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   OVG Hamburg, 08.12.2014 - 3 Nc 263/14   

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https://dejure.org/2014,44336
OVG Hamburg, 08.12.2014 - 3 Nc 263/14 (https://dejure.org/2014,44336)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2014 - 3 Nc 263/14 (https://dejure.org/2014,44336)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 3 Nc 263/14 (https://dejure.org/2014,44336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 65 Abs 1 VwGO
    Beteiligung der Behörde für Wissenschaft im Kapazitätsrechtsstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiladung der Behörde für Wissenschaft im Kapazitätsrechtsstreit zwischen einem erfolglosen Studienbewerber und der Hochschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiladung der Behörde für Wissenschaft im Kapazitätsrechtsstreit zwischen einem erfolglosen Studienbewerber und der Hochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2014 - 3 Nc 263/14
    In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass der Haushaltsplan nur im Organbereich von Parlament und Regierung wirkt und nicht darüber hinaus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1974, BVerfGE 38, 121, 125 ff., zur fehlenden Vorlagefähigkeit von Haushaltsgesetzen gemäß Art. 100 Abs. 1 GG).
  • OVG Bremen, 13.11.1980 - 1 B 43/80

    Beteiligungsfähigkeit i.R.d. Beschwerde nach Ablehnung eines Beiladungsantrags;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2014 - 3 Nc 263/14
    In der Rechtsprechung ist es schon seit längerer Zeit geklärt, dass das Interesse, das ein Rechtsetzungsorgan an der Anwendung der von ihm erlassenen Vorschriften haben mag, kein rechtliches Interesse im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO ist, sofern die Gültigkeit der Vorschriften lediglich eine Vorfrage der vom Gericht zu treffenden Entscheidung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1971, NJW 1972, 221, juris Rn. 47; OVG Bremen, Beschlüsse v. 13.11.1980, DÖV 1981, 641, juris: Keine Beiladung der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Wissenschaft und Kunst, zum Verfahren auf vorläufige Zulassung zum Studium an der Universität Bremen durch einstweilige Anordnung).
  • VG Berlin, 10.08.2016 - 34 K 132.16

    Beiladung Dritter im Prozesskostenhilfeverfahren

    Über den Antrag war gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter und nicht durch die Kammer zu entscheiden (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 3 Nc 263/14 -, juris).
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