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OVG Hamburg, 07.11.2022 - 6 Bs 117/22 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 52 GKG 2004, § 53 Abs 2 Nr 1 GKG 2004, § 60c AufenthG 2004
Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf Erteilung einer Ausbildungsduldung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 § 53 Abs. 2 Nr. 1 ; AufenthG § 60c
In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG ist ein Streitwert in Höhe von 2.500 Euro zugrundezulegen. Unter Aufgabe der bisherigen Streitwertfestsetzungspraxis des Senats wird der Streitwert in einem Verfahren des ... - rechtsportal.de
GKG § 52 § 53 Abs. 2 Nr. 1 ; AufenthG § 60c
Festlegung des Streitwertes in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.07.2022 - 6 E 3154/22
- OVG Hamburg, 07.11.2022 - 6 Bs 117/22