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   OVG Hamburg, 11.10.2018 - 1 Bs 164/18   

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https://dejure.org/2018,34642
OVG Hamburg, 11.10.2018 - 1 Bs 164/18 (https://dejure.org/2018,34642)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.10.2018 - 1 Bs 164/18 (https://dejure.org/2018,34642)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 1 Bs 164/18 (https://dejure.org/2018,34642)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Anspruch auf überkapazitäre Schulaufnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung von verfügbaren Plätzen an einer überkapazitär angewählten Schule für das betreffende Schuljahr; Bestehen einer Notwendigkeit für eine obligatorische Kappungsgrenze für die Anwendung der Geschwisterkindregelung bei einer zulässigen generalisierenden ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg

  • rechtsportal.de

    Verteilung von verfügbaren Plätzen an einer überkapazitär angewählten Schule für das betreffende Schuljahr; Bestehen einer Notwendigkeit für eine obligatorische Kappungsgrenze für die Anwendung der Geschwisterkindregelung bei einer zulässigen generalisierenden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang auf weiterführende Schulen - Zuweisung an gewünschte Stadtteilschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Schülers auf Zuweisung an eine gewünschte Stadtteilschule

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Hamburg, 31.08.2015 - 1 Bs 177/15

    Verpflichtung zur Aufnahme in die 1. Klasse

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2018 - 1 Bs 164/18
    Auch dies spricht dagegen, dass die Zuweisung zur G.-...S...-STS und damit zu einer anderen als der gewünschten STS B. ... zu unzumutbaren Konsequenzen für den Antragsteller führen würde (vgl. zur Beschreibung der Anforderungen an einen "Härtefall": OVG Hamburg, Beschl. v. 31.8.2015, 1 Bs 177/15, NordÖR 2016, 167, juris Rn. 6; Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11, juris Rn. 3).

    Klarstellend weist das Beschwerdegericht allerdings darauf hin, dass dann, wenn Schüler als Härtefall oder auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Satz 4 HmbSG aufgenommen werden und einen Platz innerhalb der Regelkapazität einer Jahrgangsstufe zugewiesen bekommen, die Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Zuweisungen im Einzelfall durchaus verlangt werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 31.8.2015, 1 Bs 177/15, NordÖR 2016, 167, juris Rn. 11 ff., 14 ff.).

  • OVG Hamburg, 21.08.2018 - 1 Bs 140/18

    Zuweisung von Schulneulingen in eine Jahrgangsstufe anhand der Verhältnissen an

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2018 - 1 Bs 164/18
    Es bedarf hier keiner genauen Festlegung des Stichtages, der für die Feststellung der Zahl verfügbarer Plätze und für die Ermessensentscheidung über die Verteilung der Plätze maßgeblich ist (vgl. § 3 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 der Richtlinie; für den Fall einer Aufnahme in Klasse 1: OVG Hamburg, Beschl. v. 21.8.2018, 1 Bs 140/18, n.v.).

    Der Antragsteller könnte die eigene überkapazitäre Berücksichtigung nur dann beanspruchen, wenn in seiner Person Gründe für eine Frequenzüberschreitung vorlägen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.8.2018, 1 Bs 140/18, n.v.), was aber nicht der Fall ist (siehe hierzu unter 3.).

  • OVG Hamburg, 04.09.2018 - 1 Bs 151/18

    Verteilung von Schulplätzen nach dem Kriterium der Schulweglänge

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2018 - 1 Bs 164/18
    Ein "Nachrücken" bei später freiwerdenden Plätzen ist - außer aus wichtigem Grund im laufenden Schuljahr - im Regelfall nur zum Beginn des nächsten Schuljahres möglich (§ 3 Abs. 1 der Richtlinie; vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.9.2018, 1 Bs 151/18, juris Rn. 12).
  • OVG Hamburg, 22.08.2011 - 1 Bs 157/11

    Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2018 - 1 Bs 164/18
    Auch dies spricht dagegen, dass die Zuweisung zur G.-...S...-STS und damit zu einer anderen als der gewünschten STS B. ... zu unzumutbaren Konsequenzen für den Antragsteller führen würde (vgl. zur Beschreibung der Anforderungen an einen "Härtefall": OVG Hamburg, Beschl. v. 31.8.2015, 1 Bs 177/15, NordÖR 2016, 167, juris Rn. 6; Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11, juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 17.07.2013 - 1 Bs 213/13

    Vorschulbesuch muss bei der Auswahl der Schulbewerber angemessen berücksichtigt

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2018 - 1 Bs 164/18
    Die in § 42 Abs. 7 Satz 3 HmbSG für die Auswahlentscheidung als "maßgeblich" benannten Kriterien stehen in keinem Rangverhältnis zueinander, so dass es nicht zu beanstanden ist, vor der Schulweglänge diejenigen Kinder zu bevorzugen, deren Geschwister bereits die Schule besuchen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.7.2013, 1 Bs 213/13, juris Rn. 7; Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 12.08.2011 - 15 E 1810/11

