Rechtsprechung
OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tatbestandsvoraussetzungen einer Ausweisung wegen Erwerbsunzucht; Ausweisung einer französischen Staatsangehörigen bei Erwerbstätigkeit als Prostituierte; Ausweisung einer französischen Staatsangehörigen im Interesse der öffentlichen Ordnung und aus generalpräventiven ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
AuslG § 10
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ausländergesetz, § 10 Abs. 1 No. 8 ; Aufenthaltsgesetz/EWG, §§ 1 Abs. 1 No. 2 und 12
Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsrecht
Verfahrensgang
- VG Hamburg - 13 VG 3019/88
- OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 663 (Ls.)
- NVwZ 1990, 286
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution
Für die Beurteilung nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ist es nicht erheblich, dass Prostitution (im Sinne von § 46 Nr. 3 AuslG: Gewerbsunzucht) als sittenwidrige bzw. mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende und sozialwidrige Tätigkeit angesehen wird (so aber - und von daher eine Freizügigkeit verneinend - BVerwG, Urteil vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168; HambOVG, Beschluss vom 11.7.1989, NVwZ 1990, 286; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.2.1986, NVwZ 1987, 86; v.Ebner, GewArch 1981, 118), vielmehr kommt es - wie ausgeführt - allein auf den Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betätigung an (s. auch Steindorff, NJW 1982, 1902, wonach die gewerbliche Unzucht sich nicht als "sachlich gerechtfertigt" aus dem EG-Recht ausschließen lasse; wenn jedoch diese Tätigkeit mit der Menschenwürde unvereinbar sei, bestehe eine außergesetzliche Beschränkung gemeinschaftsrechtlicher Freiheiten; vgl. auch zur Anerkennung der rechtserheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Verletzung einer Prostituierten, die von der Prostitution (auf dem sog. "Autostrich") lebte und der die Geltendmachung eines Erwerbsschadens - Schadensersatz für entgangenen Dirnenlohn - gegen den Schädiger zugebilligt wurde, BGH, Urteil vom 6.7.1976, BGHZ 67, 119 = NJW 1976, 1883). - OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 2 Ss 123/97
Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare ausländerrechtliche Auflage; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.