Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22653
OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15 (https://dejure.org/2018,22653)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.07.2018 - 3 Bf 153/15 (https://dejure.org/2018,22653)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - 3 Bf 153/15 (https://dejure.org/2018,22653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,22653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Zugänglichkeit eines im Auftrag der Behörde erstellten Gutachtens einer Rechtsanwaltskanzlei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der Mitglieder der Organe zur Wahrung der Verschwiegenheit über alle zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Angaben oder Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse als spezialgesetzliche Regelung; Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen einer ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht der Mitglieder der Organe zur Wahrung der Verschwiegenheit über alle zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Angaben oder Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse als spezialgesetzliche Regelung; Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 917
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
    Bei dem Begriffspaar "Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse" handelt es sich um eine von der Gesetzgebung in einer Vielzahl von Gesetzen verwendete (vgl. z.B.: § 17 Abs. 1 UWG, § 203 StGB, § 9 Abs. 1 KWG, § 136 TKG, § 315 UmwG) und zunächst von der Rechtsprechung definierte Begrifflichkeit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.3.2006, 1 BvR 2087/03 u.a., BVerfGE 115, 205, juris Rn. 87; BVerwG, Beschl. v. 12.10.2009, 20 F 1.09, juris Rn. 7; BGH, Urt. v. 26.2.2009, I ZR 28/06, NJW 2009, 1420, juris Rn. 13 m.w.N. zur älteren Rspr.).

    Dieser besondere Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann auf die Grundrechte zurückgeführt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.3.2006, a.a.O., Rn. 81 ff.).

    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können (vgl. umfassend BVerfG, Beschl. v. 14.3.2006, 1 BvR 2087/03, BVerfGE 115, 205, juris Rn. 87).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
    An einzelne Personen adressierte Geheimnis- und Verschwiegenheitsverpflichtungen binden auch die informationspflichtige Stelle selbst, wenn sie über die allgemeine beamtenrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung hinausgehen, indem sie nach materiellen Kriterien umschriebene Informationen einem besonderen Schutz unterstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2011, 7 C 6.10, NVwZ 2011, 1012, juris Rn. 15; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 219).

    Sie sind abzugrenzen von den Vorschriften zur Sicherung von Amtsgeheimnissen, die bestimmte Informationen ohne Rücksicht auf die materielle Schutzbedürftigkeit erfassen und daher in der Regel einen Informationsanspruch auch nicht ausschließen können (so zum IFG unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung: BVerwG, Urt. v. 24.5.2011, a.a.O, Rn. 15; zum HmbTG: Maatsch/Schnabel, HmbTG, 2015, § 9 Rn. 6).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass die nahezu wortgleichen Bestimmungen des § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG und des § 8 Abs. 1 Satz 1 WpHG (in der bis zum 2.1.2018 gültigen Fassung) als besondere Verschwiegenheitspflichten einem Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes entgegenstehen können (BVerwG, Beschl. v. 24.5.2011, 7 C 6.10, NVwZ 2011, 1012, juris Rn. 14 f.; Beschl. v. 27.11.2014, 7 C 18.12, NVwZ 2015, 823, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
    Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG, Urt. v. 22.10.2015, 7 C 15.13, NVwZ 2016, 308, juris Rn. 47; Urt. v. 6.2.1985, 8 C 15.84, BVerwGE 71, 38, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 09.02.2016 - 20 F 11.15

    Entbehrlichkeit der förmlichen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
    Abgesehen davon, dass die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen auch ohne weitere Begründung angenommen werden kann, wenn die Pflicht zur Vorlage der zurückgehaltenen Unterlagen - wie hier - bereits Streitgegenstand des Verfahrens vor dem Gericht zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten geheimhaltungsbedürftig sind (BVerwG, Beschl. v. 9.2.2016, 20 F 11.15, ZD 2016, 239, juris Rn. 10; Beschl. v. 3.3.2014, 20 F 12.13, JAmt 2014, 270, juris Rn. 6), war an der Begründung des Beweisbeschlusses vom 3. Mai 2018 festzuhalten.
  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
    Die schlüssige und plausible Darlegung eines Ausschlusstatbestandes in diesem Sinne obliegt der informationspflichtigen Stelle, die sich auf einen Ausnahmetatbestand beruft (BVerwG, Beschl. v. 23.5.2016, 7 B 47.15, juris Rn. 9; Urt. v. 17.3.2016, 7 C 2.15, BVerwGE 154, 231, juris Rn. 17; OVG Berlin, Urt. v. 27.8.2015, OVG 12 B 35.14, LKV 2015, 470, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 20 F 13.15

