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   OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20   

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OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20 (https://dejure.org/2021,8035)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09.02.2021 - 2 Bs 231/20 (https://dejure.org/2021,8035)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 2 Bs 231/20 (https://dejure.org/2021,8035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 31 Abs 1 BauGB, § 33 Abs 1 Nr 2 BauGB, § 7 Abs 2 Nr 7 BauNVO 1977, § 7 Abs 3 Nr 2 BauNVO 1977, § 31 Abs 2 BauGB
    Materielle Planreife; Kerngebiet; zulässige Wohnnutzung; Gebietserhaltungsanspruch; Ermessen; Erteilung einer Ausnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhaftem Bebauungsplan fehlt die Planreife!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Planreife bei mutmaßlich rechtswidrigem Planentwurf! (IBR 2021, 1029)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 15.09.2020 - 4 B 46.19

    Nachbarschutz gegen ein Feuerwehrgerätehaus

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
    Bislang ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Gebietserhaltungsanspruch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB umfasst (dazu BVerwG, Beschl. v. 15.9.2020, 4 B 46.19 (4 C 6.20), juris Rn. 3).

    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (st. Rspr., siehe nur BVerwG, Beschl. v. 15.9.2020, 4 B 46.19, 4 B 46.19 (4 C 6.20), juris Rn. 5 m.w.N.).

    Bislang ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Gebietserhaltungsanspruch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB umfasst (dies verneinend OVG Münster, Urt. v. 23.9.2019, 10 A 1114/17, juris Rn. 43 f.; Beschl. v. 1.12.2004, 7 B 2327/04, ÖffBauR 2005, 59, juris Rn. 15); zu dieser Frage ist ein Revisionsverfahren bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig (BVerwG, Beschl. v. 15.9.2020, 4 B 46.19 (4 C 6.20), juris Rn. 3).

  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 6.20

    Gebietsverträglichkeit eines Feuerwehrgerätehauses; Anlagen für Verwaltungen

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
    Bislang ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Gebietserhaltungsanspruch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB umfasst (dazu BVerwG, Beschl. v. 15.9.2020, 4 B 46.19 (4 C 6.20), juris Rn. 3).

    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (st. Rspr., siehe nur BVerwG, Beschl. v. 15.9.2020, 4 B 46.19, 4 B 46.19 (4 C 6.20), juris Rn. 5 m.w.N.).

    Bislang ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Gebietserhaltungsanspruch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB umfasst (dies verneinend OVG Münster, Urt. v. 23.9.2019, 10 A 1114/17, juris Rn. 43 f.; Beschl. v. 1.12.2004, 7 B 2327/04, ÖffBauR 2005, 59, juris Rn. 15); zu dieser Frage ist ein Revisionsverfahren bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig (BVerwG, Beschl. v. 15.9.2020, 4 B 46.19 (4 C 6.20), juris Rn. 3).

  • BVerwG, 25.11.1991 - 4 B 212.91

    Aufhebung einer Baugenehmigung für ein im zweiten Weltkrieg teilweise zerstörtes

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
    Insoweit wird dem betroffenen Nachbarn durch die vorgezogene Kontrolle des Planentwurfs voller, d.h. effektiver Rechtsschutz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährt (BVerwG, Beschl. v. 25.11.1991, 4 B 212.91, Buchholz 406.11 § 33 BBauG/BauGB Nr. 7, juris Rn. 9).

    Diese in § 33 Abs. 1 BauGB nicht ausdrücklich genannte inhaltliche Vorprüfung ist angemessen, weil "anzunehmen" ist, dass rechtswidrige Bebauungspläne nicht genehmigt werden (BVerwG, Beschl. v. 25.11.1991, a.a.O., juris Rn. 8 f.).

    Im Zeitpunkt der bevorstehenden Entscheidung über den Widerspruch der Antragstellerin vom 3. Juni 2020 (zum maßgeblichen Zeitpunkt: BVerwG, Beschl. v. 25.11.1991, a.a.O., juris Rn. 10) dürfte nicht anzunehmen sein, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Winterhude 70 in Kraft treten wird, weil er rechtswidrig sein dürfte.

  • OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16

    Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg darf vorerst weiter gebaut und betrieben

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
    Ihre im Verhältnis zu der Größe des Kerngebiets geringe Zahl (je Geschoss acht Wohnungen) dürfte weder das zu wahrende Regel-Ausnahme-Verhältnis stören (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2016, DVBl. 2016, 858, juris Rn. 28; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Nov. 2015, § 31 Rn. 25) noch eine abstrakte (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, 4 C 10.09, BVerwGE 138, 166, Rn. 19; Urt. v. 21.3.2002, 4 C 1.02, BVerwGE 116, 155, juris Rn. 13) oder konkrete Gebietsunverträglichkeit des Vorhabens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002, 4 B 86.01, ZfBR 2002, 11, juris Rn. 7 und 10) begründen.