    Anspruch auf Einschulung in der Wunschschule; Geschwisterprivileg und

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2018 - 1 Bs 164/18
    Dies führt entgegen der Annahme des Antragstellers nicht zu einer "weitgehenden Aushöhlung nicht nur des Elternwahlrechts, sondern auch des Vorrangs eines kindgerechten und damit möglichst kurzen Schulwegs" (Beschwerdebegründung S. 3 unter Bezugnahme auf eine nicht tragende Erwägung des VG Hamburg, Beschl. v. 12.8.2011, 15 E 1810/11, juris Rn. 35).
  • OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11

    Auswahlentscheidung zur Aufnahme in ein Gymnasium

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2018 - 1 Bs 164/18
    Die in § 42 Abs. 7 Satz 3 HmbSG für die Auswahlentscheidung als "maßgeblich" benannten Kriterien stehen in keinem Rangverhältnis zueinander, so dass es nicht zu beanstanden ist, vor der Schulweglänge diejenigen Kinder zu bevorzugen, deren Geschwister bereits die Schule besuchen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.7.2013, 1 Bs 213/13, juris Rn. 7; Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 18.08.2023 - 5 E 3278/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Schülers (Klasse 5) auf Zuweisung an eine

    Das Kriterium des Geschwisterprivilegs ist nicht zu beanstanden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.2018, 1 Bs 164/18, juris Rn. 18).

    Daraus folgt ein Anspruch auf Aufnahme an einer konkreten Schule jedoch nur, wenn weder ein Platz an einer Wunschschule noch ein Platz innerhalb der Kapazität an einer Schule in altersangemessener Entfernung zur Verfügung steht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.2018, 1 Bs 164/18, juris Rn. 20 ff.; Beschl. v. 30.7.2013, 1 Bs 225/13, n. v.).

  • OVG Hamburg, 12.08.2019 - 1 Bs 189/19

    Aufnahme in eine Grundschule; Ermessenspraxis bei Anwendung des sog.

    Keine Bedeutung spielt hierbei, ob und inwieweit der Weg zu einer zugewiesenen Schule, die nicht die Wunschschule ist, länger ist als der zur Wunschschule (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.2018, 1 Bs 164/18, juris Rn. 21).
  • OVG Hamburg, 08.08.2019 - 1 Bs 179/19

    Zuteilung von Schülern zu Zweigstellen; Auswahl nach dem Kriterium

    Da es vorliegend allein um die Zuteilung von Schülern zu unterschiedlichen Standorten einer Schule geht, nicht jedoch um den Anspruch auf Aufnahme in eine Schule, ist weder § 42 Abs. 7 Satz 3 HmbSG einschlägig (vgl. zur hierzu ergangenen Rechtsprechung: OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.2018, 1 Bs 164/18, juris Rn. 21) noch ist die Schule bei der Verteilungsentscheidung der ihr zugewiesenen Schüler auf die beiden Schulstandorte an die hierzu ergangene Handreichung zur Organisation der Aufnahme in Klasse 1 (Schuljahr 2019/2020) der Antragsgegnerin gebunden.
  • VG München, 02.08.2023 - M 3 E 23.3514

    Erfolgloser Eilantrag auf Schulplatzvergabe für ein bestimmtes Gymnasium

    Denn selbst wenn Entwicklungen nach der Entscheidung der Schule über die Aufnahme im Mai 2023 noch zu berücksichtigen wären (vgl. OVG Hamburg, B.v. 11.10.2018 - 1 Bs 164/18 - juris Rn. 14), ist vorliegend jedenfalls die weitere Erwägung der Schule, dass die freigehaltenen sechs Plätze auch für Schüler, die am Ende des ersten Halbjahrs des Schuljahrs 2023/24 von der Jahrgangsstufe 6 freiwillig zurücktreten, zur Verfügung stehen sollen, rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VG Hamburg, 28.07.2022 - 5 E 2514/22

    Zur Vergabe von nachträglich "frei" werdenden Schulplätzen und zur

    Die gegenüber der Antragstellerin zu 1 vorrangige Aufnahme der 33 Geschwisterkinder (Kinder mit den Listenplätzen Nr. 25-57) war mit Blick auf § 42 Abs. 7 Satz 3 HmbSG, wonach die gemeinsame schulische Betreuung von Geschwistern neben der Ermöglichung eines altersangemessenen Schulwegs für die Aufnahme an einer Schule maßgeblich ist, nicht zu beanstanden (zur Tragfähigkeit des Geschwisterprivilegs OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.2018, 1 Bs 164/18, juris Rn. 18 f.).
  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 2 E 2387/22

    Erfolgloser Eilantrag einer Schülerin auf Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe ihrer

    Die Antragsgegnerin hat zurecht im Schritt 1b 17 Kinder unter dem Kriterium des Geschwisterkindes berücksichtigt, welches rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.2018, 1 Bs 164/18, juris Rn. 18).
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