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   OVG Hamburg, 10.02.2022 - 5 Bf 203/18   

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OVG Hamburg, 10.02.2022 - 5 Bf 203/18 (https://dejure.org/2022,7563)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10.02.2022 - 5 Bf 203/18 (https://dejure.org/2022,7563)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 5 Bf 203/18 (https://dejure.org/2022,7563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 26 Abs 1 S 1 BeamtStG
    Polizeivollzugsbeamter; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Weiterverwendung auf anderweitigem Dienstposten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 26 ; HmbBG § 109
    Ermächtigung den Dienstherrn zur Verwnedung des polizeidienstunfähigen gewordenen Beamten unter den in § 109 letzter Halbs. 2 HmbBG genannten Voraussetzungen weiter im Polizeivollzugsdienst; Ausscheiden der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand trotz ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.02.2022 - 5 Bf 203/18
    Für diese vorausschauende Suche nach freiwerdenden und/oder neu zu besetzenden Dienstposten ist ein Zeitraum von sechs Monaten angemessen (BVerwG, Urt. v. 19.3.2015, 2 C 37/13, Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7, juris Rn. 18).

    Regelmäßig genügt es, die konkreten Leistungseinschränkungen mitzuteilen (BVerwG, Urt. v. 19.3.2015, 2 C 37/13, Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7, juris Rn. 19).

    Daher geht es zulasten des Dienstherrn, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob die Suche den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat (BVerwG, Urt. v. 26.3.2009, 2 C 73/08, BVerwGE 133, 297, juris Rn. 28 m.w.N.; Urt. v. 5.6.2014, 2 C 22/13, BVerwGE 150, 1, juris Rn. 52; Urt. v. 19.3.2015, 2 C 37/13, Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.02.2022 - 5 Bf 203/18
    Der Polizeivollzugsbeamte muss zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder Stellung einsetzbar sein, die seinem statusrechtlichen Amt entspricht (BVerwG, Beschl. v. 6.11.2014, 2 B 97/13, Buchholz 232.01 § 26 BeamtStG Nr. 6, juris Rn. 10 m.w.N.).

    aa) Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand scheidet trotz Polizeidienstunfähigkeit aus, wenn der Polizeivollzugsbeamte in einer Funktion des Polizeidienstes verwendet werden kann, deren Aufgaben er erfüllen kann, ohne polizeidienstfähig zu sein (BVerwG, Beschl. v. 6.11.2014, 2 B 97/13, Buchholz 232.01 § 26 BeamtStG Nr. 6, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Der Dienstherr ist verpflichtet, nach einer derartigen Funktion zu suchen (BVerwG, Beschl. v. 6.11.2014, 2 B 97/13, Buchholz 232.01 § 26 BeamtStG Nr. 6, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 A 13.10

    Schwerbehinderte Bewerber; Meldepflicht des öffentlichen Arbeitgebers;

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.02.2022 - 5 Bf 203/18
    Diese Meldepflicht besteht nicht, wenn der öffentliche Arbeitgeber den Arbeitsplatz intern für seine Beschäftigten ausschreibt, weil er sich berechtigterweise gegen die Besetzung mit einem externen Bewerber entschieden hat (BVerwG, Urt. v. 15.12.2011, 2 A 13/10, Buchholz 11 Art. 87a GG Nr. 8, juris Rn. 19).

    Aus dem Zweck der gesetzlichen Förderungsmaßnahmen folgt zugleich, dass sie nur bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes eingreifen, für den auch externe Bewerber in Betracht kommen (BVerwG, Urt. v. 15.12.2011, 2 A 13/10, Buchholz 11 Art. 87a GG Nr. 8, juris Rn. 21 f.).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.02.2022 - 5 Bf 203/18
    Die Suche nach einer anderweitigen Verwendung muss sich auf Dienstposten erstrecken, die in absehbarer Zeit voraussichtlich neu zu besetzen sind (BVerwG, Urt. v. 26.3.2009, 2 C 73/08, BVerwGE 133, 297, juris Rn. 28).

    Daher geht es zulasten des Dienstherrn, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob die Suche den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat (BVerwG, Urt. v. 26.3.2009, 2 C 73/08, BVerwGE 133, 297, juris Rn. 28 m.w.N.; Urt. v. 5.6.2014, 2 C 22/13, BVerwGE 150, 1, juris Rn. 52; Urt. v. 19.3.2015, 2 C 37/13, Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.02.2022 - 5 Bf 203/18
    Die Rechtsgrundlage für die Versetzung in den Ruhestand ergibt sich aus § 26 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern in der am 20. Dezember 2013 gültigen Fassung vom 17. Juni 2008 (BGBl. I. S. 1010, im Folgenden: BeamtStG), da es für die Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt (BVerwG, Urt. v. 5.6.2014, 2 C 22/13, BVerwGE 150, 1, juris Rn. 10; Urt. v. 30.5.2013, 2 C 68/11, BVerwGE 146, 347, juris Rn. 11).