    Diese Eigenart ergibt sich aus der allgemeinen Zweckbestimmung des Baugebiets, den sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans und dem Planungswillen, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausdruck gekommen ist, sowie der örtlichen Situation, in die ein Gebiet "hineingeplant" worden ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2015, 2 Bs 141/15, NordÖR 2015, 542, juris Rn. 11; Beschl. v. 14.4.2016, 2 Bs 29/16, ZfBR 2016, 479, juris Rn. 45).

  • BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17

    Anerkenntnis; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Bekanntmachung Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
    Die materielle Planreife eines fehlerhaften Plans ist zu verneinen, weil mit dessen Inkrafttreten endgültig nicht mehr zu rechnen ist (BVerwG, Urt. v. 12.12.2018, 4 C 6.17, BVerwGE 164, 40, Rn. 33).

    Dies gilt auch für Fehler, die in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden könnten, weil zu mindestens der zu fordernde enge zeitliche Zusammenhang zwischen einer Genehmigung nach § 33 BauGB und dem rechtswirksamen Inkrafttreten des zu ersetzenden Bebauungsplans nicht mehr besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.2018, a.a.O., Rn. 35).

  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
    Für die Bestimmung des Gebietscharakters eines Baugebiets dürfte allein auf den räumlichen Bereich des festgesetzten Baugebiets abzustellen sein (so OVG Hamburg, Urt. v. 15.10.2020, 2 E 7/18.N, juris Rn. 33 unter Hinweis auf: BVerwG, Urt. v. 23.4.2009, 4 CN 5.07, BVerwGE 133, 377, Rn. 26).

    Hierfür spricht das Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit, wonach der räumliche Umgriff zur Bestimmung des Gebietscharakters eines Baugebiets nicht vage bleiben darf (BVerwG, Urt. v. 23.4.2009, a.a.O., Rn. 25).

  • OVG Hamburg, 30.07.2015 - 2 Bs 141/15

    Zum Begriff des Wohngebäudes iSd BauNVO

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
    Diese Eigenart ergibt sich aus der allgemeinen Zweckbestimmung des Baugebiets, den sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans und dem Planungswillen, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausdruck gekommen ist, sowie der örtlichen Situation, in die ein Gebiet "hineingeplant" worden ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2015, 2 Bs 141/15, NordÖR 2015, 542, juris Rn. 11; Beschl. v. 14.4.2016, 2 Bs 29/16, ZfBR 2016, 479, juris Rn. 45).
  • OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
    Die Mikrowohnungen in den beiden ersten Geschossen können von dem verbleibenden Vorhaben nicht hinweggedacht werden, ohne dass dieses bautechnisch und funktionell diesem Zustand angepasst werden müsste (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 46; Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, NordÖR 2008, 533, juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 26.01.2007 - 1 BV 02.2147

    Ausnahmeermessen bei Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
    Ob das Ausnahmeermessen auch in der Richtung beschränkt ist, dass seine Ausübung nicht dazu dienen darf, unterbliebene oder fehlgeschlagene bauplanungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 1 Abs. 6 und 9 BauNVO zu ersetzen (so VGH München, Urt. v. 26.1.2007, 1 BV 02.2147, ZfBR 2007, 697, juris Rn. 52; OVG Münster, Beschl. v. 26.9.2008, 10 A 2599/07, juris Rn. 12), kann trotz des möglichen, aber fehlenden Ausschlusses nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO 1977 für Ausnahmen gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1977 dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
    Ihre im Verhältnis zu der Größe des Kerngebiets geringe Zahl (je Geschoss acht Wohnungen) dürfte weder das zu wahrende Regel-Ausnahme-Verhältnis stören (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2016, DVBl. 2016, 858, juris Rn. 28; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Nov. 2015, § 31 Rn. 25) noch eine abstrakte (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, 4 C 10.09, BVerwGE 138, 166, Rn. 19; Urt. v. 21.3.2002, 4 C 1.02, BVerwGE 116, 155, juris Rn. 13) oder konkrete Gebietsunverträglichkeit des Vorhabens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002, 4 B 86.01, ZfBR 2002, 11, juris Rn. 7 und 10) begründen.
  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bs 283/13

    Vorübergehende Anbringung einer Werbeanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten

  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

  • OVG Hamburg, 25.05.2020 - 2 Bs 55/20

    Rechtsfortgeltung des hamburgischen Bebauungsplangesetzes vom 31. Oktober 1923

  • OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03

    Zustimmung des Nachbarn bei einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2004 - 7 B 2327/04

    Diskothek im Gewerbegebiet?

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2019 - 10 A 1114/17

    Klage gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2005 - 7 B 2752/04

    Mobilfunkstation in reinem Wohngebiet?

