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   OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 394/08   

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https://dejure.org/2010,5184
OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 394/08 (https://dejure.org/2010,5184)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.2010 - 1 Bf 394/08 (https://dejure.org/2010,5184)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 1 Bf 394/08 (https://dejure.org/2010,5184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Art. 105 Abs. 4 EG; § 31 Abs. 4 BBankG; Art. 127 Abs. 4 AEUV; § 6 HBeglG2006

  • Justiz Hamburg

    § 31 Abs 4 BBankG, Art 105 Abs 4 EG, Art 127 Abs 4 AEUV, Art 6 HBeglG 2006
    Kürzung der Bundesbankzulage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Anhörung der Europäischen Zentralbank (EZB) vor Kürzung der Bundesbankzulage durch Art. 6 Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBegleitG 2006); Rechtmäßigkeit einer Ermächtigung des Vorstands der Deutschen Bundesbank durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Anhörung der Europäischen Zentralbank (EZB) vor Kürzung der Bundesbankzulage durch Art. 6 Haushaltsbegleitgesetz 2006 ( HBegleitG 2006); Rechtmäßigkeit einer Ermächtigung des Vorstands der Deutschen Bundesbank durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 667
  • DÖV 2011, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.07.2003 - C-11/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE BESCHLÜSSE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) UND DER

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 394/08
    Diese Auffassung entspreche auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 10.7.2003, C-11/00, Slg. 2003 S I/07147, OLAF) zu Art. 105 Abs. 4 erster Spiegelstrich EGV).

    Insoweit unterscheidet sich die hier zu entscheidende Problematik zum Nachteil des Klägers von der durch Urteil des EuGH vom 10. Juli 2003 - C-11/00 - (OLAF) Sl. I - 7215, entschiedenen Frage, ob die EZB vor Erlass der Verordnung Nr. 1073/1999 zur Betrugsbekämpfung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaft nach Art. 105 Abs. 4 Satz 1 erster Spiegelstrich EGV zu hören war.

    Der Europäische Gerichtshof hat die maßgeblichen Fragen bereits mit seinem zu Art. 105 Abs. 4 erster Spiegelstrich EGV ergangenen Urteil vom 10. Juli 2003 - Rs C-11/00 - (OLAF) geklärt.

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 394/08
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 9.11.1995, Rs. C-426/93 Deutschland/Rat, Slg. 1995, I - 3723, 3750; Urt. v. 23.2.1988, Rs. 68/86, Hormone, Slg. 1988, 892, 898) hat entschieden, dass eine bloße Praxis Regeln des Vertrages nicht abzuändern vermag und dass eine solche Praxis die Gemeinschaftsorgane hinsichtlich der Bestimmung der zu treffenden Rechtsgrundlage nicht bindet.
  • EuGH, 09.11.1995 - C-426/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 394/08
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 9.11.1995, Rs. C-426/93 Deutschland/Rat, Slg. 1995, I - 3723, 3750; Urt. v. 23.2.1988, Rs. 68/86, Hormone, Slg. 1988, 892, 898) hat entschieden, dass eine bloße Praxis Regeln des Vertrages nicht abzuändern vermag und dass eine solche Praxis die Gemeinschaftsorgane hinsichtlich der Bestimmung der zu treffenden Rechtsgrundlage nicht bindet.
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 394/08
    Da die Kürzung bereits unmittelbar durch Gesetz, nämlich Art. 6 HBegleitG 2006 bewirkt wird, kommt es nicht auf die weitere Frage an, ob der Gesetzgeber überhaupt den Vorstand der Deutschen Bundesbank ermächtigen konnte, die Zulage abweichend von den Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes im Wege gerade eines Personalstatuts zu regeln (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 1.6.1995, BVerwGE 98, 324).
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