    Daher geht es zulasten des Dienstherrn, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob die Suche den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat (BVerwG, Urt. v. 26.3.2009, 2 C 73/08, BVerwGE 133, 297, juris Rn. 28 m.w.N.; Urt. v. 5.6.2014, 2 C 22/13, BVerwGE 150, 1, juris Rn. 52; Urt. v. 19.3.2015, 2 C 37/13, Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter;

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.02.2022 - 5 Bf 203/18
    Interesse des Dienstherrn und der Allgemeinheit sind zum einen die Vermeidung finanzieller Belastungen des Haushalts durch vorzeitige Zurruhesetzungen soweit und solange wie möglich, zum anderen aber auch eine effiziente, von vermeidbaren Störungen freie Arbeit der öffentlichen Verwaltung; die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung soll gewährleistet werden (BVerwG, Beschl. v. 16.4.2020, 2 B 5/19, Buchholz 232.01 § 26 BeamtStG Nr. 11, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.02.2022 - 5 Bf 203/18
    bb) Die Regelung in § 109 letzter Halbs. 2 HmbBG ("es sei denn, die auszuübende Funktion erfordert bei Beamtinnen oder Beamten auf Lebenszeit diese besonderen gesundheitlichen Anforderungen auf Dauer nicht mehr uneingeschränkt") schränkt nicht die Anforderungen an die Polizeidienstfähigkeit ein, sondern ermächtigt den Dienstherrn, den polizeidienstunfähig gewordenen Beamten unter den dort genannten Voraussetzungen weiter im Polizeivollzugsdienst zu verwenden (vgl. zu § 194 Abs. 1 LBG NW: BVerwG, Urt. v. 3.3.2005, 2 C 4/04, Buchholz 237.7 § 194 NWLBG Nr. 2, juris Ls und Rn. 9 f.; s. auch Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Auflage 2020, § 5 Rn. 52 und Fn. 136; Wehr, in: Bundespolizeibeamtengesetz, 3. Online-Auflage 2018, § 4 Rn. 7).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.02.2022 - 5 Bf 203/18
    Die Rechtsgrundlage für die Versetzung in den Ruhestand ergibt sich aus § 26 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern in der am 20. Dezember 2013 gültigen Fassung vom 17. Juni 2008 (BGBl. I. S. 1010, im Folgenden: BeamtStG), da es für die Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt (BVerwG, Urt. v. 5.6.2014, 2 C 22/13, BVerwGE 150, 1, juris Rn. 10; Urt. v. 30.5.2013, 2 C 68/11, BVerwGE 146, 347, juris Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2022 - 2 A 10076/22

    Beamter; anderweitige Verwendung zur Vermeidung einer Versetzung in den

    Gemäß § 26 Abs. 3 BeamtStG kann unter Beibehaltung des übertragenen Amtes dem Beamten ohne seine Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 -, juris Rn. 19 [zu § 42 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes a.F.]; BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 3 ZB 12.1740 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 6 A 696/17 -, juris Rn. 33; HambOVG, Urteil vom 10. Februar 2022 - 5 Bf 203/18 -, juris Rn. 33; ferner auch Plog/Wiedow, BBG, § 44 Rn. 69 ff. [März 2019]).
  • VG Kassel, 06.11.2023 - 1 K 2459/19

    Folgen einer unterlassenen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei einer

    Kann der Polizeivollzugsbeamte in einer anderen Funktion des Polizeidienstes verwendet werden, deren Aufgaben er erfüllen kann, scheidet die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aus (VG Kassel, Urteil vom 25. Januar 2021 - 1 K 168/20.KS - VG Wiesbaden, Urteil vom 3. September 2018 - 3 K 1808/15.WI - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2022 - 1 A 2351/21 - Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Februar 2022 - 5 Bf 203/18 -, alle zit. nach juris).
  • VG Hamburg, 19.12.2023 - 20 K 3970/21
    Im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, d.h. des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 30. September 2020 (vgl. zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt BVerwG, Urt. v. 30.5.2013, 2 C 68.11, juris Rn. 11, st. Rspr. des BVerwG; OVG Hamburg, Urt. v. 10.2.2022, 5 Bf 203/18, juris Rn.31) war die Klägerin zumindest nicht dienstunfähig i.S.d. § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG, ob sie darüber hinaus auch nicht polizeidienstunfähig gewesen ist, kann die Berichterstatterin offenlassen, da bereits die fehlende Dienstunfähigkeit zur Rechtswidrigkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand führt und die Beklagte unstreitig ihrer Suchpflicht gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 BBG für die anderweitige Verwendung nicht nachgekommen ist.
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