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1995 - 3 S 3153/94

    Zulässigkeit "nicht störender" Gewerbebetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 10 A 2599/07

    Zulassung einer Mobilfunkanlage als nicht störende gewerbliche Nutzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 10 D 87/07

    Normkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan mit Blick auf Beschränkungen der

  • BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78

    Anforderungen an die Planreife in den Fällen des § 33 BBauG

  • OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 431/03

    Bebauungsplan, Ermächtigungsgrundlage, Festsetzungsfindungsrecht, Genehmigung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 2 B 1.14

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Bordell; bordellähnlicher Betrieb; Mischgebiet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2019 - 7 A 1419/17
  • OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan Sülldorf 4

  • VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153

    Nachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Kerngebiet; Rücksichtnahmegebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 10 S 1492/96

    Kein baugebietsübergreifender Nachbarschutz von Festsetzungen über die Art der

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

  • BVerwG, 21.01.2011 - 4 B 42.10

    Wirksamkeit einer lediglich unter "Legende", nicht aber im Satzungstext

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

  • OVG Hamburg, 16.08.2021 - 2 Bs 182/21

    Wohnungsbauvorhaben in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt;

    Den im Vergleich zu § 31 Abs. 2 BauGB gelockerten materiellen Anforderungen von § 31 Abs. 3 BauGB auf Tatbestandsseite stehen ein größerer Ermessensspielraum der Baugenehmigungsbehörde bei der Inanspruchnahme dieser Ermächtigungsgrundlage, ein weiterer Kreis ermessensrelevanter - städtebaulicher (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 2 Bs 231/20, juris Rn. 30 m.w.N.) - Erwägungen und damit höhere Anforderungen an die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens gegenüber.
  • VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Dies ergibt sich aus einer Vollzugsfolgenabwägung (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 09.02.2021 - 2 Bs 231/20 -, ZfBR 2021, 665 = juris Rn. 45; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 71).

    Auf der anderen Seite drohten aus Sicht der Antragstellerin selbst im Falle einer endgültigen Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung keine auf ihrer Grundlage geschaffenen "vollendeten Tatsachen" (vgl. zu diesem Maßstab VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.10.1995 - 3 S 2418/95 -, VBlBW 1996, 145 = juris Rn. 1; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 09.02.2021 - 2 Bs 231/20 -, ZfBR 2021, 665 = juris Rn. 45).

  • OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe

    Als rücksichtslos ist ein Vorhaben zu werten, wenn die mit ihm verbundenen Beeinträchtigungen für den Nachbarn bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in die die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn einzustellen sind, billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 2 Bs 231/20, Nord-ÖR 2021, 342, juris Rn. 39; Urt. v. 2.2.2011, 2 Bf 90/07, NordÖR 2011, 399, juris Rn. 91).

    b) Da nach dem vorstehend dargestellten bisherigen Erkenntnisstand die Erfolgsaussichten der Widersprüche der Antragsteller jedenfalls im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots aufgrund der von der Wärmepumpe ausgehenden Lärmemissionen als offen anzusehen sind, ist eine umfassende Interessenabwägung geboten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 2 Bs 231/20, NordÖR 2021, 665, juris Rn. 43; Beschl. v. 8.1.2020, 2 Bs 183/19, NordÖR 2020, 174, juris Rn. 83, 96).

  • VG Schwerin, 14.12.2023 - 2 A 1508/19

    Nachbarklage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen

    Die Norm des § 33 BauGB dient nicht unmittelbar dem Drittschutz, wenngleich dem Nachbarn durch die vorgezogene Kontrolle des Planentwurfs effektiver Rechtsschutz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährt wird (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 2 Bs 231/20 -, juris Rn. 12 zu § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).

    Hierauf kann sich der Nachbar (nur) berufen, wenn das Vorhaben ohne Berücksichtigung des Bebauungsplanentwurfs nach Maßgabe des bislang geltenden Planungsrechts nachbarschützende Vorschriften verletzt (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 2 Bs 231/20 -, juris Rn. 22).

  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21

    Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses um ein Staffelgeschoss

    Sollte die bisherige Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts dahingehend zu verstehen sein, dass sich aus § 69 Abs. 2 Satz 1 HBauO nicht ergibt, dass die Erteilung einer Befreiung nach § 31 BauGB grundsätzlich einen entsprechenden Antrag voraussetzt (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.10.2013, 2 Bs 283/13, juris Rn. 18; Beschl. v. 9.2.2021, 2 Bs 231/20, juris Rn. 26), folgt die Kammer dieser Rechtsprechung aus den soeben dargestellten Gründen nicht.
  • VG Hamburg, 23.11.2023 - 6 K 2971/21

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Wintergartens

    Zwar vertritt das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (wohl) die Auffassung, dass ein fehlender Antrag nach § 69 Abs. 2 Satz 1 BauGB einem Anspruch auf Erteilung einer Befreiung nicht entgegensteht (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.10.2013, 2 Bs 283/13, juris Rn. 18; Beschl. v. 9.2.2021, 2 Bs 231/20, juris Rn. 26).
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