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   OVG Hamburg, 06.09.2002 - 1 So 109/02   

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https://dejure.org/2002,10389
OVG Hamburg, 06.09.2002 - 1 So 109/02 (https://dejure.org/2002,10389)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06.09.2002 - 1 So 109/02 (https://dejure.org/2002,10389)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06. September 2002 - 1 So 109/02 (https://dejure.org/2002,10389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines so genannten Teilstatus ; Zweifacher Jahresbetrag des Teilstatus; Anwendung des § 17 Abs. 3 und 4 Gerichtskostengesetz (GKG); Streit um bezifferte Geldleistung; Anspruch auf Unfallausgleich wegen Minderung der ...

  • Judicialis

    GKG § 17 Abs. 3; ; GKG § 17 Abs. 4; ; GKG § 25 Abs. 3; ; BRAGO § 9 Abs. 2; ; BeamtVG § 35 Abs. 1; ; BeamtVG § 35 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht, Kostenrecht/Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 509
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.09.2002 - 1 So 109/02
    (wie BVerwG, Beschl. v. 13.09.1999, NVwZ-RR 2000 S. 188).

    Es hat dabei die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrundegelegt, die den Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sogenannten Teilstatus nach dem zweifachen Jahresbetrag des Teilstatus bemisst und § 17 Abs. 3 und 4 GKG nur anwendet, wenn eine bezifferte Geldleistung im Streit ist (vgl. Beschl. v. 13.9.1999, NVwZ-RR 2000 S. 188).

  • OVG Hamburg, 24.09.2001 - 1 Bf 306/01
    Auszug aus OVG Hamburg, 06.09.2002 - 1 So 109/02
    Dem schließt sich der erkennende Senat - unter Aufgabe seiner bisherigen Praxis (vgl. zuletzt Beschl. v. 24.9.2001, 1 Bf 306/01; ferner Beschl. v. 23.7.1991, OVG Bs I 39/91) - aus Gründen der Vereinheitlichung an.
  • VGH Hessen, 19.12.2017 - 1 E 1341/17

    Streitwert bei Unfallausgleich auf der Grundlage eines Grades der

    Die dem entgegenstehende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, die den Streitwert für Unfallausgleich bzw. Unfallruhegehalt nach dem sog. Teilstatus in Höhe des zweifachen Jahresbetrags ansetzt (so: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 2 B 53/99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106, NVwZ-RR 2000, 188f.; BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 2 C 48.07 -, OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 1999 - 5 O 3335/99 - und vom 23. August 2010 - 5 OA 167/10 -, Hamburgisches OVG, Beschluss vom 6. September 2002 - 1 So 109/02 -, OVG Bremen, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 2 A 38/05 -, Sächs. OVG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 A 170/09 -, BayVGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 14 C 13.1209 -, alle zit. nach juris), gibt keine Veranlassung zu einer anderen Beurteilung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 21 A 1301/07

    Rücknahme der ursprünglich rechtmäßigen Bewilligung einer Stellenzulage nach

    vgl. Nr. 10.4 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 7./8. Juli 2004 sowie Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 -, NVwZ-RR 2000, 188; OVG NRW, Beschlüsse vom 15. August 2001 - 6 A 5132/96 - und vom 29. Mai 2002 - 6 A 3180/01 - OVG Hamburg, Beschluss vom 6. September 2002 - 1 So 109/02 -, DÖV 2003, 509.
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