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   OVG Hamburg, 12.10.2006 - 3 Bf 306/04   

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OVG Hamburg, 12.10.2006 - 3 Bf 306/04 (https://dejure.org/2006,8962)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2006 - 3 Bf 306/04 (https://dejure.org/2006,8962)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 3 Bf 306/04 (https://dejure.org/2006,8962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung von Waffen; Anknüpfung der Vermutung fehlender Zuverlässigkeit an die Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat; Erforderlichkeit eines besonderen Bezugs der Straftat zum Waffenrecht; Erreichen der Summe ...

  • Judicialis

    WaffG § 26; ; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a); ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; StVG § 25; ; StGB § 79

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.10.2006 - 3 Bf 306/04
    Auch ein Strafbefehl, gegen den Einspruch nicht - oder nicht fristgemäß - erhoben wird, steht gemäß § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleich; waffenrechtlich gelten insoweit keine Besonderheiten (BVerwG, Urt. v. 13.12.1994, BVerwGE 97 S. 245, 248 f.).

    Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlungen und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1994, BVerwGE 97 S. 245; Urt. v. 16.10.1995, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 74; OVG Hamburg, Urt. v. 16.2.1999 - Bf VI 31/96 -, Juris).

  • OVG Hamburg, 17.11.2005 - 3 Bf 128/02

    Verurteilung wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.10.2006 - 3 Bf 306/04
    Nach Sinn und Zweck des Gesetzes können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung allenfalls in Sonderfällen nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2005, - 3 Bf 128/02 - Juris; BVerwG, Beschl. v. 22.4.1992, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63; Beschl. v. 24.2.1998, InfAuslR 1998, 221 - dort zur Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung).
  • BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98

    Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.10.2006 - 3 Bf 306/04
    Nach Sinn und Zweck des Gesetzes können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung allenfalls in Sonderfällen nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2005, - 3 Bf 128/02 - Juris; BVerwG, Beschl. v. 22.4.1992, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63; Beschl. v. 24.2.1998, InfAuslR 1998, 221 - dort zur Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung).
  • OVG Hamburg, 16.02.1999 - Bf VI 31/96
    Auszug aus OVG Hamburg, 12.10.2006 - 3 Bf 306/04
    Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlungen und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1994, BVerwGE 97 S. 245; Urt. v. 16.10.1995, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 74; OVG Hamburg, Urt. v. 16.2.1999 - Bf VI 31/96 -, Juris).
  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 3611/09

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach vorsätzlicher Straftat - zu den

    Notwendig ist eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 12.10.2006, VRS 112 (2007), 68).

    Die strafgerichtlichen Feststellungen dürfen einer waffenrechtlichen Entscheidung nur dann nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, wenn für die Behörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BVerwG, Beschl. v. 22.4.1992, 1 B 61/92, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 12.10.2006, VRS 112 (2007), 68; Beschl. v. 17.11.2005, 3 Bf 128/02, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2008 - 3 M 196/07

    Sofortige Vollziehung einer waffen- und jagdrechtlichen Verfügung

    Dabei setzt die Vermutungsregelung nicht voraus, dass außer den Verurteilungen weitere nachteilige Umstände bekannt geworden sind; sie greift also auch dann, wenn der Betreffende sich ansonsten immer ordnungsgemäß verhalten hat (vgl. OVG Hamburg, U. v. 12.10.2006 - 3 Bf 306/04 -, zit.n.juris, Rn. 42 m.w.N.).

    Ausgehend von den strafgerichtlichen Feststellungen und der dortigen Strafzumessung (vgl. hierzu OVG Hamburg, U. v. 12.10.2006, a.a.O., juris Rn. 46) war zu berücksichtigen, dass sich das gesetzwidrige Handeln des Antragstellers über einen Zeitraum von rund 3 Jahren erstreckte und er durch die Beitragsvorenthaltungen von über 12.000,- Euro einen nicht unerheblichen Schaden verursacht hat (S. 3 des Urteils des Amtsgerichts Greifswald vom 20.01.2005 - 33 Ds 517/04 -).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2012 - 11 LA 309/12

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG aufgrund zwei

    Der insoweit angeführte maßgebliche Jahreszeitraum bezieht sich zunächst auf die letzten 12 Monate vor der Antragstellung (vgl. Gade/Stoppa, WaffG, 2011, § 14, Rn. 12) und verschiebt sich, soweit nach Ablehnung im gerichtlichen Verfahren um die Erteilung gestritten wird, auf die 12 Monate vor dem dann für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ausschlaggebenden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 12.10.2006 - 3 Bf 306/04 -, NordÖR 2007, 138 (LS), juris, Rn. 39) Zeitpunkt der Entscheidung des (Tatsachen-)Gerichts.
  • VG Köln, 07.06.2021 - 20 L 565/21
    vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 12.10.2006 - 3 Bf 306/04 -, juris, Rn. 46 m.w.N.

    vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 12.10.2006 - 3 Bf 306/04 -, juris, Rn. 42 m.w.N.

  • VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 22 K 4827/10

    Zuverlässigkeit Verurteilung DNA-Analye-Datei

    Dem Kläger steht zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage für Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis: HambOVG, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 3 Bf 306/04 - (Rdn. 37-40); VG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2006 18 K 1111/06 , juris (Rdn. 35), VG Arnsberg, Urteil vom 13. September 2010 - 14 K 2080/09 -, juris, gemäß §§ 4 Abs. 1, 10 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 WaffG ein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe zum Zweck des Sportschießens entsprechend seinem Antrag vom 11. April 2010 (einschließlich einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG) zu.
  • VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Die Anwendung von § 5 Abs. 2 Nr. 1 a WaffG erfordert keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen bzw. ob das Strafgericht den Tathergang im Detail zutreffend gewürdigt hat (OVG Hamburg, B. v. 12. Oktober 2006 - 3 Bf 306/04 - juris Rn. 46).
  • VG Augsburg, 04.03.2020 - Au 1 K 19.453

    Ausweisung wegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung

    Daraus folgt, dass grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgegangen werden kann (vgl. OVG Hamburg, U.v. 12.10.2006 - 3 Bf 306/04 - juris Rn. 46 zur Frage der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit).
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