    Zur Abgabe der Sperrerklärung

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
    Zu den Vorgängen, die nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, gehören u.a. auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.2016, 20 F 13.15, juris Rn. 20; Beschl. v. 28.11.2013, 20 F 11.12, juris Rn. 7).
  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 177/15

    Schadenersatzbegehren wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
    Das kann etwa der Fall sein, wenn einem Unternehmen im Falle der Veröffentlichung oder Weitergabe der Informationen ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden droht (so zu dem Begriff "vertrauliche Angaben" im Zusammenhang mit den aktienrechtlichen Verschwiegenheitspflichten: BGH, Urt. v. 26.4.2016, XI ZR 177/15, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
    Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG, Urt. v. 22.10.2015, 7 C 15.13, NVwZ 2016, 308, juris Rn. 47; Urt. v. 6.2.1985, 8 C 15.84, BVerwGE 71, 38, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 23.05.2016 - 7 B 47.15

    Informationszugangsverweigerung wegen Beeinträchtigung der öffentlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
    Die schlüssige und plausible Darlegung eines Ausschlusstatbestandes in diesem Sinne obliegt der informationspflichtigen Stelle, die sich auf einen Ausnahmetatbestand beruft (BVerwG, Beschl. v. 23.5.2016, 7 B 47.15, juris Rn. 9; Urt. v. 17.3.2016, 7 C 2.15, BVerwGE 154, 231, juris Rn. 17; OVG Berlin, Urt. v. 27.8.2015, OVG 12 B 35.14, LKV 2015, 470, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 28.11.2013 - 20 F 11.12

    Einsichtsanspruch eines Wertpapierunternehmens in Unterlagen der BaFin bzgl.

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
    Zu den Vorgängen, die nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, gehören u.a. auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.2016, 20 F 13.15, juris Rn. 20; Beschl. v. 28.11.2013, 20 F 11.12, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13

    Erzwingung der Akteneinsicht zur Überprüfung der Mitwirkung im

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

  • BVerwG, 16.06.1995 - 7 B 126.95

    Restitutionsanspruch bei Überführung eines Unternehmens durch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - 12 B 35.14

    Informationszugang; Sportförderung; öffentliche Zuwendungen an Sportdachverband;

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - 12 B 33.14

    Beschränkung des Akteneinsichtsrecht gegenüber öffentlich-rechtlich organisierten

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

  • BVerwG, 12.09.2017 - 20 F 11.16
  • BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11

    Zur Bindungswirkung der Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht der

  • OVG Hamburg, 08.02.2018 - 3 Bf 107/17

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Kenntnis der den Insolvenzschuldner

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06

    Versicherungsuntervertreter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2016 - 10 A 10878/15

    Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG muss keine Auskunft geben

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 21.13

    Aufsichtsratsprotokolle der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH müssen nicht an die

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2013 - 8 A 1172/11

    Informationsanspruch gegen eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 1.09

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • VG Hamburg, 05.08.2015 - 17 K 3203/13

    Einsichtnahme in ein Gutachten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz;

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

  • OVG Hamburg, 13.09.2017 - 3 Bs 178/17

    Bekanntgabe der zu einem Rettungseinsatz gespeicherten Mobilfunknummer des

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 10 S 320/20

    Informationsrechtlicher Zugang zu einer für eine Gemeinde von einem Rechtsanwalt

    Denn der geltend gemachte Zugangsanspruch ist jedenfalls nicht auf Informationen gerichtet, die selbst der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegen oder die jedenfalls Rückschlüsse auf solchermaßen geschützte Informationen zuließen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 02.07.2018 - 3 Bf 153/15 - juris Rn. 73).

