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   OVG Hamburg, 11.04.2008 - 4 Bf 83/07.Z   

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https://dejure.org/2008,10410
OVG Hamburg, 11.04.2008 - 4 Bf 83/07.Z (https://dejure.org/2008,10410)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.04.2008 - 4 Bf 83/07.Z (https://dejure.org/2008,10410)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. April 2008 - 4 Bf 83/07.Z (https://dejure.org/2008,10410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Begleitende psychosoziale Betreuung für Substitutionspatienten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Begleitende psychosoziale Betreuung für Substitutionspatienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung durch einen freien Träger gegenüber Substitutionspatienten erbrachten Leistungen der (begleitenden) psychosozialen Betreuung zum Leistungsumfang der Sozialhilfe; Einstufung von sich in ärztlicher Substitutionsbehandlung befindenden suchtkranken Personen als ...

  • archive.org PDF
  • Judicialis

    VwGO § 43; ; SGB IX § ... 2 Abs. 1; ; SGB XII § 2 Abs. 1; ; SGB XII § 8; ; SGB XII § 53; ; SGB XII § 54; ; SGB XII § 55; ; SGB XII § 56; ; SGB XII § 57; ; SGB XII § 58; ; SGB XII § 59; ; SGB XII § 60; ; SGB XII § 75; ; Eingliederungshilfe-VO § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1004 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2008 - 4 Bf 83/07
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit zutreffend darauf hingewiesen, dass die in § 54 SGB XII bzw. in den Vorschriften der Eingliederungshilfeverordnung aufgeführten einzelnen Leistungen der Eingliederungshilfe nicht abschließend sind und dass sich im Einzelfall wegen des im Sozialhilferecht zwingend zu beachtenden Bedarfsdeckungsgrundsatzes ein Anspruch auch auf darüber hinausgehende Leistungen ergeben kann (vgl. dazu jetzt auch Bundessozialgericht, Urt. v. 7.11.2006, SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; dort zu Leistungen nach dem SGB XII für den bedürftigen Elternteil zwecks Umgang mit seinen minderjährigen Kindern).

    Hiernach ist es Aufgabe der Sozialhilfe, dem Hilfeempfänger eine Führung des Lebens zu ermöglichen, dass der Würde des Menschen entspricht, und danach richten sich Art, Form und Maß der Sozialhilfe nach den Besonderheiten des Einzelfalles und vor allem nach der Person des Hilfeempfängers sowie der Art seines Bedarfs (vgl. jetzt auch Bundessozialgericht, Urt. v. 7.11.2006, SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; dort zu Leistungen nach dem SGB XII für den bedürftigen Elternteil zwecks Umgang mit seinen minderjährigen Kindern im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG).

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2008 - 4 Bf 83/07
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, BVerwGE 70 S. 24 ff. zu § 32 AsylVfG a.F.; Beschl. v. 14.5.1997, NVwZ-RR 1997 S. 621; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.1.1995, OVG Bs V 83/94).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2008 - 4 Bf 83/07
    Der Zulassungsantrag rügt eine Abweichung des Urteils des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1992 - gemeint ist 1993 - (BVerwGE 94, 202 ff. = NJW 1994, 3027 ff.).
  • LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17

    Freistellung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    Er berufe sich auf einen Beschluss des OVG Hamburg vom 11. April 2008 (4 Bf 83/07.Z), wonach die begleitende psychosoziale Betreuung von Substitutionspatienten zum Kernbereich der Eingliederungshilfe gehöre, also eine besondere Form der Eingliederungshilfe darstelle.

    In dem vom Kläger zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23. Januar 2007 (5 K 5935/03, bestätigt durch OVG Hamburg, Beschluss vom 11.4.2008 - 4 Bf 83/07.Z) ist ausführlich begründet, dass die psychosoziale Betreuung Drogensubstituierter eine Leistung der Eingliederungshilfe ist: "Ebenfalls ohne Schwierigkeiten der Eingliederungshilfe zuzuordnen sind diejenigen Betreuungsangebote, deren Ziel es ist, Sozialkontakte herzustellen oder auszubauen bzw. die darauf abzielen, die Freizeitgestaltung der Betreuten zu verbessern [ ].

  • SG Kassel, 07.02.2012 - S 12 SO 5/12

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    C. im weiteren Verlauf unmittelbar den o.a. Antrag, wobei er, nachdem eine Bescheidung seines Antrages zunächst nicht erfolgte, eine Leistungsgewährung durch den D. e.V. mit der von ihm am 20. Januar 2011 beim Sozialgericht in Kassel erhobenen einstweiligen Anordnung nunmehr gegenüber der Antragsgegnerin im einstweiligen Rechtsschutz geltend macht und zur Begründung auf die bisher nicht erfolgte Bescheidung seines Antrages durch die Antragsgegnerin verweist, gleichwohl mit dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 11. April 2008, 4 Bf 83/07.Z) feststehe, dass es sich bei der begleitenden psychosozialen Betreuung von Substitutionspatienten auch um Leistungen der Sozialhilfe handele.
  • LSG Hamburg, 30.10.2012 - L 4 SO 33/10
    Mit Beschluss vom 11. April 2008 (4 Bf 83/07.Z) lehnte das Oberverwaltungsgericht Hamburg den Antrag auf Zulassung der Berufung ab.
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