Rechtsprechung
OVG Hamburg, 10.03.2010 - 3 Bf 33/10.Z |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Prüfungsabschluss und Widerruf des Bestehens wegen nachfolgend verschärfter Prüfungsanforderungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verweigerung der Aushändigung eines Zertifikates zur Bescheinigung des Abschlusses eines weiterbildenden Studiums mit der Begründung der Möglichkeit des sofortigen Widerrufs; Begründung der Gefährdung des öffentlichen Interesses mit dem Umstand des Fehlens des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verweigerung der Aushändigung eines Zertifikates zur Bescheinigung des Abschlusses eines weiterbildenden Studiums mit der Begründung der Möglichkeit des sofortigen Widerrufs; Begründung der Gefährdung des öffentlichen Interesses mit dem Umstand des Fehlens des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 11.12.2009 - 2 K 777/09
- OVG Hamburg, 10.03.2010 - 3 Bf 33/10.Z
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 927
- DÖV 2010, 702
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Hamburg, 10.03.2010 - 3 Bf 33/10
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind regelmäßig dann begründet, wenn gegen dessen Richtigkeit angesichts der Begründung des Zulassungsantrags nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon etwa auszugehen ist, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163, 1164; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 S. 7, 10;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 124 Rn. 7). - BVerwG, 18.12.1973 - I C 29.72
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Hamburg, 10.03.2010 - 3 Bf 33/10
Dementsprechend kann dieser Einwand etwa bei der Abwicklung öffentlich-rechtlicher Verträge von Bedeutung sein und dort unter Umständen zu Leistungsverweigerungsrechten einer Vertragspartei führen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.2000, a. a. O.; Urt. v. 18.12.1973, NJW 1974, 2250, 2251).
- OVG Hamburg, 18.11.2010 - 3 Bs 206/10
Genehmigungsfiktionseintritt bei Genehmigungsantrag gem. PBefG § 15 Abs 1 S 2; …
Je eindeutiger allerdings die von ihr angenommene Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts und das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Rücknahme auf der Hand liegen, desto ungefährdeter wird auch ihre rechtliche Position in einem ggf. folgenden Verfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO sein (zu der ähnlichen Frage, ob eine Behörde unter Berufung auf die Arglisteinrede den Erlass eines Verwaltungsakts verweigern kann, auf den der Bürger nach dem in seinem Fall anzuwendenden Fachrecht einen Anspruch hat, weil sie meint, dass sie den Verwaltungsakt im Fall seines Erlasses wegen zwischenzeitlicher Änderungen des Fachrechts gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwVfG sofort widerrufen dürfte, vgl. - verneinend - OVG Hamburg, Beschl. v. 10.3.2010, NordÖR 2010, 315).