2002, BVerfGE 106, 225, 232).

    Stellen Absenkungen des Beihilfestandards im Zusammenwirken mit anderen Besoldungseinschnitten die Amtsangemessenheit der Alimentation in Frage, so ist verfassungsrechtlich nicht die Anpassung der Beihilfen, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze geboten, die das Alimentationsprinzip konkretisieren (BVerfG, Beschl. v. 2.10.2007 DVBl. 2007, 1493; Beschl. v. 7.11.2002, BVerfGE 106, 225).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
    Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein Minimum an Lebenskomfort ermöglicht (vgl. BVerfGE 107, 218, 237; 99, 300, 315; 44, 249, 265 f.).

    Beim Erlass besoldungsrechtlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum politischen Ermessens (vgl. BVerfGE 13, 356, 366 f.; 26, 141, 158), sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der angemessenen Besoldung (vgl. BVerfGE 44, 249, 273; 81, 363, 376).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
    33 Abs. 5 GG als Prüfungsmaßstab im Hinblick auf das sog. Quasi-Splitting zur Durchführung des Versorgungsausgleichs bei aus dem öffentlichen Dienst stammenden Versorgungsansprüchen ist nicht verletzt (BVerfG, Urt. v. 28.2.1980, BVerfGE 53, 257 ff.).

    Auch in diesen Fällen durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass das während der Dauer der Ehe Erworbene grundsätzlich beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zuzurechnen ist, dass mithin bei Scheidung sowohl der Zugewinn als auch die für die Altersversorgung erbrachten Leistungen beiden Ehegatten in gleicher Weise zukommen (vgl. zu aufgrund des Versorgungsausgleichs niedrigen Rentenzahlungen, die der Aufstockung durch andere soziale Leistungen bedürfen: BVerfG, Urt. v. 28.2.1980, BVerfGE 53, 257, juris-Rn. 162).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
    Hierbei muss er seine Auswahl allerdings sachgerecht treffen (vgl. BVerfGE 75, 108; 53, 313, 329).

    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 103, 310, 318; 75, 108, 157).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • BVerwG, 16.09.1982 - 6 C 24.81

    Kindergeld - Ortszuschlag - Auslandsaufenthalt

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2000 - 4 S 2908/99

    Bemessung des Familienzuschlags

  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Familienzuschlag für Beamten in

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

  • BFH, 03.03.2006 - II B 70/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht - ordnungsgemäße Absendung von Steuerbescheiden

  • BFH, 09.12.2009 - II R 52/07

    Auslegung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beginn der

  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90

    Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand - Bindung der

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B

    Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag; Verfassungsmäßigkeit des

  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen

  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 14/66

    Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 8 LBesG 1965 Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

  • BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtgewährung des kinderbezogenen

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 375/06
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 613/06

    Keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

  • BVerwG, 11.05.1960 - V C 320.58
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 16.92

    Besoldung - Kindergeld - Ortszuschlag - Kinderbezogener Teil

  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand - Gewährung von Unterhaltsleistungen -

  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03

    Kürzung; - der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich; für - zuständiger

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

  • BVerwG, 19.06.2010 - 6 B 12.10

    Sendegenehmigung; extra radio; Auslegung des Klageantrags; Revisibilität

  • LSG Bayern, 20.04.2009 - L 14 KG 13/08

    Kindergeldrecht -Versagung von Kindergeld -Wohnsitz in Paraquay -deutscher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1994 - 22 A 1063/91

    Gelöschte Gesellschaft; Handelsregister; Liquidation; Auflösung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 1 A 458/01

    Anspruch eines verheirateten Beamten mit fünf Kindern auf Erhöhung der gewährten

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

  • OVG Hamburg, 24.09.2004 - 1 Bf 47/01

    Keine wissenschaftliche Anerkennung der traditionellen chinesischen

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

  • BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09

    Einführung der Kostendämpfungspauschale in Hamburg; Legitimation durch den

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 23.02.1994 - 1 BvR 1105/91
  • BFH, 19.01.1977 - I R 89/74

    Änderung eines Feststellungsbescheides - Einspruchsverfahren - Gegenstand des

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

  • BFH, 26.02.2002 - VIII R 85/98

    Verfassungsmäßigkeit des § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04

    Möglichkeit der Zusammenveranlagung bei unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen;

  • VG Düsseldorf, 20.09.2010 - 13 K 1225/10

    Besoldung Versorgung kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag Kindergeld

  • VGH Bayern, 12.02.1982 - 23 B 80 A.2332
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 739/11

    Anspruch eines Besoldungsempfängers und Versorgungsempfängers auf

    vgl. i. E. auch OVG Hamburg, Urteil vom 2. März 2012 - 1 Bf 209/08 -, juris, Rn. 75; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2006 - 2 A 10135/06 -, IÖD 2006, 235 = juris, Rn. 19 ff.
  • VG Hamburg, 25.03.2022 - 14 K 5737/19

    Umfang des beihilferechtlichen Eigenanteils

    Für den Fall, dass die pauschale Minderung der Beihilfe durch Eigenanteile die finanziellen Möglichkeiten des Beamten überfordert, hat die Beklagte mit Härtefallregelungen Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, dass dem Beamten nicht erhebliche Aufwendungen verbleiben, die im Hinblick auf die Höhe der Alimentation nicht mehr zumutbar sind (zu alledem OVG Hamburg, Urt. v. 2.3.2012, 1 Bf 209/08, juris Rn. 128 f. m.w.N.).
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