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   OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18   

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https://dejure.org/2021,49987
OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18 (https://dejure.org/2021,49987)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2021 - 2 Bf 448/18 (https://dejure.org/2021,49987)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2021 - 2 Bf 448/18 (https://dejure.org/2021,49987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 43 VwGO
    Baulast für Stellplätze; Nichtigkeitsfeststellungsklage; Verzichtsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 HBauO ist ein mitwirkungsbedürftiger (dinglicher) Verwaltungsakt i.S.d. § 35 Satz 1 HmbVwVfG, der mit der Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 43 VwGO angegriffen werden kann. 2. Die ...

  • rechtsportal.de

    Überprüfbarkeit der Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baulastenerklärung muss Bestimmtheitsgebot genügen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 250
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18
    "Offenkundig" oder "offensichtlich" ist die schwere Fehlerhaftigkeit nur dann, wenn sie für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.2015, 5 P 11.14, NZA-RR 2016, 166, juris Rn. 18, 23; v. 21.1.2016, 4 BN 36.15, BRS 84 Nr. 17, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18
    "Offenkundig" oder "offensichtlich" ist die schwere Fehlerhaftigkeit nur dann, wenn sie für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.2015, 5 P 11.14, NZA-RR 2016, 166, juris Rn. 18, 23; v. 21.1.2016, 4 BN 36.15, BRS 84 Nr. 17, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 26/12

    Verzicht auf eine Baulast; Herstellung von notwendigen Stellplätzen

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18
    Ein Wegfall des öffentlichen Interesses für eine Baulast zur Sicherung von notwendigen Stellplätzen auf einem anderen als dem Baugrundstück tritt ein, wenn die bauliche Nutzung des begünstigten Grundstücks einen Nachweis dieser Stellplätze nicht mehr erfordert oder die mit der Baulast gesicherten Stellplätze anderweitig hergestellt oder abgelöst worden sind (siehe OVG Magdeburg, Urt. v. 13.3.2014, 2 L 26/12, juris Rn. 28; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.11.2012, 1 A 776/11, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - 2 A 1393/16

    Löschung einer Baulast zur Beseitigung einer Eigentumsbeeinträchtigung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18
    Der Kläger macht zutreffend einen Anspruch auf Abgabe einer Verzichtserklärung durch die Beklagte und in der Folge auf Löschung der eingetragenen Baulasten geltend (vgl. OVG Münster, Urt. v. 21.11.2017, 2 A 1393/16, juris Rn. 50; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.8.2020, 2 M 57/20, NVwZ-RR 2021, 146, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 A 776/11

    Baulast, Verzicht, Stellplatz

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18
    Ein Wegfall des öffentlichen Interesses für eine Baulast zur Sicherung von notwendigen Stellplätzen auf einem anderen als dem Baugrundstück tritt ein, wenn die bauliche Nutzung des begünstigten Grundstücks einen Nachweis dieser Stellplätze nicht mehr erfordert oder die mit der Baulast gesicherten Stellplätze anderweitig hergestellt oder abgelöst worden sind (siehe OVG Magdeburg, Urt. v. 13.3.2014, 2 L 26/12, juris Rn. 28; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.11.2012, 1 A 776/11, juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18

    Nachbarklage gegen ein geplantes Fitnessstudio; inhaltliche Bestimmtheit der

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18
    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen sind, lässt sich nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt von der Eigenart des Regelungsgebietes und auch den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2019, 2 Bf 176/18.Z, NordÖR 2019, 184, juris Rn. 50 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2020 - 2 M 57/20

    Durchsetzung einer Baulast

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18
    Der Kläger macht zutreffend einen Anspruch auf Abgabe einer Verzichtserklärung durch die Beklagte und in der Folge auf Löschung der eingetragenen Baulasten geltend (vgl. OVG Münster, Urt. v. 21.11.2017, 2 A 1393/16, juris Rn. 50; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.8.2020, 2 M 57/20, NVwZ-RR 2021, 146, juris Rn. 19).
  • OVG Hamburg, 03.06.1982 - Bf II 8/81
    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18
    Das öffentliche Interesse an einer Baulast kann nicht allgemein beschrieben werden, es bestimmt sich vielmehr nach der Art der jeweiligen Baulast (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 3.6.1982, Bf II 8/81, BRS 39 Nr. 100).
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