    Die Beklagte trifft hinsichtlich der den Informationszugang ausschließenden Ausnahmetatbestände, auf die sie sich beruft, die Verpflichtung, deren Voraussetzungen schlüssig und plausibel dazulegen (BVerwG, Beschluss vom 23.5.2016 - 7 B 47.15 - juris Rn. 9; Urteil vom 17.03.2016 - 7 C 2.15 - juris Rn. 17; OVG Hamburg, Urteil vom 02.07.2018 - 3 Bf 153/15 - juris Rn. 52).

  • VG Berlin, 13.08.2020 - 2 K 52.18

    Informationsbegehren über ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Dafür ist eine thematische Umschreibung von konkreten Inhalten und eine Erläuterung der sachverständigen Bewertung auf der Grundlage exklusiv erarbeiteter Kriterien erforderlich, ohne dass die dahinter stehende Methodik und darauf beruhende Prüfschemata selbst ausgebreitet werden müssen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 62 f.; vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 2. Juli 2018 - 3 Bf 153/15 - juris Rn. 52).
  • OVG Sachsen, 19.08.2019 - 4 A 205/19

    Venezuela; Lebensgrundlage; Erkenntnisquellen; Gutachten; Beweisantrag

    Der Amtsermittlungsgrundsatz wird jedoch, wie sich aus § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO ergibt, durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten in der Weise begrenzt, dass das Gericht nicht in Ermittlungen einzutreten braucht, die durch das Vorbringen der Beteiligten nicht veranlasst sind (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 16. Oktober 1984 - 9 C 558.82 -, juris Rn. 9; OVG Hamburg, Urt. v. 2. Juli 2018 - 3 Bf 153/15 -, juris Rn. 59, jeweils m. w. N.).
  • VG Schleswig, 01.08.2022 - 10 A 40/22

    Anspruch auf Herausgabe einer sogenannten Immissionsschutz-Stellungnahme nach dem

    Macht etwa eine auskunftspflichtige Stelle oder ein betroffenes Unternehmen geltend, dass die Offenlegung eines bestimmten Dokuments Rückschlüsse auf ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ermögliche, bedürfen - soweit dies unter Wahrung der behaupteten Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen möglich ist - sowohl das zu schützende Geheimnis wie auch die zu offenbarende Information einer so präzisen Umschreibung, dass der Kläger und das Gericht in die Lage versetzt werden, die Behauptungen der informationspflichtigen Stelle schlüssig nachzuvollziehen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 2. Juli 2018 - 3 Bf 153/15 - juris, Rn 51 f. m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 27.08.2018 - 29 K 11682/17

    Informationszugang Umweltinformation Betriebsgeheimnis Geschäftsgeheimnis

    vgl. dazu: OVG Hamburg, Urteil vom 2. Juli 2018 - 3 Bf 153/15 -, juris, Rz. 77 f.
  • VG Schleswig, 02.05.2022 - 10 A 8/22

    Zugang zu Unterlagen für ein Bauvorhaben

    Macht etwa eine auskunftspflichtige Stelle oder ein betroffenes Unternehmen geltend, dass die Offenlegung eines bestimmten Dokuments Rückschlüsse auf ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ermögliche, bedürfen - soweit dies unter Wahrung der behaupteten Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen möglich ist - sowohl das zu schützende Geheimnis wie auch die zu offenbarende Information einer so präzisen Umschreibung, dass der Kläger und das Gericht in die Lage versetzt werden, die Behauptungen der informationspflichtigen Stelle schlüssig nachzuvollziehen (vgl. OVG A-Stadt, Urteil vom 2. Juli 2018 - 3 Bf 153/15 - juris, Rn 51 f. m.w.N.).
  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 10 A 12/22

    Anspruch auf Herausgabe einer Immissionsprognose nach dem

    Macht etwa eine auskunftspflichtige Stelle oder ein betroffenes Unternehmen geltend, dass die Offenlegung eines bestimmten Dokuments Rückschlüsse auf ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ermögliche, bedürfen - soweit dies unter Wahrung der behaupteten Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen möglich ist - sowohl das zu schützende Geheimnis wie auch die zu offenbarende Information einer so präzisen Umschreibung, dass der Kläger und das Gericht in die Lage versetzt werden, die Behauptungen der informationspflichtigen Stelle schlüssig nachzuvollziehen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 2. Juli 2018 - 3 Bf 153/15 - juris, Rn 51 f. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht