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   OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 2/91 N   

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https://dejure.org/1992,6326
OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 2/91 N (https://dejure.org/1992,6326)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.1992 - Bf II 2/91 N (https://dejure.org/1992,6326)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - Bf II 2/91 N (https://dejure.org/1992,6326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO (1990 ) § 25c Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Vergnügungsstätten; Bebauungsplan; Zeitpunkt der Beschlußfassung; Überleitungsvorschrift; Baunutzungsverordnung; Ausnahmen; Nichtigkeit; Zulässigkeit

Papierfundstellen

  • ZfBR 1993, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 2/91
    Die darin enthaltenen Regelungen ermächtigen allein zur Bereitstellung eines Instrumentariums für die gemeindliche Planung, nicht jedoch zum Erlaß von Vorschriften, die unmittelbar gegenüber dem Bürger gelten und eine bereits durch Erlaß eines Bebauungsplans geschaffene Rechtslage verändern (BVerwG, Urt. v. 27.2.1992, BauR 1992 S. 472, 476).

    Eine Rechtsverordnung, die der BaugenehmigungsBehörde die Zulassung von Abweichungen von den Festsetzungen des Plans gestattet, verstößt nicht nur gegen Art. 80 Abs. 1 GG , sondern auch gegen § 30 Abs. 1 BauGB und die durch § 2 Abs. 1 BauGB geschützte Planungshoheit der Gemeinde (BVerwG, Urt. v. 27.2.1992, a.a.O.j, S. 477).

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 2/91
    Ein Nachteil liegt vor, wenn die angegriffenen Festsetzungen des Bebauungsplans den Antragsteller in seinen geschützten Interessen beeinträchtigen oder beeinträchtigen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1991, BVerwGE 88 S. 268, 270).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 2/91
    aa) Maßgeblich ist grundsätzlich die Fassung der Baunutzungsverordnung , die im Zeitpunkt der Beschlußfassung Über den Bebauungsplan gilt (BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, BVerwGE 75 S. 262, 266).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1991 - 7 A 1592/90

    BauNVO; Vorschriften für Vergnügungsstätten; Rückwirkende Anwendung; Gemeindliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 2/91
    Diese spezielle Überleitunsvorschrift ist jedoch nicht anwendbar, weil sie nichtig ist (so auch: OVG Münster, Urt. v. 23.10.1991, ZfBR 1992 S. 142; vgl. auch: Pietzcker, NVwZ 1989 S. 601, 602 f.; Gelzer/Birk, Bauplanungsrecht, 5. Aufl., Rdnrn. 632, 634; Fickert/Fieseler, BauNVO , § 25 c Rdnr. 16; Jahn, BauR 1990, S. 280, 284; Ellenrieder, DVBl . 1990 S. 463, 465 zu § 25 c Abs. 3 Satz 2).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 2/91
    Zu den geschützten Interessen gehören solche, die bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt des Bebauungsplans als private Interessen des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußten (BVerwG, Beschl. v. 9.11.1979, BVerwGE 59 S. 87, 100 ff.).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 2/91
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1977 sind Vergnügungsstätten als eine besondere Art von Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet grundsätzlich zulässig, sofern es sich nicht um solche Vergnügungsstätten handelt, die gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO 1977 typischerweise dem Kerngebiet zugewiesen sind (BVerwG, Beschl. v. 28.7.1988, NVwZ 1989 S. 50 ; Urt. v. 18.9.1990, BauR 1990 S. 582, 584); derartige kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet ausnahmslos unzulässig.
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